Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen ... - Märkischer Kreis
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Investitionsauszahlungen sind dann gegenseitig deckungsfähig, wenn sie demselben Investitionsauftrag angehören.<br />
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen können nicht zur Deckung von zahlungs-wirksamen Aufwendungen<br />
herangezogen werden.<br />
II. Unechte Deckungsfähigkeit nach § 21 Abs. 2 GemHVO<br />
Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung können Mehrerträge je Produkt zu entsprechenden Mehraufwendungen<br />
und Mehreinzahlungen zu entsprechenden Mehrauszahlungen führen, sofern die Erträge und Einzahlungen<br />
zweckgebunden sind (z. B. Zuwendungen) oder ein entsprechender sachlicher Zusammenhang besteht (z. B.<br />
Schadenersatzleistungen).<br />
Die Konten der internen Leistungsverrechnung werden ebenfalls für unecht deckungsfähig erklärt.<br />
III. Über- / Außerplanmäßige Aufwendungen<br />
Als nicht erheblich gelten Mehraufwendungen der folgenden nicht zahlungswirksamen Vorgänge:<br />
1. Zuführung zu Rückstellungen,<br />
2. Abrechnung der Gebührenhaushalte,<br />
3. laufende Abschreibungen,<br />
4. Wertveränderungen aus Vermögensabgängen sowie<br />
5. Mehraufwendungen, die im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen anfallen.<br />
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde<br />
in Lüdenscheid mit Schreiben vom 30.11.2012 angezeigt worden.<br />
Zeitgleich wurde das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2012 bis 2018 zur Genehmigung<br />
vorgelegt. Das Haushaltssicherungskonzept wurde mit Verfügung vom 07.01.2013 genehmigt.<br />
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß § 80 Abs. 6 GO NRW im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung<br />
bis zum Ende der Auslegung <strong>des</strong> Jahresabschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW im Alten Rathaus,<br />
Oststraße 5, 58540 Meinerzhagen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.<br />
Hinweis<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres<br />
seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Meinerzhagen vorher gerügt und dabei die verletzte<br />
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
Meinerzhagen, 14.01.2013<br />
Der Bürgermeister<br />
Pierlings<br />
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