Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen - Märkischer Kreis
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<strong>Amtliches</strong><br />
<strong>Bekanntmachungsblatt</strong><br />
- Amtsblatt <strong>des</strong> <strong>Märkischen</strong> <strong>Kreis</strong>es-<br />
Nr. 39 Ausgegeben in Lüdenscheid am 26.09.2012<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
12.09.2012 Stadt Lüdenscheid<br />
12.09.2012 Stadt Kierspe<br />
19.09.2012 Stadt Lüdenscheid<br />
24.09.2012 Stadt Menden<br />
20.09.2012 Stadt Menden<br />
20.09.2012 Stadt Altena (Westf.)<br />
20.09.2012 Stadt Altena (Westf.)<br />
647<br />
Jahrgang 2012<br />
Berichtigung:<br />
Richtlinie der Stadt Lüdenscheid zur finanziellen<br />
Zuwendung aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet<br />
„Bahnhofsquartier und Knapper Straße “vom<br />
12.09.2012…………………………………………………….648<br />
Auslegung <strong>des</strong> Entwurfes der Haushaltssatzung der<br />
Stadt Kierspe mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013…..657<br />
Tagesordnung <strong>des</strong> Rates der Stadt Lüdenscheid am<br />
01.10.2012 ……………………………………………………657<br />
Tagesordnung <strong>des</strong> Rates der Stadt Menden am<br />
02.10.2012 ……………………………………………………658<br />
Satzung über die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />
Nr. 201 „Breukerskamp“ der Stadt Menden (Sauerland)<br />
mit Bekanntmachungsanordnung vom 20.09.2012……….659<br />
Verfahren zur 29. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans -<br />
Bereich „Nahversorgungszentrum Rahmede“-……………661<br />
Verfahren zur Aufstellung <strong>des</strong> Vorhaben- und Erschließungsplans<br />
Nr. 8 - „Nahversorgungszentrum<br />
Rahmede“-…………………………………………………….663
Richtlinie der Stadt Lüdenscheid<br />
zur finanziellen Zuwendung aus dem Verfügungsfonds<br />
im Stadtumbaugebiet „Bahnhofsquartier und Knapper Straße“<br />
vom 12.09.2012<br />
Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 03.09.2012 folgende Richtlinie beschlossen.<br />
Präambel<br />
Mit finanzieller Unterstützung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen gewährt die Stadt Lüdenscheid<br />
Zuwendungen zur Unterstützung <strong>des</strong> privaten Engagements zur Entwicklung und Aufwertung <strong>des</strong><br />
Stadtumbaugebietes „Bahnhofsquartier und Knapper Straße“ (siehe Anlage 1).<br />
Durch den Verfügungsfonds werden kleinteilige, nicht kommerzielle Projekte, Aktionen und Maßnahmen<br />
angestoßen und umgesetzt. Somit soll die aktive Beteiligung engagierter Akteurinnen/ Akteure am<br />
Stadtumbauprozess gefördert werden. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibel und<br />
passgenau für kleinteilige Projekte einzusetzen, die von lokalen Akteurinnen/ Akteuren und Bewohnerinnen/<br />
Bewohnern initiiert werden.<br />
§ 1<br />
Rechtsgrundlagen und Rechtsanspruch<br />
(1) Die Bewilligung von Projektanträgen erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der „Richtlinie über die<br />
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und<br />
Stadterneuerung“ (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008).<br />
(2) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der finanziellen Mittel besteht nicht. Ein lokales Vergabegremium<br />
entscheidet über Projektanträge nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren<br />
Haushaltsmittel und der seitens <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bewilligten Fördermittel sowie der nichtöffentlichen<br />
Mittel (siehe § 7).<br />
(3) Abweichungen und Ausnahmen von dieser Richtlinie können zugelassen werden.<br />
§ 2<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Durch den Rat der Stadt Lüdenscheid wurde gemäß § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) das Stadtumbaugebiet<br />
„Bahnhofsquartier und Knapper Straße“ beschlossen (siehe Anlage 1). Förderfähig sind Projektanträge, deren<br />
Umsetzung im Stadtumbaugebiet erfolgt.<br />
§ 3<br />
Förderziel<br />
(1) Die Maßnahmen sollen eine nachweisbare, möglichst dauerhafte Entwicklung und Verbesserung innerhalb<br />
<strong>des</strong> Stadtumbaugebietes im Sinne der Ziele <strong>des</strong> städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „415m über NN<br />
DENKFABRIK“ bewirken.<br />
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele <strong>des</strong> Quartiers zu einem generationsübergreifenden<br />
Bildungsstandort müssen die Maßnahmen mit aktiver Beteiligung von engagierten Akteurinnen/ Akteuren<br />
das Stadtumbaugebiet stärken.
