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Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen ... - Märkischer Kreis

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Investitionsauszahlungen sind dann gegenseitig deckungsfähig, wenn sie demselben Investitionsauftrag angehören.<br />

Auszahlungsermächtigungen für Investitionen können nicht zur Deckung von zahlungs-wirksamen Aufwendungen<br />

herangezogen werden.<br />

II. Unechte Deckungsfähigkeit nach § 21 Abs. 2 GemHVO<br />

Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung können Mehrerträge je Produkt zu entsprechenden Mehraufwendungen<br />

und Mehreinzahlungen zu entsprechenden Mehrauszahlungen führen, sofern die Erträge und Einzahlungen<br />

zweckgebunden sind (z. B. Zuwendungen) oder ein entsprechender sachlicher Zusammenhang besteht (z. B.<br />

Schadenersatzleistungen).<br />

Die Konten der internen Leistungsverrechnung werden ebenfalls für unecht deckungsfähig erklärt.<br />

III. Über- / Außerplanmäßige Aufwendungen<br />

Als nicht erheblich gelten Mehraufwendungen der folgenden nicht zahlungswirksamen Vorgänge:<br />

1. Zuführung zu Rückstellungen,<br />

2. Abrechnung der Gebührenhaushalte,<br />

3. laufende Abschreibungen,<br />

4. Wertveränderungen aus Vermögensabgängen sowie<br />

5. Mehraufwendungen, die im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen anfallen.<br />

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde<br />

in Lüdenscheid mit Schreiben vom 30.11.2012 angezeigt worden.<br />

Zeitgleich wurde das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2012 bis 2018 zur Genehmigung<br />

vorgelegt. Das Haushaltssicherungskonzept wurde mit Verfügung vom 07.01.2013 genehmigt.<br />

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß § 80 Abs. 6 GO NRW im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung<br />

bis zum Ende der Auslegung <strong>des</strong> Jahresabschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW im Alten Rathaus,<br />

Oststraße 5, 58540 Meinerzhagen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.<br />

Hinweis<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres<br />

seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Meinerzhagen vorher gerügt und dabei die verletzte<br />

Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

Meinerzhagen, 14.01.2013<br />

Der Bürgermeister<br />

Pierlings<br />

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