Stadt Lindenberg i. Allgäu Sitzungsvorlage
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Amt / Sachgebiet<br />
<strong>Stadt</strong>kämmerei<br />
zur Beratung im<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
Betreff<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lindenberg</strong> i. <strong>Allgäu</strong><br />
Aktenzeichen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
(Nr. 03-2011)<br />
Status<br />
öffentlich<br />
Sachbearbeiter(in)<br />
Werner Stetter<br />
Sitzungsdatum<br />
28.06.2011<br />
Anlagen<br />
Datum<br />
15.06.2011<br />
Freigabe (HAL/BM)<br />
Anerkennung zusätzlicher Betreuungsplätze im Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt sowie<br />
Anerkennung als Integrativeinrichtung und Genehmigung zusätzlicher Fachkraftstunden<br />
im Hortjahr 2011/12<br />
Sachverhalt<br />
Anerkennung zusätzlicher Betreuungsplätze:<br />
Im Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt wurden seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Lindenberg</strong> ab<br />
01.09.2008 insgesamt 75 Hortplätze in der Grundschule und im Gebäude Rathausstraße<br />
10 als bedarfsnotwendig im Sinne von Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG anerkannt. Die<br />
verfügbaren Plätze reichten bislang aus, um den Betreuungsbedarf für Kinder aus<br />
<strong>Lindenberg</strong> zu decken.<br />
Nach den verbindlichen Anmeldezahlen für das Hortjahr 2011/12 liegen bereits<br />
36 neue Anmeldungen für eine Hortbetreuung vor. Da nur 17 Kinder den Hort verlassen<br />
werden, besteht aktuell ein Bedarf von 94 Betreuungsplätzen für Kinder aus <strong>Lindenberg</strong>.<br />
Bis zum Beginn des Schuljahres ist erfahrungsgemäß sogar noch mit weiteren<br />
Anmeldungen, z. B. durch Zuzüge, zu rechnen.<br />
Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Sicherstellung eines ausreichenden Platzangebots<br />
ab 01.09.2011 insgesamt 100 Betreuungsplätze im Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt<br />
als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Mit der Bedarfsanerkennung legt die<br />
<strong>Stadt</strong> fest, welche Plätze zur Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig und damit<br />
förderfähig sind. Eine Förderung erfolgt allerdings nur insoweit, als anerkannte Plätze<br />
auch tatsächlich von <strong>Lindenberg</strong>er Kindern belegt werden.<br />
Bei Zugrundelegung der derzeit gültigen Fördersätze und einer täglichen Betreuungszeit<br />
von 5-6 Stunden wäre je zusätzlichem anerkannten und belegtem Platz von<br />
Mehrkosten für die <strong>Stadt</strong> von 1.582 EUR auszugehen, also bei 25 zusätzlichen Plätzen<br />
von rd. 39.600 EUR. Der Freistaat Bayern fördert die anerkannten Plätze in derselben<br />
Höhe.<br />
Nachdem der Kinderhort derzeit lediglich eine Betriebserlaubnis für 84 Betreuungsplätze<br />
besitzt, kann die Bedarfsanerkennung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Lindenberg</strong> nur vorbehaltlich<br />
der Erteilung einer erweiterten Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Lin-
dau (Bodensee) ausgesprochen werden. Nach Einschätzung des Landratsamtes<br />
dürfte einer erweiterten Betriebserlaubnis jedoch nichts im Wege stehen, sofern ausreichend<br />
Räume zur Verfügung stehen.<br />
Aufgrund der Bedeutung der Hortbetreuung für die Grundschule und in Anbetracht<br />
des akuten Bedarfs an zusätzlichen Betreuungsplätzen hat die Schulleitung der<br />
Grundschule bereits zugesagt, dem Hort ggf. 2 zusätzliche Räume im Erweiterungsbau<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Anerkennung als Integrativeinrichtung / Genehmigung zusätzlicher Fachkraftstunden:<br />