§ 4<br />
Gegenstand der Förderung<br />
Die öffentlichen Mittel <strong>des</strong> Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden<br />
Maßnahmen eingesetzt werden. Der nicht-öffentliche Teil der zur Verfügung stehenden Mittel kann für nichtinvestive<br />
Maßnahmen eingesetzt werden.<br />
§ 5<br />
Förderbedingungen<br />
(1) Die Maßnahmen müssen den Förderzielen gemäß Punkt 4 entsprechen und wirtschaftlich angemessen<br />
sein.<br />
(2) Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen ist eine einvernehmliche Abstimmung mit dem<br />
Vergabegremium (siehe § 9) bezüglich der geplanten Maßnahme. Grundlage für eine Entscheidung <strong>des</strong><br />
Vergabegremiums ist eine Projektskizze der Maßnahme sowie eine vollständige Kosten- und<br />
Finanzierungsübersicht.<br />
(3) Mit den Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme darf bis zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht<br />
begonnen worden sein. Maßnahmenbeginn ist die Beauftragung einer Leistung oder Lieferung.<br />
(4) Für jede förderfähige Maßnahme kann nur einmalig eine Zuwendung gewährt werden.<br />
(5) Für nicht-investive Maßnahmen endet die Zweckbindungsfrist mit der Durchführung. Für die Erhaltung <strong>des</strong><br />
Zustan<strong>des</strong> einer geförderten investiven Maßnahme gilt eine 5-jährige Zweckbindungsfrist. Entsprechende<br />
Pflichten sind auf einen etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen.<br />
(6) Bei Beauftragungen von Leistungen und der Beschaffung von Materialien über der Bagatellgrenze von<br />
500 Euro sind nachweislich vier Angebote anzufordern. Min<strong>des</strong>tens zwei vergleichbare Angebote sind<br />
vorzulegen.<br />
(7) Bei der Umsetzung und dem anschließenden Betrieb der Maßnahme ist in geeigneter Weise auf die<br />
Förderung im Rahmen <strong>des</strong> Regionale-Projektes Denkfabrik hinzuweisen (Plakate, Flyer,<br />
Pressemitteilungen oder Ähnliches).<br />
(8) Bei der Erstellung von Medien zur Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Internetauftritt, Broschüren,<br />
Faltblätter, Postkarten, Postern, Plakaten, Präsentationen, Hinweisschildern und Ähnliches) im Rahmen<br />
einer Maßnahme, die mit Mitteln <strong>des</strong> Verfügungsfonds gefördert wird, sind stets offizielle Logos <strong>des</strong><br />
Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen, der<br />
Regionale Südwestfalen, der Stadt Lüdenscheid und der Projektinitiative Denkfabrik auf den Materialien<br />
gemäß den geltenden Vorschriften zu platzieren. Die Vorlagen für die zu verwendenden Logos werden<br />
von der Stadt Lüdenscheid als Muster zur Verfügung gestellt.<br />
§ 6<br />
Förderausschluss<br />
(1) Laufende Betriebs- und Sachkosten sowie reguläre Personalkosten und Honorarkosten der<br />
Antragstellerin/ <strong>des</strong> Antragstellers sind nicht Gegenstand der Förderung.<br />
(2) Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, sind nicht Gegenstand der<br />
Förderung.<br />
(3) Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />
(4) Maßnahmen, deren Durchführung auch ohne Förderung nach diesen Richtlinien sichergestellt ist, sind<br />
ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.<br />
(5) Eine Maßnahme darf nicht nach anderen Richtlinien und/ oder Förderprogrammen gefördert werden<br />
können.
