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Anlage3 - Lindenberg

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STADT LINDENBERG - LANDKREIS LINDAU<br />

zum Bebauungsplan „Reichgelände“<br />

mit integriertem Grünordnungsplan<br />

in der Fassung vom 22.02.2010<br />

Entwurfsverfasser Bebauungsplan:<br />

hofmann + dietz, architektur-landschaftsarchitektur-stadtplanung<br />

Meinrad-Spieß-Platz 2, 87660 Irsee<br />

1.0 Geltungsbereich<br />

BEGRÜNDUNG<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Der zu überplanende Bereich befindet sich am Rande der Innenstadt <strong>Lindenberg</strong>s entlang<br />

der Staatsstraße 2378.<br />

Das Plangebiet wird begrenzt:<br />

- im Nordwesten: von der Hauptstraße (ST 2378),<br />

- im Nordosten: von der Glasbühlstraße,<br />

- im Südosten: von der Sonnenstraße,<br />

- im Südwesten: von der Verbindungsstraße Hauptstraße – Sonnenstraße<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern<br />

112/3, 119, 119/4, 119/5, 122/2, 123, 123/1, 124, 124/3, 124/4, 125, 128/7 und Teilflächen<br />

der Flurnummern 117/3, 118/1, 119/6, 119/7, 128/2, 287/14, 287/62 und 287/88 der Gemarkung<br />

<strong>Lindenberg</strong>. Maßgebend ist die Abgrenzung im Lageplan des zeichnerischen Teiles im<br />

Maßstab 1 : 1000 mit einer Gesamtfläche von ca. 1,4189 ha.<br />

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2.0 Anlass und Aufgabe<br />

Die Stadt <strong>Lindenberg</strong> verfolgt im Rahmen der Städtebauförderung konsequent die Umwandlung<br />

unternutzter innenstadtnaher Bereiche, um zum einen den Flächenverbrauch in der<br />

freien Landschaft einzudämmen und zum andern die innerstädtischen Funktionen (Dienstleistung)<br />

sowie die Wohn- und Aufenthaltsqualität für Bürger zu verbessern. So wurden verschiedene<br />

Brachflächen bereits neuen Nutzungen zugeführt (z. B. Sägewerk oder Bahnhofsgelände).<br />

Mit dem „Reichgelände“ wird nun die letzte größere Brachfläche innerhalb des Zentrums<br />

angegangen.<br />

Ursprünglich diente der zu überplanende Bereich vorwiegend als Betriebsfläche der Hutfabrik<br />

Reich und im Übergang zur Innenstadt als Wohnfläche. Durch den jahrelangen Leerstand<br />

der Hutfabrik wies das Quartier erhebliche städtebauliche Mängel auf und bedurfte einer<br />

grundlegenden Neuausrichtung der Nutzungen. Zu diesem Zweck wurden in den vergangenen<br />

Jahren die Betriebsanlagen der Fa. Reich niedergelegt, lediglich das zwischenzeitlich<br />

als Industriedenkmal eingetragene<br />

Betriebsgebäude an der Sonnenstraße blieb<br />

erhalten und soll einer neuen Nutzung<br />

zugeführt werden.<br />

Das „Reichgelände“ wies ursprünglich einen<br />

sehr hohen Verdichtungsgrad auf, die neue<br />

Nutzung soll daher an den Rändern ähnliche<br />

Kubaturen aufweisen, im Inneren allerdings<br />

sollen Freiräume entstehen, die eine ausreichende<br />

Belichtung und Belüftung sicherstellen.<br />

Zustand vor Abbruch der Produktions- und<br />

Verwaltungsgebäude der Fa. Reich, 2004<br />

Folgende Nutzungen sind innerhalb des Geltungsbereiches geplant:<br />

1. Ein Gesundheitszentrum an der Hauptstraße (Ärztehaus/Apotheke/Sanitätsbedarf)<br />

2. Betreutes Wohnen an der Sonnenstraße<br />

3. Eine vorwiegend kulturellen Zwecken dienende ehemalige Hutfabrik<br />

4. Beibehaltung der bestehenden Wohnnutzung im Übergang zur Innenstadt<br />

Folgende Ziele sollen beachtet werden:<br />

- Der entstehende Bedarf an Stellplätzen für Ärztehaus und betreutes Wohnen soll<br />

vorwiegend mit einer Tiefgarage abgedeckt werden.<br />

- Freihaltung der Innenhöfe für Kultur, Aufenthalt und Freiflächennutzung<br />

- Neue Zugänge und Durchlässigkeit für Fußgänger<br />

- Oberirdische Parkplätze für das Hutmuseum<br />

- Einhaltung der Abstandsfläche von 0,4 H<br />

- Bestandsschutz für bestehende Bebauung (auch Grenzbebauung)<br />

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3.0 Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

3.1 Flächennutzungsplan<br />

Der gültige Flächennutzungsplan weist für den Planbereich gemischte Bauflächen<br />

und gewerbliche Bauflächen aus. Da es sich um einen Bebauungsplan<br />

der Innenentwicklung gemäß § 13a handelt und die geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird, wird der Flächennutzungsplan<br />

im Wege der Berichtigung bei der nächsten Flächennutzungsplanänderung<br />

angepasst. Die gewerblichen Flächen sind dann als gemischte<br />

Flächen bzw. als Gemeinbedarfsflächen darzustellen. Im Norden des Planungsgebietes<br />

grenzen Mischgebietsflächen, im Süden Wohnflächen an. Gegenüber<br />

an der Hauptstraße liegt die Gemeinbedarfsfläche mit der Funktion<br />

der städtischen Feuerwehr.<br />

Altlasten sind im Flächennutzungsplan nicht dargestellt. Diese traten teilweise<br />

beim Abbruch der alten Anlagen zu Tage und wurden fachgerecht entsorgt.<br />

Das Baudenkmal Anwesen Hauptstr. 23 wurde zwischenzeitlich abgebrochen<br />

und wird daher nicht mehr nachrichtlich aus dem Flächennutzungsplan übernommen.<br />

Vielmehr muss dieser auch in diesem Punkt angepasst werden.<br />

3.2 Bebauungsplan<br />

Aufgrund der Lage innerhalb der bebauten Ortslage (§ 34) und der Massivität<br />

der Bebauung des Vorzustandes (siehe Lageplan unter 2.) wird der Zulässigkeitsmaßstab<br />

nicht wesentlich verändert. Vielmehr werden in der Binnenfläche<br />

mehr Freiräume geschaffen, als zuvor vorhanden waren. Die Nummern 1 und<br />

2 des § 13 Abs. 1 treffen nicht zu, daher wird das Vereinfachte Verfahren nach<br />

§ 13 BauGB gewählt. Demnach wird auf einen Umweltbericht verzichtet, eine<br />

Umweltprüfung soll nicht durchgeführt werden. Von der Angabe nach § 3 Abs.<br />

2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie<br />

von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs.<br />

4 wird abgesehen.<br />

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1<br />

wird unterlassen. Für die betroffene Öffentlichkeit wird die Auslegung nach §<br />

