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Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen ... - Märkischer Kreis

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Bekanntmachung der Stadt Plettenberg<br />

Bebauungsplan 236 „Am Werkshagen“<br />

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Auslegung <strong>des</strong> Bebauungsplanes 236 Am Werkshagen<br />

beschlossen.<br />

Übersichtsplan unmaßstäblich<br />

Der für die Bahnnutzung geschaffene Geländeeinschnitt ist funktionslos geworden. Er soll aus diesem Grund verfüllt<br />

und so modelliert werden, dass die ursprüngliche Geländeform vor Herstellung <strong>des</strong> Einschnitts wieder hergestellt<br />

wird. Der Entwurf <strong>des</strong> Bauleitplanes mit der zugehörigen Begründung, dem Umweltbericht sowie den<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen in der Zeit<br />

vom 23.01.2013 bis einschl. 25.02.2013 bei der Stadt Plettenberg, Grünestraße 12 (Rathaus), Stadt- und Umweltplanung,<br />

Zimmer 230, während folgender Sprechzeiten gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich<br />

aus:<br />

montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr.<br />

Der Plan kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Plettenberg (Button Rathaus > Stadtplanung), eingesehen<br />

werden.<br />

Anregungen können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne<br />

unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollklage) ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Plettenberg, den 14.01.2013<br />

gez. Müller<br />

Bürgermeister<br />

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