§ 7<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
(1) Der Verfügungsfonds besteht aus öffentlichen Mitteln der Städtebauförderung und der Stadt Lüdenscheid<br />
und aus nicht-öffentlichen Mitteln. Der nicht-öffentliche Anteil kann von Akteurinnen/ Akteuren der lokalen<br />
Wirtschaft, Eigentümerinnen/ Eigentümern von Grundstücken und Immobilien, Immobilien- und<br />
Standortgemeinschaften, Vereinen, Initiativen oder engagierten Privatpersonen aufgebracht werden.<br />
(2) Damit die öffentlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden können, müssen min<strong>des</strong>tens 50 Prozent <strong>des</strong><br />
Verfügungsfonds oder der Gesamtkosten eines beantragten Projektes aus nicht-öffentlichen Mitteln<br />
finanziert werden (siehe § 7 Absatz 1).<br />
(3) Die Verwalterin <strong>des</strong> Verfügungsfonds ist die Stadt Lüdenscheid.<br />
(4) Die Maßnahmenförderung aus Mitteln <strong>des</strong> Verfügungsfonds wird als Zuwendung gewährt.<br />
(5) Der Projektantrag darf einen Finanzierungsbedarf von 10.000 Euro pro Maßnahme nicht übersteigen.<br />
(6) Mittel <strong>des</strong> Verfügungsfonds aus laufenden Programmjahren, die bis zum 1. August eines Jahres noch im<br />
Fonds bereitstehen, können in Gänze für eine Maßnahme beantragt werden. Die maximale Höhe der<br />
Zuwendung nach § 7 Absatz 5 pro Maßnahme und Jahr wird in diesem Falle aufgehoben.<br />
§ 8<br />
Antragsberechtigte und Antragstellung<br />
(1) Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.<br />
(2) Zur Antragsstellung ist das entsprechende Antragsformular (siehe Anlage 2) zu nutzen.<br />
(3) Anträge sind min<strong>des</strong>tens drei Monate vor Projektbeginn zu stellen.<br />
§ 9<br />
Bewilligung, Vergabegremium und Auszahlung<br />
(1) Über die Bewilligung von Anträgen zur Verwendung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds entscheidet ein<br />
Vergabegremium nach pflichtgemäßem Ermessen unter Anwendung der Förderrichtlinie Stadterneuerung<br />
2008 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen und der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur<br />
Projektförderung sowie dieser Förderrichtlinie nach durch das Vergabegremium festgelegten Prioritäten im<br />
Rahmen einer nicht-öffentlichen Sitzung.<br />
(2) Das Vergabegremium deckt einen Querschnitt der Interessen im Stadtumbaugebiet ab und wird durch die<br />
Stadt Lüdenscheid zusammengestellt. Es setzt sich zusammen aus:<br />
a. einer Vertreterin/ einem Vertreter der Gewerbetreibenden aus dem Quartier<br />
b. einer Vertreterin/ einem Vertreter aus dem Bereich Bildung aus dem Quartier<br />
c. einer Vertreterin/ einem Vertreter aus dem Bereich Soziales, Kulturelles oder Religiöses aus dem<br />
Quartier<br />
d. drei Vertreterinnen/ Vertretern der Stadt Lüdenscheid.<br />
Je<strong>des</strong> Mitglied <strong>des</strong> Vergabegremiums muss eine Stellvertreterin/ einen Stellvertreter bestimmen.<br />
(3) Stimmrecht bei der Abstimmung über Projektanträge haben nur Mitglieder <strong>des</strong> Vergabegremiums oder<br />
deren Vertretung. Das Gremium ist beschlussfähig ab einer Anwesenheit von vier Mitgliedern oder deren<br />
Vertretung. Zur Entscheidung ist die einfache Mehrheit erforderlich. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.<br />
(4) Bei Entscheidungen über Projekte, in die ein oder mehrere Mitglieder <strong>des</strong> Vergabegremiums einbezogen<br />
oder Antragstellerin/ Antragsteller sind, wird dem/ den Betreffenden kein Stimmrecht erteilt.<br />
(5) Im Fall einer positiven Förderentscheidung durch das Vergabegremium ergeht ein Bewilligungsbescheid,<br />
der mit Nebenbestimmungen versehen werden kann. Der Bewilligungsbescheid ersetzt nicht nach<br />
anderen Vorschriften erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Zustimmungen zu den<br />
Maßnahmen.<br />
(6) Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Prüfung <strong>des</strong><br />
Verwendungsnachweises.