Abs. 2 durchgeführt. Ebenso werden die berührten Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Abs. 2 gehört.<br />

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4.0 Lage und Bestand<br />

4.1 Verkehr<br />

Die Erschließung des Quartiers erfolgt über die Hauptstraße; die als Staatsstrasse<br />

2378 eingestufte Verkehrsader nimmt täglich bis zu ca. 12.000 Kfz auf<br />

und weist einen GV-Wert von ca. 1000 Lkw pro Tag aus (Schätzung).<br />

Aufgrund des Verkehrsaufkommens und des technischen Zustandes erfolgte<br />

vor wenigen Jahren eine Neugestaltung des Straßenraumes durch das Staatliche<br />

Bauamt Kempten.<br />

Von Norden wird das Plangebiet von der Glasbühlstraße begrenzt, die den<br />

Charakter einer Anliegerstraße besitzt.<br />

Parallel zur Hauptstraße zweigt von der Glasbühlstraße die Sonnenstraße ab,<br />

die vorwiegend Erschließungsfunktionen für Wohnhäuser erfüllt. Die Sonnenstraße<br />

ist aus technischer Sicht in einem schlechten Zustand und bedarf auch<br />

aus hinsichtlich des Verkehrs einer Neuordnung (Regelung des ruhenden Verkehrs).<br />

Im Süden des Plangebietes verbindet eine kleine Straße die Sonnenstraße mit<br />

der Hauptstraße, sie dient vorwiegend der Erschließung der daran anliegenden<br />

Häuser, sowie der Wohnanlage „An der Säge“.<br />

Für den ruhenden Verkehr standen bisher Längsparkplätze entlang der<br />

Hauptstraße und der Sonnenstraße zur Verfügung. Innerhalb des Firmengeländes<br />

selbst existierten lediglich 4 Garagen und 10 Stellplätze im Bereich des<br />

Kesselhauses.<br />

4.2 Nutzungen<br />

In der untenstehenden Karte wird die Leerstandsproblematik und Unternutzung<br />

innerhalb des Gebietes überdeutlich<br />

gelb = Leerstand, rot = Wohnnutzung, blau = Handel, braun = Garagen<br />

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Im Übergang zur Innenstadt fällt die Wohnnutzung, entlang der Hauptstraße<br />

Handelsnutzung auf, die allerdings als „b-Lage“ zu bezeichnen ist.<br />

Die Gebäudeteile der ehemaligen Hutfabrik standen zu Beginn des Verfahrens<br />

leer und wurden zwischenzeitlich bis auf das historische Fabrikgebäude<br />

an der Sonnenstraße abgetragen.<br />

4.3 Topographie<br />

Das zu überplanende Gelände liegt innerhalb der bebauten Ortslage und<br />

hängt um ca. 2,30 m nach Südosten, sowie um ca. 3,50 m nach Südwesten.<br />

Entsprechend muss bei der inneren Erschließung mit Rampen bzw. stärkeren<br />

Längsgefällen gearbeitet werden. Das Tiefgeschoss (Tiefgarage) wird aus<br />

diesem Grund an der Sonnenstraße zu Tage treten und bedarf einer besonderen<br />

Gestaltung oder Begrünung.<br />

4.4 Altlasten<br />

Für den Bereich wurde im Januar 2000 von Dr. Ing. Ulrich, Kempten ein<br />

Altlastentechnisches Gutachten verfasst, was einer historischen Erkundung<br />

gleichkommt, da ein Betretungsverbot in das seinerzeitige Betriebsgelände<br />

bestand.<br />

Nach Erwerb durch die Stadt wurde daher von der UTS, Starnberg, nochmals<br />

ein Baugrundgutachten mit Rammkernbohrungen zur Altlastenerkundung erstellt.<br />

Die Ergebnisse flossen in die Leistungsbeschreibung für die Abbrucharbeiten<br />

mit ein. Beim Abbruch der Gebäude traten kontaminierte Auffüllungen aus<br />

dem 19. Jh. zu Tage, die gemäß den Vorschriften entsorgt wurden. Der Baugrund<br />

unter den ehemaligen Betriebsgebäuden wurde bis zur alten Gründungssohle<br />

abgeräumt, das gesamte Gelände ist somit altlastenfrei.<br />

4.5 Bebauung<br />

Auf dem Gelände war zu Verfahrensbeginn mit der Ausnahme der alten Hutfabrik<br />

und des Verwaltungsgebäudes keinerlei erhaltenswerte oder besonders<br />

prägende Architektur vorhanden, vielmehr herrschte ein sehr heterogener<br />

Charakter, eine Mischung von Fabrikbauten mit Flachdächern, Schuppen und<br />

einigen eingestreuten Satteldachbauten.<br />

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Die Baukörper wiesen unterschiedliche<br />

Volumina und Höhen auf. Auch im<br />

städtebaulichen Sinne war hier eine<br />

Neuordnung veranlasst. Aufgrund des<br />

schlechten technischen Zustandes der Betriebsgebäude<br />

sowie der niedrigen<br />

Deckenhöhen im Verwaltungsgebäude<br />

blieb nur die alte Hutfabrik mit Kesselhaus<br />

erhalten.<br />

Die bestehende Wohnbebauung innerhalb<br />

des Gebietes ist großteils zweigeschossig<br />

mit verschiedenen Kniestockhöhen, die<br />

Gebäude sind teils mit Schindeln<br />

verkleidet.<br />

4.6 Infrastruktur<br />

Ärztehaus<br />

In <strong>Lindenberg</strong> fehlt derzeit ein kompaktes Angebot für ärztliche Praxen in der<br />

Innenstadt. Die Praxen liegen teils sehr verstreut und gerade für Menschen<br />

mit Behinderungen sind diese nicht immer optimal erreichbar.<br />

Betreutes Wohnen<br />

Nach dem Neubau des Altersheimes am Mühlbach ist zwar der Bedarf an<br />

Wohnraum mit hohem Betreuungsgrad gedeckt. Für die weitgehend selbstständigen<br />

Senioren fehlt jedoch ein entsprechendes Angebot mit wahlweiser<br />

Betreuung in zentraler Lage.<br />

4.7 Bodenordnung<br />

Die Stadt <strong>Lindenberg</strong> hat das gesamte Gelände der ehemaligen Hutfabrik erworben<br />

und veräußert nun die für die Umsetzung des Ärztehauses und des<br />

Betreuten Wohnens notwendige Teilfläche. Die verbleibende Fläche verbleibt<br />

im Eigentum der Stadt, lediglich an den Rändern sind gewisse Arrondierungen<br />

geplant.<br />

4.8 Grünbestand, Siedlungsökologie<br />

Lebensräume im Geltungsbereich, Einfluss auf das Ortsbild<br />

Da das Gelände insgesamt abgeräumt wurde, haben sich auf dem Fabrikgelände<br />

keine nennenswerten Lebensräume erhalten. Lediglich die Großbäume<br />

auf Flur-Nr. 123 sind wegen ihrer Bedeutung als Kleinbiotop und wegen der<br />

Bereicherung für das Ortsbild erhaltenswert.<br />

Auch die bestehende Wohnbebauung im Südwesten des Geltungsbereichs<br />

weist aufgrund der Enge sehr kleine, intensiv genutzte Gärten auf, die für die<br />

