Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen ... - Märkischer Kreis
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Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen<br />
Haushaltssatzung vom 14.01.2013 und Bekanntmachung der<br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />
1. Haushaltssatzung der Stadt Meinerzhagen für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW.<br />
S. 432, 436), hat der Rat der Stadt Meinerzhagen mit Beschluss vom 26. November 2012 folgende Haushaltssatzung<br />
erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich<br />
anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden<br />
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird<br />
im Ergebnisplan mit<br />
Gesamtbetrag der Erträge auf 44.219.318 EUR<br />
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 48.738.984 EUR<br />
im Finanzplan mit<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />
Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />
aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf<br />
Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />
aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf<br />
festgesetzt.<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
118<br />
40.926.760 EUR<br />
43.965.840 EUR<br />
12.662.000 EUR<br />
9.629.400 EUR<br />
4.750.000 EUR<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen<br />
Jahren erforderlich ist, wird auf<br />
festgesetzt.<br />
2.457.000 EUR