(7) Das Projekt ist innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung abzuschließen. Änderungen zum bewilligten<br />
Antrag bedürfen der Zustimmung der Stadt Lüdenscheid.<br />
(8) Die Zuwendung wird nicht nachträglich erhöht. Die auszuzahlende Zuwendung richtet sich nach den<br />
tatsächlichen entstandenen Kosten. Ergibt die Schlussrechnung, dass die tatsächlichen förderfähigen<br />
Kosten geringer sind als die im Förderantrag geschätzten Kosten, so wird die Zuwendung aus dem<br />
Verfügungsfonds entsprechend gekürzt.<br />
(9) Die Zuwendung wird nach Abschluss der Maßnahme sowie der Prüfung der Verwendungsnachweise<br />
durch die Stadt Lüdenscheid an die Antragstellerin/ den Antragsteller ausgezahlt. Hierzu hat die<br />
Antragstellerin/ der Antragsteller der Stadt Lüdenscheid eine Schlussabrechnung mit allen<br />
Rechnungsbelegen im Original und einem Zahlungsnachweis innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss<br />
der Maßnahme vorzulegen.<br />
§ 10<br />
Zweckbindungsfrist und Verstoß gegen die Förderrichtlinie<br />
(1) Die Zweckbindungsfrist für investive Maßnahmen beginnt mit dem Anschaffungsdatum. Dies beinhaltet die<br />
zweckentsprechende Nutzung sowie die Zustandserhaltung und die Ersatzbeschaffung bei Verlust. Sofern<br />
diese Frist unterschritten wird, muss vom Zuwendungsempfänger der Zuschuss anteilig für die nicht<br />
erfüllte Zweckbindungszeit für die nicht entsprechende Nutzung erstattet werden.<br />
(2) Der Bewilligungsbescheid kann bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie und den Nebenbestimmungen<br />
<strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong> jederzeit widerrufen werden.<br />
(3) Bereits ausgezahlte Zuwendungen können in diesen Fällen zurückgefordert werden. Die Rückforderung<br />
erfolgt mit einer Verzinsung <strong>des</strong> Rückforderungsbetrages vom Zeitpunkt der Auszahlung an mit 5 % über<br />
dem jeweils geltenden Basiszinssatz.<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Förderrichtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Die vorstehende Richtlinie wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf<br />
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht<br />
durchgeführt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte<br />
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
Lüdenscheid, 12.09.2012<br />
Der Bürgermeister<br />
Dieter Dzewas
Anlage 1 zur Richtlinie <strong>des</strong> Verfügungsfonds - Gebietsabgrenzung<br />
Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB „Bahnhofsquartier und Knapper Straße“
Anlage 2 zur Richtlinie <strong>des</strong> Verfügungsfonds - Antragsformular<br />
Stadt Lüdenscheid<br />
Fachdienst Stadtplanung und Verkehr<br />
Rathausplatz 2<br />
58507 Lüdenscheid<br />
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der finanziellen Zuwendung aus dem Verfügungsfonds<br />
im Stadtumbaugebiet „Bahnhofsquartier und Knapper Straße“<br />
Antragstellerin/ Antragsteller<br />
Organisation/ Gruppe<br />
Rechtsform (z.B. e.V.,<br />
Genossenschaft, etc.)<br />
Ansprechperson/<br />
Privatperson<br />
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ,<br />
Ort)<br />
Telefon (tagsüber)<br />
Email<br />
Bankverbindung<br />
Institut<br />
Kontonummer<br />
Bankleitzahl<br />
Kontoinhaber<br />
Fördermaßnahme<br />
Projekttitel<br />
Durchführungszeitraum<br />
Durchführungsort<br />
Eingangsdatum (Stadt Lüdenscheid)<br />
Antrags-Nummer (Stadt Lüdenscheid)
Anlage 2 zur Richtlinie <strong>des</strong> Verfügungsfonds - Antragsformular<br />
Beschreibung der Maßnahme/ <strong>des</strong> Projektes<br />
Ziele der Maßnahme/ <strong>des</strong> Projektes/ Zusammenhang zum Gesamtprojekt Denkfabrik
Anlage 2 zur Richtlinie <strong>des</strong> Verfügungsfonds - Antragsformular<br />
Planung und Ablauf<br />