Entwicklung stadtökologisch wirksamer Strukturen nicht von Bedeutung sind.<br />

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Boden und Wasser<br />

Der Boden kann aufgrund der Vorgängerbebauung und durch die Sanierung<br />

der belasteten Flächen keine seiner natürlichen Funktionen (Ertragsfunktion,<br />

Vegetationsstandort, Puffer und Filter für Schadstoffe, Infiltration des Regenwassers)<br />

erfüllen.<br />

Durch den hohen Grad der Versiegelung war auch der Grundwasserhaushalt<br />

erheblich beeinträchtigt; oberirdische Gewässer kommen nicht vor.<br />

Aufgrund dieser erheblichen Vorbelastungen ist das gesamte Plangebiet in<br />

Bezug auf die Potenziale des Wassers und des Bodens als Fläche geringer<br />

Bedeutung einzustufen.<br />

Klima/Luft<br />

Die ehemals enge Bebauung wirkte sich belastend für die stadtklimatischen<br />

Funktionen aus (keine Dämpfung der Tagestemperaturgänge, mangelhaftes<br />

Staubbindungsvermögen). Daher geht mit der neuen Bebauung eher eine<br />

Verbesserung einher.<br />

5.0 Vorgaben des Auftraggebers<br />

5.1 Berücksichtigung des Stadtleitbilds<br />

Im Rahmen der Diskussion des Stadtleitbildes im Jahr 2000/2001 nahm das<br />

Reichgelände einen breiten Raum ein und war eines der Projekte, für die engagierte<br />

Bürger vorrangig ein Nutzungskonzept erarbeiten wollten.<br />

Hauptanliegen der Projektgruppe für das Reichgelände war :<br />

Schaffen eines Quartiers von übergeordneter Bedeutung in qualitätvoller Ausführung,<br />

das Interesse über die Stadtgrenzen hinaus weckt, ein Quartier in<br />

dem Wohnen, Arbeiten und öffentliches Leben mit- und nebeneinander stattfindet.<br />

Am Ende dieses Prozesses stand ein Rahmenplan, der im wesentlichen eine<br />

Blockrandbebauung mit unterschiedlichen Nutzungen vorsah. Seinerzeit war<br />

an der Hauptstraße ein „Gründerzentrum für Technologie“ im Gespräch, das<br />

sich in der Folge leider nicht realisieren ließ. An der Sonnenstraße waren<br />

Stadtwohnungen geplant und in der Hutfabrik unterschiedliche kulturelle Nutzungen.<br />

In der Folge wurde das Gelände freigeräumt und nach neuen Nutzungen Ausschau<br />

gehalten.<br />

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5.2 Städtebaulicher Wettbewerb<br />

Nachdem sich 2007 neue Perspektiven hinsichtlich einer Nachfolgenutzung<br />

ergeben hatten, wurde ein Profil (Raumprogramme) als Grundlage für einen<br />

städtebaulichen Wettbewerb erstellt.<br />

Zur Klärung der Bebaubarkeit und der Definition der städtebaulichen Freiräume<br />

wurde schließlich im Dezember 2008 ein Wettbewerb entschieden, der die<br />

grundlegenden Vorgaben für die Bebauung des Areals lieferte.<br />

Auf dieser Grundlage wurde das Projekt Ärztehaus und Betreutes Wohnen<br />

weiterentwickelt, wobei sich herausstellte, dass der Verschattungsgrad innerhalb<br />

des betreuten Wohnens mit drei Querriegeln als zu hoch empfunden<br />

wurde. Daher sollen nun zwei Riegel mit wirtschaftlicheren Grundrissen verwirklicht<br />

werden. Folgende Ziele in puncto Wohnen sollen erreicht werden:<br />

• Wohnen im ruhigen verkehrsreduzierten Bereich<br />

• Hauptorientierung nach Süden<br />

• Private Freiflächen im Innenhof<br />

• Attraktives Wohnen in Zentrumsnähe<br />

Das Ärztehaus mit Apotheke stellt eine ideale Ergänzung zum neuen Wohnangebot<br />

für Senioren dar und ist auch für das nahegelegene Altersheim gut<br />

erreichbar.<br />

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5.3 Grünflächenvorsorge in der Innenstadt,<br />

Stadtökologie<br />

Die Stadt <strong>Lindenberg</strong> verfügt über ein im Jahre 2002 erstelltes „Grünkonzept“,<br />

das für einen großen Teil der bebauten Fläche mittels der Benennung von<br />

grünordnerischen Schwerpunktbereichen und Entwicklungsachsen (entlang<br />

der Stadtbäche und der fußläufigen Hauptverbindungen) einen Rahmen für<br />

die ökologische Entwicklung gesteckt hat.<br />

Ausschnitt aus dem „Grünkonzept <strong>Lindenberg</strong>“, unmaßstäblich verkleinert:<br />

Das Reichgelände liegt zwischen den Grünachsen entlang des Moosbachs<br />

(blaue Balken) und der ehemaligen Bahnlinie (grüne Balken)<br />

Grundsätzlich soll eine Differenzierung in öffentliche, halböffentliche und private<br />

Grünflächen erreicht werden. möglichst getrennt durch bauliche Gegebenheiten<br />

(keine Zäune) oder Grüngestaltung. Die Tiefgaragen sollten begrünt<br />

werden, Standräume für Großbäume sollen ausgewiesen werden.<br />

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6.0 Planung<br />

6.1 Städtebau und Architektur<br />

Städtebau<br />

Das Nebeneinander von Arbeiten und Wohnen hat in <strong>Lindenberg</strong> eine lange<br />

Tradition. So gibt es viele Situationen im Stadtbild, an denen Fabriken direkt<br />

neben Wohnhäusern stehen. Naturgemäß stellen sich diese Gemengelagen<br />

oft sehr heterogen dar. So auch im Reichareal. Das Grundstück war völlig<br />

verbaut, die Bebauung richtete sich lediglich nach innerbetrieblichen Abläufen.<br />

