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Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen ... - Märkischer Kreis

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Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen<br />

Haushaltssatzung vom 14.01.2013 und Bekanntmachung der<br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

1. Haushaltssatzung der Stadt Meinerzhagen für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW.<br />

S. 432, 436), hat der Rat der Stadt Meinerzhagen mit Beschluss vom 26. November 2012 folgende Haushaltssatzung<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich<br />

anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden<br />

Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird<br />

im Ergebnisplan mit<br />

Gesamtbetrag der Erträge auf 44.219.318 EUR<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 48.738.984 EUR<br />

im Finanzplan mit<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf<br />

festgesetzt.<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

118<br />

40.926.760 EUR<br />

43.965.840 EUR<br />

12.662.000 EUR<br />

9.629.400 EUR<br />

4.750.000 EUR<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen<br />

Jahren erforderlich ist, wird auf<br />

festgesetzt.<br />

2.457.000 EUR

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