Der Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt wurde erstmalig im Hortjahr 2009/10 von der<br />
<strong>Stadt</strong> als integrative Einrichtung anerkannt. Die Zahl der betreuten Kinder, denen<br />
gemäß § 35a SGB VIII ein Bescheid über Eingliederungshilfe erteilt wurde und die<br />
demnach nach dem BayKiBiG als „behindert“ einzustufen sind, stieg seither stetig<br />
an.<br />
Nachdem im Hortjahr 2010/11 bereits 10 Kinder mit Behinderung (darunter 5 Gastkinder)<br />
den Hort besuchten ist nach den Anmeldungen für das Hortjahr 2011/12 von<br />
12 Kindern mit Behinderung (darunter 3 Gastkinder) auszugehen.<br />
Nach Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG gilt der Kinderhort damit auch im Hortjahr 2011/12 als<br />
integrative Einrichtung, da er von mindestens 3 Kindern mit Behinderung besucht<br />
wird. Nachdem es ein besonderes Anliegen des BayKiBiG ist, die Integration von<br />
Kindern mit Behinderung zu fördern, wurde für diese Kinder gesetzlich bereits ein<br />
erhöhter Gewichtungsfaktor (Faktor 4,5) zur Deckung des intensiveren Betreuungsbedarfes<br />
vorgesehen. Sowohl der Grad der Behinderung wie auch die Zahl der Kinder<br />
mit Behinderung können allerdings die Einstellung von zusätzlichem Personal<br />
erforderlich machen. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann ein über den Faktor 4,5<br />
hinausgehender Gewichtungsfaktor (sog. x-Faktor) gewährt werden.<br />
In den von der Regierung von Schwaben veröffentlichten „Qualitätssicherungsmerkmalen<br />
zur Integration von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen“ wird<br />
empfohlen, pro Integrationsplatz 5 bis 8 zusätzliche Fachkraftstunden anzusetzen,<br />
bei 12 Kindern mit Behinderung wären dies 60-96 Wochenstunden, umgerechnet<br />
also 1,5-2,5 zusätzliche Stellen für Erzieher/innen.<br />
Bezug nehmend auf die vorgenannten Empfehlungen bittet die Arbeiterwohlfahrt für<br />
das Hortjahr 2011/12 um Anerkennung des Hortes als Integrativeinrichtung und Genehmigung<br />
von 60 zusätzlichen Fachkraftstunden pro Woche (1,5 Stellen).<br />
Die Kosten für die zusätzlichen Fachkraftstunden würden sich auf rd. 52.500 EUR<br />
belaufen. Die Vergütung der Fachkräfte erfolgt nach dem Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt<br />
Bayern (TV AWO-Bayern).<br />
Die Mehrkosten von 52.500 EUR wären in Höhe von 80% (42.000 EUR) je zur Hälfte<br />
von der Kommune und dem Freistaat Bayern über den erhöhten Gewichtungsfaktor<br />
zu finanzieren. Auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Lindenberg</strong> und die Gastgemeinden würden demnach<br />
Kosten von 21.000 EUR zukommen, die entsprechend den Buchungszeiten der Kinder<br />
auf die beteiligten Gemeinden umgelegt werden (<strong>Lindenberg</strong> 15.750 EUR; Gastgemeinden<br />
5.250 EUR).
Beschlussvorschlag<br />
1) Für den Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt werden vorbehaltlich der Erteilung einer<br />
erweiterten Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Lindau ab 01.09.2011 insgesamt<br />
100 Betreuungsplätze als bedarfsnotwendig im Sinne von Art. 7 Abs. 2<br />
BayKiBiG anerkannt.<br />
2) Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Einzelfällen über die Bedarfsnotwendigkeit<br />
von Betreuungsplätzen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.<br />
3) Der Kinderhort der Arbeiterwohlfahrt wird im Hortjahr 2011/12 als integrative Einrichtung<br />
gem. Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG anerkannt.<br />
4) Dem Kinderhort wird für das Hortjahr 2011/12 ein erhöhter Gewichtungsfaktor zur<br />
Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden im Wert von 52.500 EUR bewilligt.