Nach der Niederlegung der Altgebäude sollen folgende städtebaulichen Ziele<br />

verfolgt werden:<br />

• Die Hauptstraße soll wieder mit einer Raumkante gefasst werden.<br />

• Das Gebäude an der Hauptstraße sollte mind. 3 Vollgeschosse und ein<br />

Dachgeschoss aufweisen und dient indirekt als Lärmschutz für den dahinter<br />

liegenden Innenhof.<br />

• Grundsätzlich wird eine Art Blockrandbebauung angestrebt, die den Innenhof<br />

weitgehend von Bebauung freihält.<br />

• Mit der Hutfabrik von 1923 soll bewusst ein städtebaulicher Akzent innerhalb<br />

des Stadtbildes gesetzt werden, Zugänge und Blickachsen von der<br />

Hauptstraße aus sollen daher bewusst freigehalten werden.<br />

• Zur bestehenden Bebauung innerhalb des Quartiers soll bewusst ein Abstand<br />

eingehalten werden, um einerseits die Belichtung aufgrund der teils<br />

fehlenden Abstandsflächen nicht einzuschränken und andererseits keine<br />

Nutzungskonflikte aufkommen zu lassen.<br />

• Die Glasbühlstraße und die Sonnenstraße sollen räumlich gefasst werden.<br />

Architektur<br />

Die Architektursprache der neuen Baukörper soll die inneren Funktionen zum<br />

Ausdruck bringen. Auf die unterschiedliche Behandlung der Fassaden wird<br />

Wert gelegt. So soll sich die Randbebauung an der Hauptstrasse als Dienstleistungszentrum<br />

von der Wohnbebauung an der Glasbühl- und Sonnenstraße<br />

grundsätzlich unterscheiden.<br />

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Der Erhaltung der überkommenen Industriearchitektur auch im Detail kommt<br />

erhöhte Bedeutung zu. Baurat Manz aus Stuttgart hat hier 1923 ein beeindruckendes<br />

Bauwerk mit gestalterischem Anspruch hinterlassen, sozusagen einen<br />

„Tempel der Arbeit“ mit Anleihen aus der griechischen Architektur. Hiervon<br />

zeugt die Sockelzone, die kolossalen Pilaster und der abschließende Architrav.<br />

Auch die Giebelgestaltung ist einem klassischen „Tympanon“ ähnlich.<br />

Auch in konstruktiver Hinsicht ist das Bauwerk mit seiner Eisenbetonskelettkonstruktion<br />

(Stützenraster 5,50 m x 4,75m) erhaltenswert und zukunftstauglich<br />

zugleich. Dies hat eine statische Untersuchung der Fa. Dobler vom November<br />

2002 unter Beweis gestellt.<br />

Zwischenzeitlich wurde das Bauwerk in die bayerische Denkmalliste aufgenommen.<br />

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6.2 Verkehr/Erschließung/Parkierung<br />

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über das bestehende Straßennetz, der<br />

Innenhof wird nur für Fußgänger und Besucher offengehalten und kann von<br />

allen umgebenden Straßen fußläufig erreicht werden. Entlang der Hauptstraße<br />

sollen zwei Bushaltemöglichkeiten für Besucher des Hutmuseums bereitgestellt<br />

werden, die dann über den öffentlichen Platz im Innenhof zum Hutmuseum<br />

gelangen. Um den Zugang zu gewährleisten werden auf den privaten<br />

Flächen Gehrechte eingetragen.<br />

Für die Ladengeschäfte entlang der Hauptstrasse sollen Längsparker angeordnet<br />

werden, die als Kurzparkplätze zu verstehen sind.<br />

Mit dem Ziel, die Sonnenstraße nicht unnötig mit Anliegerverkehr zu belasten,<br />

wird die Tiefgarageneinfahrt am Beginn der Glasbühlstraße situiert.<br />

Die oberirdischen Parkplätze, welche dem künftigen Hutmuseum „Reich der<br />

Hüte“ zugeordnet sind, werden von der Sonnenstraße aus angefahren, um<br />

den Innenhof nicht zu verlärmen und um einen bevorzugten Aufenthaltsbereich<br />

für Fußgänger und Besucher zu schaffen.<br />

Die bestehenden Straßenbreiten sind ausreichend, lediglich der technische<br />

Ausbauzustand und die Funktionalität hinsichtlich der Führung von Fußgängern<br />

sowie Ordnung der Parkierung in der Sonnenstraße legt hier einen Ausbau<br />

nahe. Hierfür muss der öffentliche Straßenraum erweitert werden (Grundstücksabtretung<br />

vom ehem. Reichgelände).<br />

Der ruhende Verkehr erhält folgende Zuordnung:<br />

• An der Hauptstraße entstehen 3 Stellplätze für Ladengeschäfte<br />

• Im Innenhof sind 20 Stellplätze, sowie 2 Behindertenstellplätze für das<br />

Hutmuseum vorgesehen.<br />

• An der Sonnenstraße sind ca. 12 Längsparker geplant<br />

• Die Tiefgarage mit ca. 60 Plätzen dient dem Ärztehaus und dem betreuten<br />

Wohnen, welchem noch 6 Besucherstellplätze an der Glasbühlstraße<br />

zugeordnet sind.<br />

Der Stellplatznachweis erfolgt differenziert, da in den Bereichen C und D ausschließlich<br />

ältere Bürger mit geringerem Stellplatzbedarf wohnen werden.<br />

6.3 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Art der Nutzung<br />

Aufgrund der geplanten unterschiedlichen Nutzungen in diesem Gelände soll<br />

das ehemals als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nun insgesamt als<br />

Mischgebiet festgesetzt werden. In den einzelnen Teilbereichen finden zwar<br />

eindeutige Nutzungszuordnungen statt, die wechselseitigen Auswirkungen<br />

und Verflechtungen (Tiefgarage) legen dennoch eine einheitliche Ausweisung<br />

nahe.<br />

In Bereich A, B und F liegt bereits eine gemischte Nutzung von Geschäften,<br />

Dienstleistung und Wohnen im Bestand vor.<br />

In Bereich C wird eine gemischte Nutzung von Dienstleistung und Einzelhandel<br />

angestrebt.<br />

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Bereich D dient vorwiegend dem Wohnen.<br />

Für Bereich E ist künftig vorwiegend kulturelle Nutzung angedacht:<br />

Hier soll das „Reich der Hüte“ entstehen, ein überregional ausstrahlendes Museum,<br />

das die Hutindustrie der Region thematisiert. Ergänzend soll hier natürlich<br />

auch ein gewisses gastronomisches Angebot integriert werden, das aber<br />

nicht in Konkurrenz zur bestehenden Gastronomie im Zentrum treten soll. Zudem<br />

sollen auch Veranstaltungsräume entstehen, die unterschiedlichen kulturellen<br />

Zwecken dienen. Der Innenhof ist dem Museum zugeordnet und dient<br />

auch Aktionen im Freien sowie einer Außenbewirtschaftung im kleinen Umfang.<br />

Maß der Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die durch Baugrenzen<br />

gebildeten überbaubaren Flächen, sowie durch die Grund- und Geschossflächenzahl.<br />

Hier fällt auf, dass in Bereich B, C und D die gemäß BauNVO zugelassenen<br />

GRZ und GFZ - Obergrenzen für Mischgebiete von 0,6 und 1,2 zum Teil deutlich<br />