Kooperationspartner/ Teilnehmeranzahl/ Zielgruppe der Maßnahme<br />
Kostenschätzung<br />
Gesamtkosten der Maßnahme ________________ €<br />
Beantragte Zuwendung aus dem<br />
Verfügungsfonds<br />
________________ €<br />
Gegebenenfalls Eigenanteil ________________ €<br />
Wurde dieses Projekt schon einmal in<br />
dem Stadtumbaugebiet durchgeführt?<br />
nein<br />
ja, im Jahr _______________________________<br />
Finanzierung: ________________________________<br />
Die Richtlinie der Stadt Lüdenscheid zur finanziellen Zuwendung aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet<br />
„Bahnhofsquartier und Knapper Straße“ liegt mir/ uns vor und wird von mir/ uns als verbindlich anerkannt.<br />
Mir/ Uns ist bekannt, dass die Stadt Lüdenscheid berechtigt ist, die Bewilligung zurückzunehmen, wenn die Bewilligung<br />
aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben meinerseits/ unsererseits erfolgte. Darüber hinaus ist mir/ uns bekannt,<br />
dass die Stadt Lüdenscheid berechtigt ist, einen gewährten Zuschuss zurück zu fordern, wenn der Förderzweck und/<br />
oder die Zweckbindungsfrist nicht eingehalten wird.<br />
Die sich aus der Zweckbindungsfrist ergebenden Pflichten, werden von mir/ uns auf den jeweiligen Rechtsnachfolger<br />
übertragen.<br />
Die Fördermittelgeber sind berechtigt, Maßnahmen zu dokumentieren und zu veröffentlichen, die durch den<br />
Verfügungsfonds finanziell unterstützt werden.
Anlage 2 zur Richtlinie <strong>des</strong> Verfügungsfonds - Antragsformular<br />
Mit der Maßnahme wird erst nach Zugang <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong> begonnen. Für die Maßnahme besteht kein<br />
Förderzugang über andere Richtlinien und/ oder Förderprogramme.<br />
Mir/ Uns ist bekannt, dass die Maßnahme von mir/ uns vorfinanziert werden muss und die bewilligte Zuwendung erst<br />
nach Vorlage der Rechnungsbelege im Original und der entsprechenden Zahlungsnachweise ausgezahlt wird.<br />
Alle Angaben in diesem Antrag und den beigefügten Anlagen sind vollständig und richtig.<br />
________________________ _________________________________<br />
Datum, Ort Unterschrift/en<br />
Anlagen<br />
Kosten- und Finanzierungsübersicht *<br />
zu beauftragen<strong>des</strong> Angebot *<br />
Bestandsfotos<br />
Fotomontage<br />
Sonstiges:_______________________________________________________<br />
* Anlagen sind zwingend beizufügen
Bekanntmachung<br />
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kierspe<br />
für das Haushaltsjahr 2013 nebst Anlagen liegt<br />
gem. § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994<br />
(GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 13. Dezember 2011,<br />
im Rathaus der Stadt Kierspe,<br />
58566 Kierspe, Springerweg 21,<br />
Zimmer 21,<br />
während der Dauer <strong>des</strong> Beratungsverfahrens (bis<br />
27. November 2012) öffentlich aus:<br />
montags bis freitags<br />
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
zusätzlich montags bis donnerstags<br />
von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />
Weitere Informationen sind unter der Adresse<br />
http://www.kierspe.de im Internet verfügbar.<br />
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt<br />
Kierspe für das Haushaltsjahr 2013 und deren Anlagen<br />
können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb<br />
einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn<br />
der Auslegung bei der Stadt Kierspe, Springerweg<br />
21, 58566 Kierspe, Einwendungen erheben. Über<br />
die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher<br />
Sitzung.<br />
Kierspe, 12.09.2012<br />
Emde<br />
Bürgermeister<br />
Tagesordnung<br />
der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung <strong>des</strong><br />
Rates der Stadt Lüdenscheid,<br />
am Montag, dem 01.10.2012, 17:00 Uhr, im<br />
Ratssaal<br />
