29.04.2013 Aufrufe

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen ... - Märkischer Kreis

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen ... - Märkischer Kreis

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen ... - Märkischer Kreis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anlage 1: Gestaltungsfibel und Begründung zur „Werbesatzung Sternplatz, Rathausplatz und deren umliegende innerstädtische Bereiche“<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

In § 14 dieser Satzung werden die Tatbestände<br />

aufgeführt, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen.<br />

In § 84 Abs. 1 Nr. 20 Bau O NRW wird das<br />

vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandeln<br />

gegen Satzungen nach § 86 „Örtliche Bauvorschriften“<br />

Bau O NRW angeführt.<br />

Nach § 84 Abs. 3 wird das Bußgeld genannt,<br />

welches im Falle <strong>des</strong> Verübens einer Ordnungswidrigkeit<br />

zu entrichten ist. Das Bußgeld legalisiert<br />

nicht das ordnungswidrige Verfahren, sondern<br />

unabhängig davon besteht die Forderung,<br />

den satzungsgemäßen Zustand herzustellen.<br />

§ 13 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig gem. § 84 Abs. 1 Nr. 20<br />

Bau O NRW handelt,<br />

- wer vorsätzlich oder fahrlässig eine<br />

Werbeanlage ohne die erforderliche<br />

Genehmigung errichtet oder ändert.<br />

- wer vorsätzlich oder fahrlässig eine<br />

Werbeanlage entgegen der genehmigten<br />

oder erlaubten und vorgelegten<br />

Bauvorlagen ausführt.<br />

- wer nach Aufgabe der auf die Werbeanlage<br />

bezogenen Nutzungsart<br />

die Werbeanlage nicht beseitigt.<br />

Die Ordnungswidrigkeiten können gemäß<br />

§ 84 Abs. 3 BauO NRW mit einer Geldbuße<br />

bis zu 50.000 € geahndet werden.<br />

(2) Für Maßnahmen, die nicht der Satzung<br />

entsprechen und für die keine Abweichung<br />

zugelassen wurde, kann der Rückbau angeordnet<br />

werden.<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!