überschritten werden.<br />

Gemäß § 17 Abs. 2, Punkt 2. können diese Obergrenzen jedoch überschritten<br />

werden, falls die Überschreitungen durch Umstände ausgeglichen sind oder<br />

städtebaulich begründbar sind.<br />

Ein besonderer Umstand ist hier die Zuordnung der unbebauten Flächen zu<br />

den Baukörpern. Die privaten Grundstücksflächen sind teilweise sehr gering,<br />

daher die hohen GRZ bzw. GFZ-Zahlen. Dies erscheint aber als vertretbar, da<br />

die öffentliche Fläche des großen Innenhofes als Ausgleich dienen kann.<br />

Ein öffentliches Spielplatzangebot ist entbehrlich, da das Quartier vorwiegend<br />

von älteren Mitbürgern bewohnt werden wird.<br />

6.4 Bauweise<br />

Innerhalb des Plangebietes sind unterschiedliche Bauweisen vorgesehen.<br />

Im Übergang zur Innenstadt besteht in Bereich A eine einseitige Grenzbebauung,<br />

weswegen hier eine abweichende Bauweise festgesetzt wird. Für die übrigen<br />

Bereiche herrscht im Geltungsbereich die offene Bauweise.<br />

6.5 Garagen und Stellplätze<br />

Zur Bewältigung des Stellplatzproblems müssen gemäß Punkt 5 der planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen Stellplatznachweise geführt werden. Der<br />

hieraus resultierende Stellplatzbedarf kann in ebenerdiger oder unterirdischer<br />

Bauweise befriedigt werden. Die Lage der Tiefgarage ist in der Zeichnung<br />

festgelegt , das Innenleben der Tiefgarage ist nachbildender Abbildung detailliert<br />

zu entnehmen.<br />

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Die Stellplatzanforderung, die sich aus der umgenutzten ehem. Hutfabrik ergibt,<br />

wird nur zum Teil erfüllt werden können. Die Überhänge müssen mit der<br />

öffentlichen Tiefgarage, die ja bekanntlich Kapazitäten frei hat, kompensiert<br />

werden.<br />

6.7 Baugestaltung<br />

Die rechtliche Grundlage für die Festsetzungen der Gestaltung im Bebauungsplan<br />

leiten sich aus Art. 81 BayBO i. V. mit § 9 Abs. 4 BauGB ab. Sie legen<br />

u. a. Dachform, Dachneigung, Traufhöhen etc. fest, um die geplanten<br />

Gebäude in den städtebaulichen Kontext einzupassen.<br />

6.8 Abstandsflächen<br />

Aufgrund der innerstädtischen Lage mit teils sehr verdichteten Bauweisen wird<br />

in diesem Gebiet die Abstandsflächenregelung gemäß Art. 6 Abs. 7 Nr. 2 angewandt.<br />

Zusätzlich werden in Bereich C und D maximale Traufhöhen festgesetzt, die<br />

die Höhenentwicklung der Gebäude regeln. Im Berührungspunkt der Bereiche<br />

C und D kommt es hierdurch zur Unterschreitung von 0,4 H. daher ist hier im<br />

Bauantrag auf die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen und auf gesunde<br />

Belichtungs- und Belüftungsverhältnisse besonders zu achten.<br />

Eine weitere Unterschreitung begründet sich in Bereich A aus einer abweichenden<br />

Bauweise mit 5,0 m Abstand (Brandschutz), um das Baurecht des<br />

betroffenen Anliegers (Hauptstr. 25) im Falle eines Ersatzbaus nicht unnötig<br />

zu beschneiden.<br />

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6.9 Bodenordnung<br />

Arrondierungen entlang der öffentlichen Straßen sollen nach Vorschlag des<br />

Bebauungsplanes vorgenommen werden. Des weiteren werden Geh_ und<br />

Fahrtrechte für eine Verbindung zwischen Sonnenstraße und Hauptstraße,<br />

sowie zwischen Glasbühlstraße und Innenhof eingetragen.<br />

6.10 Grünordnerische Maßnahmen<br />

Obwohl das „Reichgelände“ außerhalb der Schwerpunkte für die grünordnerische<br />

Entwicklung liegt, sollen im Geltungsbereich Großgrünstrukturen in Form<br />

von Baumpflanzungen entstehen.<br />

Da innerhalb des Geltungsbereiches umfangreiche Flächen durch Bebauung<br />

und Parkplatzgassen versiegelt werden, sollen folgende Maßnahmen verfolgt<br />

werden:<br />

6.10.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

Schutzgut Lebensgemeinschaften<br />

Bei der Ausweisung der Bauflächen wird auf bestehende prägende Bäume<br />

Rücksicht genommen (Erhaltungsgebot).<br />

Ortsbild<br />

Die Schaffung einer baulichen Ordnung mit der Festsetzung zu pflanzender<br />

Bäume dient der Einbindung der Bebauung in das Stadtbild.<br />

Boden und Wasser<br />

Die Erhöhung des Grünflächenanteils und die Begrünung der geplanten Tiefgarage<br />

stellt die Bodenfunktionen wenigstens zum Teil wieder her, besonderer<br />

Augenmerk muss wegen der Auswirkungen über das Baugebiet hinaus auf<br />

das Infiltrationsvermögen in das Grundwasser und auf die Pufferung und Filterung<br />

der Schadstoffe gelegt werden. Folgende Maßnahmen werden getroffen:<br />

• Die Tiefgarage sollte im Durchschnitt mit mindestens 40 cm Boden überdeckt<br />

werden. Die aufzubringende Schicht soll an keiner Stelle unter 20<br />

cm dick sein.<br />

• Für die Begrünung der Tiefgarage könnte eine Regenwasser gespeiste<br />

Bewässerung vorgesehen werden. Dies kann entweder über ein Anstausystem<br />

in der Dachdrainage oder mittels einer Regenwasserzisterne in<br />

Kombination mit einem oberirdischen Bewässerungssystem (Tröpfchenbewässerung<br />

oder Regner) erfolgen. Die Verwendung von Trinkwasser<br />

zu Bewässerungszwecken soll vermieden werden.<br />

• Ansonsten soll das aus den Dachflächen anfallende Oberflächenwasser<br />

in geeigneten Zisternen mit gedrosseltem Ablauf zurückgehalten werden<br />

Seite 15 von 22


• Die Oberflächen der ebenerdigen Stellplätze sind versickerungsfähig auszugestalten.<br />

• Der Anteil der versiegelten Fläche ist möglichst gering zu halten<br />

Schutzgut Klima<br />

Die Änderung des Kleinklimas durch Aufheizung infolge der geplanten Bauten<br />

(befestigte Fläche und Häuser) soll durch die Festsetzung von Pflanzungen,<br />

Tiefgaragenüberdeckungen sowie Fassadenbegrünungen teilweise ausgeglichen<br />

werden.<br />

6.10.2 Grünordnerische Gestaltungsmaßnahmen im Plangebiet<br />

Pflanzung von Bäumen<br />

U.a. zur Minimierung der landschaftlichen und klimatischen Auswirkungen und<br />

des Wasserhaushalts setzt der Bebauungsplan die Pflanzung von hochstämmigen<br />