A) Öffentliche Sitzung<br />
1. Verabschiedung ausscheidender Ratsmitglieder<br />
2. Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder<br />
657<br />
3. Öffentliche Fragestunde<br />
4. Schulentwicklungsplan<br />
Vorlage: 152/2012<br />
5. Betreuung und Förderung von Kindern - Planungen<br />
2013/ 2014<br />
Vorlage: 166/2012<br />
6. Einstellung von Nachwuchskräften 2013<br />
Vorlage: 168/2012<br />
7. Restaurierung und Wiederaufstellung der Edelstahlkörper<br />
von Ansgar Nierhoff<br />
Vorlage: 176/2012<br />
8. Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses und Verwendung<br />
<strong>des</strong> Jahresergebnisses <strong>des</strong> Stadtreinigungs-,<br />
Transport- und Baubetriebes Lüdenscheid<br />
für das Jahr 2011<br />
Vorlage: 106/2012<br />
9. Entlastung <strong>des</strong> Werksausschusses für den<br />
Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb<br />
Lüdenscheid (STL) für das Jahr 2011<br />
Vorlage: 154/2012<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
14.<br />
15.<br />
16.<br />
17.<br />
Neufassung der Satzung für die Volkshochschule<br />
der Stadt Lüdenscheid<br />
Vorlage: 142/2012<br />
Satzung über die Gebühren <strong>des</strong> Stadtarchivs<br />
der Stadt Lüdenscheid<br />
Anpassung der Gebührensätze (Umsetzung<br />
<strong>des</strong> HSK)<br />
Vorlage: 140/2012<br />
Festlegung der Ausschussgröße <strong>des</strong> Beschwerdeausschusses<br />
Vorlage: 171/2012<br />
Umbesetzung von Ausschüssen; hier: Ausschuss<br />
für Stadtplanung und Umwelt, Bau- und<br />
Verkehrsausschuss, Beschwerdeausschuss,<br />
Integrationsrat, Jugendhilfeausschuss, Kulturausschuss,<br />
Rechnungsprüfungsausschuss,<br />
Sportausschuss und Werksausschuss STL<br />
Vorlage: 172/2012<br />
Umbesetzung in der Interessenvertretung für<br />
Menschen mit Behinderungen<br />
Vorlage: 174/2012<br />
Vertretungsliste der CDU-Fraktion<br />
Vorlage: 173/2012<br />
Vertreter der Stadt Lüdenscheid in Beteiligungsunternehmen<br />
Vorlage: 135/2012 - wird nachgereicht -<br />
Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen<br />
und Anfragen
B) Nicht öffentliche Sitzung<br />
1. Finanzangelegenheiten<br />
2. Vertragsangelegenheiten<br />
3. Festlegung der zur Veröffentlichung freizugebenden<br />
Punkte der Tagesordnung<br />
4. Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen<br />
und Anfragen<br />
Lüdenscheid, den 19.09.2012<br />
Der Bürgermeister<br />
Dieter Dzewas<br />
Am Dienstag, 02.10.2012, findet um 17.00 Uhr im<br />
Ratssaal <strong>des</strong> Rathauses, Neumarkt 5, 58706<br />
Menden, eine Ratssitzung mit folgender Tagesordnung<br />
statt:<br />
1. Kenntnisgabe eingegangener Anträge<br />
1.1. Anregungen und Beschwerden (Bürgeranträge)<br />
1.2. Anträge der Rats- und Ausschussmitglieder<br />
sowie der Fraktionen<br />
2. Überweisung oder unmittelbare Beratung von<br />
Anträgen der Fraktionen und Rats- und Ausschussmitglieder<br />
sowie sonstigen Anträgen im<br />
Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> Rates<br />
2.1. Entwicklung eines Verfahrens für<br />
mehr Transparenz in Aufsichtsräten<br />
Antragsteller: Ratsmitglied Thomas<br />
Thiesmann, Gollacksplatz 8, 58706<br />
Menden, Antrag vom 27.08.2012,<br />
Eingang am 29.08.2012<br />
2.2. Erhöhung <strong>des</strong> kalkulatorischen Zinssatzes<br />
<strong>des</strong> Eigenbetriebes Stadtentwässerung<br />
Menden<br />
Antragsteller: SPD-Fraktion, Herr<br />
Gisbert Gutberlet, Neumarkt 5, 58706<br />
Menden, Antrag vom 18.09.2012,<br />
Eingang am 18.09.2012<br />
3. Anregungen und Beschwerden (Bürgeranträge)<br />
gemäß § 24 Gemeindeordnung für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)<br />
3.1. Gewährung eines Rederechtes für<br />
Bürgerantragsteller<br />
Antragsteller: Herr Christian Dahlmann,<br />
Antrag vom 05.09.2012, Eingang<br />
05.09.2012<br />