Laubbäumen fest. Die Pflanzqualität soll mindestens sein: Hochstamm,<br />

Stammumfang 18-20 cm, 3 x verpflanzt. Es können die unter Kap. D 5 der<br />

Satzung genannten Arten verwendet werden.<br />

Die Baumscheiben im Bereich der Stellplätze sind offen zu halten und dürfen<br />

nicht mit Bodenbelägen befahrbar gemacht werden. Die Gestaltung der<br />

Baumstandorte soll gem. RAS-LP 1 1 , (Kap. 2.7.4, Pflanzen von Gehölzen) erfolgen,<br />

wobei die dort angegebene Mindestgröße von Baumscheiben (6 m²)<br />

nach Möglichkeit doppelt so groß (Entspricht einem Stellplatz) ausgeführt<br />

werden soll, um eine gesunde Entwicklung des Baumes gewährleisten zu<br />

können.<br />

Am Standort der Bäume auf der Tiefgarage ist eine Bodenüberdeckung von<br />

mindestens 50 cm einzuplanen.<br />

Bei gefährdeten Standorten, insbesondere in unmittelbarer Nähe der Stellplätze<br />

sind Schutzmaßnahmen vorzusehen. Bei Ausfall eines oder mehrerer<br />

Hochstämme sind Bäume entsprechender Qualität nachzupflanzen.<br />

6.11 Geologie/Grundwasser<br />

Gemäß der Baugrunduntersuchung von UTS, Starnberg, stellt sich der Aufbau<br />

der Schichten wie folgt dar:<br />

- Hanglehme (ab 0,0 m bis ca. 1,00 m)<br />

- Auesedimente (bei ca. 1,00 m bis 1,50 m)<br />

- Moränenkies (bei ca. 2,50 m bis 5,00 m)<br />

Mit Grundwasser ist ab ca. 5,60 m Tiefe zu rechnen.<br />

Die Versickerungsfähigkeit des schluffreichen Kieses ist nur bedingt gegeben.<br />

Von punktuellen Sickervorrichtungen wird abgeraten, vielmehr sollen Rigolensysteme<br />

mit Rückhalteeffekten und vorgeschalteten Filtersystemen zum Einsatz<br />

kommen.<br />

1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil<br />

Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführungsplanung, FGSV-Verlag, Köln 1993<br />

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7.0 Flächenbilanz<br />

Das Baugebiet umfasst insgesamt ca. 1,4189 ha u. gliedert sich wie folgt auf:<br />

Nutzung ha %<br />

Mischgebiet 0,6613 ha 46,61%<br />

Flächen für Gemeinbedarf 0,2623 ha 18,49%<br />

Straßenverkehrsfläche 0,2376 ha 16,75%<br />

Gehwegfläche 0,1017 ha 7,17%<br />

öffentliche Parkfläche 0,0860 ha 6,06%<br />

öffentliche Grünfläche 0,0511 ha 3,60%<br />

private Grünfläche zur innerörtlichen Begrünung 0,0189 ha 1,33%<br />

Gesamtfläche 1,4189 ha 100,00%<br />

8.0 Ver- und Entsorgung<br />

8.1 Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung ist durch das Versorgungsnetz der Stadtwerke <strong>Lindenberg</strong><br />

GmbH gewährleistet.<br />

Das Planungsgebiet ist mit einer ausreichenden Löschwasserversorgung entsprechend<br />

DVGW 405 auszustatten. Die Löschwassermenge muss mind. 96<br />

m3/h über 2 h betragen. Der Abstand der Hydranten zu den Gebäuden darf<br />

maximal 80 - 100 m betragen. Die Erschließungsplanung der Löschwasserversorgung<br />

für das Plangebiet (Anzahl, Lage, Art der Hydranten) ist mit der<br />

örtlichen Feuerwehr vor dem Herstellungsbeginn abzustimmen.<br />

8.2 Abwasserbeseitigung/<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Die Abwasserbeseitigung erfolgt über das Kanalnetz des Abwasserverbandes<br />

Rothach in die Kläranlage.<br />

Oberflächenwasser<br />

Stellplätze dürfen grundsätzlich nur sickerfähig ausgebildet werden.<br />

Im Rahmen des Bauantrages müssen Angaben zur Entwässerung gemacht<br />

werden. Die jeweils gültigen Vorschriften der Entwässerungs-DIN sind hierbei<br />

einzuhalten. Als Beitrag zur allgemeinen Regenwasserrückhaltung werden für<br />

großflächige Dächer Zisternen zur Rückhaltung empfohlen und für die Tiefgaragenbegrünung<br />

eine Regenwassernutzung anheim gestellt.<br />

8.3 Stromversorgung<br />

Für die Stromversorgung ist die Vorarlberger Kraftwerke AG zuständig. Im<br />

Rahmen des Verfahrens wird um Mitteilung über evtl. geplante oder erforderliche<br />

Versorgungseinrichtungen auf dem Gelände erbeten.<br />

Im nord-westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes verläuft ein 20-kV-<br />

Kabel von der Station 37, Holzstraße zur Station 916, Mayser-Milz. Der Bestand<br />

dieser Kabelleitung ist bei allen Planungen entsprechend zu berücksichtigen.<br />

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8.4 Telekom<br />

Die Versorgung des Gebietes soll nach Möglichkeit über Erdkabel erfolgen.<br />

Mit dem Versorger ist eine rechtzeitige Terminabstimmung notwendig.<br />

Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen<br />

Telekom AG. Sollten diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt<br />

werden, müssen sie infolgedessen gesichert, verändert oder verlegt werden.<br />

Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf<br />

Informationen über den Ablauf alle Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie<br />

sich so früh wie möglich mit folgendem Ansprechpartner in Verbindung:<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH<br />

TI NL Süd, PTI 23<br />

Gablinger Str. 2<br />

86368 Gersthofen<br />

Ansprechpartner Herr Porsche<br />

Telefon 0831/200-4660<br />

8.5 Gasversorgung<br />

Die Versorgung des Gebietes mit Erdgas stellen die Stadtwerke <strong>Lindenberg</strong><br />

GmbH sicher. Mit dem Versorger ist eine rechtzeitige Terminabstimmung notwendig.<br />

8.6 Erschließungsträger<br />

Kommunale Erschließungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Ausbau der<br />

Sonnenstraße werden entsprechend der städtischen Satzung umgelegt. Die<br />

Ausbaumaßnahmen werden in Planung und Bauausführung mit den anderen<br />

Versorgungsträgern im Rahmen einer Spartenverständigung rechtzeitig abgestimmt,<br />

die entsprechenden Bestandspläne finden in der dann durchzuführenden<br />

Objektplanung angemessen Berücksichtigung.<br />

8.7 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung<br />

Die Abfallbeseitigung ist gemäß der Satzung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft<br />

in Kempten (ZAK) geregelt und entsprechend einzuhalten bzw.<br />

durchzuführen. Soweit Grundstücke nicht direkt anfahrbar sind, sind die Müllgefäße<br />

an die anfahrbaren Straße zur Entleerung aufzustellen.<br />

Das Orts- und Straßenbild soll durch Hausmüllanlagen im Zugangsbereich der<br />

Anlage nicht entwertet werden. Deshalb sollten derartige Einrichtungen ins<br />

Gebäude integriert oder abgepflanzt werden.<br />

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9.0 Schallschutz<br />

Für das im Bebauungsplan ausgewiesene Mischgebiet bzw. angrenzende Allgemeine<br />

Wohngebiet werden gemäß dem Beiblatt zur DIN 18005 Teil 1 nachstehende<br />

Orientierungswerte zugeordnet:<br />

Allgemeines Wohngebiet: tagsüber/nachts 55/45 bzw. 40 dB(A)<br />

Mischgebiet: tagsüber/nachts 60/50 bzw. 45 dB(A)<br />

.<br />

Die Nachtzeit beginnt um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.<br />

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die o.g. Immissionsrichtwerte<br />

tagsüber um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A)<br />

überschreiten. Bei zwei angegebenen Nachtorientierungswerten soll der höhere<br />

Wert zur Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen im Bereich der öffentlichen<br />

Straßen herangezogen werden.<br />

9.1 Parkplatzlärmimmissionen<br />

Unter Berücksichtigung<br />

- einer Stellplatzkapazität von 22 Stellplätzen des westlich geplanten Museums<br />

liegenden Parkplatzes,<br />

- einer angenommenen Netto-Gastraumfläche von etwa 100 m2 und einer<br />

angenommenen Stellplatzfrequentierung von 0,09 PKW-Bewegung pro 1<br />

m2 Nettogastraumfläche (Gaststätte in Großstadt, Parkplatzlärmstudie) in<br />

der lautesten Nachtstunde bei einem normalen innerstädtischen Gaststättenbetrieb,<br />

- einer angenommenen Stellplatzfrequentierung voneiner PKW-Bewegung<br />

pro Stellplatz in der lautesten Nachtstunde bei Veranstaltungen,<br />

- einer ungehinderten freien Schallaubreitung und<br />

- der Schallabnahme über Entfernung,<br />

ergeben sich gemäß der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes<br />

für Umwelt (6. Auflage) an den nächstgelegenen schützenswerten Einwirkorten<br />

in der lautesten Nachtstunde nachstehende Beurteilungspegel:<br />

Immissionsort Beurteilungspegel lauteste Nachtstunde in dB(A)<br />

Veranstaltungsbetrieb Gaststättenbetrieb<br />

Flur Nr. 119/5 (MI) 56 52<br />

Flur Nr. 113/13 (WA) 51 47<br />

Die Prognose zeigt, dass bei 1 PKW-Bewegung pro Stellplatz in der lautesten<br />

Nachtstunde (z.B. beim Ende von Veranstaltungen) die zulässigen Orientierungswerte<br />

sowohl am nächstgelegenen Immissionsort im Mischgebiet als<br />

auch am nächstgelegenen Immissionsort im allgemeinen Wohngebiet erheblich<br />

um 11 dB(A) überschritten werden. Bei einem normalen Gaststättenbetrieb<br />

kommt es in der lautesten Nachtstunde zu Überschreitungen von 7<br />

dB(A).<br />

Um die zulässigen Orientierungswerte einhalten zu können, ist maximal 1<br />

PKW-Bewegung auf dem gesamten Parkplatz in der lautesten Nachtstunde<br />

zulässig.<br />

Zudem entstehen auf Parkplätzen kurzeitige Geräuschspitzen, z.B. durch Motorstarts<br />

und Türenschlagen. Diese dürfen nach Abschnitt 6.1 der TA Lärm die<br />

Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht<br />

um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Damit der Spitzenpegel im Nachtzeitraum<br />

eingehalten werden kann, ergibt sich gemäß der Parkplatzstudie des<br />

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Bayerischen Landesamtes für Umwelt (6. Auflage) bei einem Immissionsrichtwert<br />

von 40 dB(A) ein erforderlicher Mindestabstand zwischen Immissionsort<br />

und Stellplatz von 28 m, bei einem Immissionsrichtwert von 45 dB(A) ein<br />

erforderlicher Mindestabstand von 15 m. Bei einer Errichtung des Parkplatzes<br />

gemäß dem Bebauungsplanentwurf erfüllen nur 7 Stellplätze das Spitzenpegelkriterium.<br />

Der Parkplatz ist daher im Nachtzeitraum (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) nicht nutzbar.<br />

Daher wird eine Nutzung in dieser Zeit ausgeschlossen.<br />

Der Parkplatz (13 Stellplätze) an der Nordwestseite des Bebauungsplanes im<br />

Bereich A (Flur Nr. 123) dient lediglich der Unterbringung des privaten Stellplatzbedarfes<br />

aus der Wohnnutzung.<br />

Um aktive Schallschutzmaßnahmen bzw. den Bau von Tiefgaragen zu vermeiden,<br />

werden die Parkplatzflächen als öffentliche Parkfläche ausgewiesen.<br />

In diesem Fall sind die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV anzuwenden<br />

(im Mischgebiet tagsüber/nachts 64/54 dB(A), im allgemeinen Wohngebiet<br />

tagsüber/nachts 59/49 dB(A)). Diese Werte können bei einem normalen Gaststättenbetrieb<br />

eingehalten werden. Bei Veranstaltungen kommt es zu geringfügigen<br />

Überschreitungen von 2 dB(A) in der lautesten Nachtstunde, daher<br />

wird der Betrieb im Nachtzeitraum ausgeschlossen.<br />

9.2 Tiefgaragenlärmimmissionen<br />

Unter Berücksichtigung<br />

- einer Stellplatzkapazität der Tiefgarage für das Ärztehaus und die Wohnanlage<br />

für betreutes Wohnen von 60 PKW-Stellplätzen,<br />

- einer mittleren Bewegungshäufigkeit für Tiefgaragen in Wohnanlagen von<br />

0,09 Bewegungen/Stellplatz in der ungünstigsten Nachtstunde (Parkplatzlärmstudie<br />

des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 6. Auflage),<br />

- einer Einhausung der Tiefgaragenein-/-ausfahrt,<br />

- eines angenommenen flächenbezogenen Schallleistungspegels der Tiefgaragenein-/-ausfahrt<br />

von 50 dB(A)/m2 bei 1 PKW-Bewegung pro Stunde<br />

(Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 6. Auflage),<br />

- eines Abzuges von 2 dB(A) aufgrund von schallabsorbierenden Ausführungen<br />

der schallharten Bauteile der Tiefgaragenein-/-ausfahrt,<br />

- einer ungehinderten freien Schallausbreitung und<br />

- der Schallabnahme über die Entfernung,<br />

ergibt sich gemäß dem Prognosemodell der TA-Lärm (DIN ISO 9613-2) i.V.m.<br />

der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (6. Auflage)<br />

am nächstgelegenen bauplanungsrechtlich zulässigen Immissionsort (direkt<br />

gegenüber der Tiefgaragenein-/-ausfahrt liegendes Wohnhaus auf der<br />

Flur Nr. 347/2) in der lautesten Nachtstunde ein Beurteilungspegel von 42<br />

dB(A).<br />

Die Prognose zeigt, dass durch die Tiefgarage nicht mit Überschreitungen des<br />

zulässigen Nachtorientierungswertes zu rechnen ist.<br />

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9.3 Straßenverkehrslärmimmissionen<br />

Unter Berücksichtigung<br />

- eines durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens entlang der<br />

Staatsstraße 2378 von 7171 Kraftfahrzeugensbewegungen in 24 Stunden<br />

(Stand 2005),<br />

- einer maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärke von tagsüber/nachts<br />

415/66 Kraftfahrzeugsbewegungen,<br />

- eines LKW-Anteiles von tagsüber/nachts 3,7/5,1 %,<br />

- einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h,<br />

- eines Mindestabstandes der geplanten Baufenster von 6,00 m zur Fahrbahnmitte,<br />

- einer ungehinderten freien Schallausbreitung und<br />

- der Schallabnahme über die Entfernung<br />

ergeben sich gemäß dem Prognosenmodell der RLS 90 für lange gerade<br />

Straßen im Abstand von 6 m zur Fahrbahnmitte nachstehende Beurteilungspegel:<br />

tagsüber/nachts 67/60 dB(A)<br />

Demzufolge werden die zulässigen Immissionswerte eines Mischgebietes an<br />

der zur Staatsstraße 2378 nächstgelegenen geplanten Bebauung erheblich<br />

um 7 dB(A) am Tage und 10 dB(A) während der Nachtzeit überschritten. Erst<br />

in einem Abstand von 24 m wird zumindest der Tagesorientierungswert eingehalten.<br />

Zieht man zur orientierenden Beurteilung die Immissionsgrenzwerte der 16.<br />

BImSchV heran (Mischgebiet tagsüber/nachts 64/54 dB(A)), so ist festzustellen,<br />

dass auch diese Werte am Tage um 3 dB(A) und während der Nacht um<br />

6 dB(A) überschritten werden. Demnach sind an den bestehenden bzw. geplanten<br />

Bebauungen entlang der Staatsstraße schädliche Umwelteinwirkungen<br />

im Sinne der 16. BImSchV zu erwarten.<br />

Für Aufenthalts- und Ruheräume müssen daher folgende Orientierungsauflagen<br />

festgesetzt werden:<br />

Die zum Lüften benötigten Fenster von Aufenthaltsräumen sind innerhalb eines<br />

Mindestabstandes zur Fahrbahnmitte von 24 m auf die Südost-. Nordost-<br />

und Südwestseite zu orientieren. Auch an den Gebäudeseiten ist im Tagzeitraum<br />

mit erheblichen Überschreitungen zu rechnen. Die zum Lüften benötigen<br />

Fenster von Aufenthaltsräumen der an der Staatsstraße gelegenen Baufenster<br />

sind daher auf die von der Staatsstraße abgewandten Gebäudeseite (Südostseite)<br />

zu orientieren.<br />

Der Bereich der zur Staatstraße 2378 nächstgelegenen Baufenster wird im<br />

Bebauungsplan als Fläche für besondere Anlage und Vorkehrungen zum<br />

Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetztes (Immissionsschutz-Festsetzung) zeichnerisch und<br />

textlich dargestellt.<br />

Bei der im Bebauungsplan festgesetzten Einhaltung der Anforderungen an<br />

Außenbauteile von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 ist von einem Tagesbeurteilungspegel<br />

für den Außenlärm an der Staatsstraße 2378 nächstgelegenen<br />

Gebäudeseite von mindestens 70 dB(A) auszugehen.<br />

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9.4 Gewerbelärmimmission<br />

Nach § 6 Abs. 1 Baunutzungsverordnung sind in Mischgebieten grundsätzlich<br />

nur Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören können.<br />

Auf der Gemeinbedarfsfläche ist der Betrieb einer Gaststätte und Außenbewirtschaftungsfläche<br />

vorgesehen und zulässig. Vor allem im Nachtzeitraum<br />

muss bei einem Betrieb einer Gaststätte inkl. des betrieblichen Fahrverkehrs<br />

mit erheblichen Überschreitungen der Orientierungswerte im Mischgebiet gerechnet<br />

werden. Zudem ist im Bereich der Gemeinbedarfsfläche die Schaffung<br />

von Veranstaltungsräumen geplant. Bei Veranstaltungen im Nachtzeitraum<br />

kann es bedingt durch die großen Fensterflächen und die damit verbundene<br />

Herabsetzung der bewerteten Schalldämmmaße des bestehenden Gebäudes<br />

der ehemaligen Hutfabrik an der angrenzenden Wohnbebauung zu Überschreitungen<br />

der Orientierungswerte kommen. Ein Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieb<br />

darf daher im Nachtzeitraum nicht oder nur in einem zeitlich<br />

und örtlich begrenzten Betriebsumfang stattfinden.<br />

Um die Beurteilung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen sicherzustellen<br />

wird in den Bebauungsplan eine Erklärung der Stadt <strong>Lindenberg</strong> zur Einführung<br />

der Baugenehmigungspflicht gemäß Art. 58 Abs. 1 Satz 2 und Art. 81<br />

Abs. 2 BayBO aufgenommen.<br />

10.0 Kartengrundlage<br />

Als Kartengrundlage dient die Digitale Flurkarte (DFK) des Servicezentrums<br />

Katasterdaten der bayerischen Vermessungsverwaltung, Stand 15.01.2010.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Art. 13 Abs. 3 des Gesetzes über die<br />

Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters (Bayerische Rechtssammlung<br />

219-1-F) jeder, der Arbeiten beabsichtigt oder durchführt, die den<br />

festen Stand oder die Erkennbarkeit von Vermessungszeichen gefährden, die<br />

Sicherung oder Versetzung der Vermessungszeichen beim Staatlichen Vermessungsamt<br />

zu beantragen hat.<br />

<strong>Lindenberg</strong>, 21.06.2010 Irsee, 21.06.2010<br />

STADT LINDENBERG hofmann & dietz, architekten<br />

__________________________ _____________________________<br />

Zeh, Erster Bürgermeister Martin Hofmann, Dipl. Ing. Univ.<br />

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