658<br />
4. Aufgabe <strong>des</strong> Teilstandortes Westschule zum<br />
31.07.2013<br />
5. Name der Gesamtschule<br />
Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg<br />
6. Einsparkonzept -Kindertagespflege gemäß §<br />
23 SGB VIII<br />
6.1. 1. Ergänzungsdrucksache<br />
6.2 2. Ergänzungsdrucksache<br />
7. Personelle Besetzung <strong>des</strong> Tagespflegekinderdienstes<br />
(TPKD) <strong>des</strong> SKF<br />
- Antrag <strong>des</strong> Sozialdienst Kath. Frauen e.V.,<br />
Frau Heidemarie Gantenbrink vom<br />
29.05.2012<br />
8. Bestellung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten<br />
9. Entwicklung eines kommunalen Inklusionskonzeptes<br />
(Konzept zur Umsetzung der UN-<br />
Behindertenkonvention) für die Stadt Menden<br />
10. Beratungskonzept der Bezirksregierung vom<br />
30.09.11 und Ratsbeschluss vom 13.12.11<br />
10.1 - Maßnahmen im Produktbereich 040<br />
„Kultur und Wissenschaft“ ab 2012<br />
- Nutzungsüberlassungsvertrag mit<br />
dem Verein Mendener Schaubühne<br />
11. „Mendener Atomausstieg selber machen“<br />
Antrag der GAL-Fraktion vom 29.03.2011<br />
12. Mendener Baubetrieb<br />
- Wirtschaftsplan 2013<br />
13. Umbesetzung von Ausschüssen und Änderung<br />
in Vertreterbestellungen<br />
13.1 Mittelbare Beteiligung an der Tele-<br />
Mark über die Stadtwerke Menden -<br />
Hier: Besetzung von Aufsichtsratsmandaten<br />
der TeleMark Telekommunikationsgesellschaft<br />
Mark mbH<br />
13.2 Antrag der SPD-Fraktion vom<br />
17.09.2012<br />
14. Sachstandsberichte der Verwaltung<br />
15. Mitteilungen und Anfragen<br />
Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung<br />
statt, in der über Vertragsangelegenheiten und<br />
Wahlen beraten wird.<br />
Menden, 24.09.2012<br />
gez. Fleige<br />
Bürgermeister
Bekanntmachung<br />
Satzung über die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />
Nr. 201 „Breukerskamp“ der Stadt Menden (Sauerland)<br />
mit Bekanntmachungsanordnung vom 20.09.2012<br />
I.<br />
Der Rat der Stadt Menden hat in seiner Sitzung am 04.09.2012 die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 201<br />
„Breukerskamp“ der Stadt Menden (Sauerland) für das im Übersichtsplan dargestellte Plangebiet, bestehend aus<br />
der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung<br />
gebilligt.<br />
Diese Satzung beruht auf § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271) in der zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Satzungsbeschlusses geltenden Fassung, den §§ 2<br />
und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in der zum<br />
Zeitpunkt <strong>des</strong> Satzungsbeschlusses geltenden Fassung i. V. m. der Verordnung über die bauliche Nutzung der<br />
Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert<br />
durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) in der zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Satzungsbeschlusses<br />
geltenden Fassung.<br />
Der Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplans ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich:<br />
659
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung wird mit der Bekanntmachung<br />
rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan und die zusammenfassenden Erklärung liegen mit Begründung ab sofort<br />
zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus, Neumarkt 5, Abteilung Planung und Bauordnung,<br />
3. OG, Flurzone C, Zimmer C 336 bereit.<br />
Hinweise:<br />
II.<br />
1. Auf die Vorschriften <strong>des</strong> § 44 (3) Sätze 1 und 2 BauGB über die fristgerechte Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />
in Folge der Festsetzungen dieses Bebauungsplans wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung<br />
ist schriftlich bei der Stadt Menden, Neumarkt 5, 58706 Menden, zu beantragen. Nach § 44 (4)<br />
BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn er nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf <strong>des</strong> Kalenderjahres,<br />
in dem die in § 44 (3) Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit<br />
<strong>des</strong> Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
2. Nach § 215 (1) BauGB wird eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />
Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung <strong>des</strong> § 214 (2) beachtliche Verletzung der<br />
Vorschriften über das Verhältnis <strong>des</strong> Bebauungsplans und <strong>des</strong> Flächennutzungsplans und nach § 214 (3)<br />
Satz 2 beachtliche Mängel <strong>des</strong> Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit<br />
Bekanntmachung <strong>des</strong> Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde unter Darlegung <strong>des</strong> die Verletzung begründenden<br />
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />
3. Hinweis 2 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 (2a) BauGB beachtlich sind.<br />
4. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht<br />
mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />
b) der Bebauungsplan als Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
Menden, den 20.09.2012<br />
Der Bürgermeister<br />
gez. Fleige<br />
660
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)<br />
Verfahren zur 29. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans -Bereich „Nahversorgungszentrum<br />
Rahmede“-<br />
a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Der Ausschuss für Stadtentwicklung <strong>des</strong> Rates der Stadt Altena (Westf.) hat in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 28.03.2012 die Einleitung <strong>des</strong> Verfahrens zur 29. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />
-Bereich „Nahversorgungszentrum Rahmede“- beschlossen (Aufstellungsbeschluss).<br />
Gegenstand <strong>des</strong> Verfahrens ist die Darstellung eines Sonstigen Sondergebiets (SO) für großflächigen<br />
Einzelhandel mit der Zweckbestimmung „Lebensmittel / Getränke / Drogerieartikel“.<br />
Die Grenzen <strong>des</strong> zukünftigen räumlichen Geltungsbereiches dieser Flächennutzungsplanänderung<br />
sind im nachfolgenden Kartenausschnitt durch Umrandung gekennzeichnet.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.<br />
Das Verfahren wird fortgeführt mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3<br />
Abs. 1 BauGB. Diese wird durchgeführt im Wege der Einzelerörterung. Dazu liegen der Planentwurf<br />
und die schriftlichen Begründung mit dem integrierten Umweltbericht in der Zeit vom<br />
28. September - 12. Oktober 2012 im Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Altena<br />
(Westf.), Lüdenscheider Str. 25/27, Zimmer 0.10, während der allgemeinen Dienststunden<br />
(montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr sowie montags - donnerstags 14.00 - 15.30 Uhr) öffentlich<br />
aus. Außerhalb dieser Zeiten können zusätzliche Termine unter der Rufnummer 209 350<br />
telefonisch vereinbart werden.<br />
Zusätzlich kann der Planentwurf sowie die Begründung mit dem integrierten Umweltbericht<br />
auch unter www.altena.de auf den Internetseiten der Stadt Altena eingesehen werden.<br />
Altena (Westf.), den 20.09.12<br />
Dr. Hollstein<br />
Bürgermeister
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)<br />
Verfahren zur Aufstellung <strong>des</strong> Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 8 - „Nahversorgungszentrum<br />
Rahmede“-<br />
a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Der Ausschuss für Stadtentwicklung <strong>des</strong> Rates der Stadt Altena (Westf.) hat in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 28.03.2012 die Einleitung <strong>des</strong> Verfahrens zur Aufstellung <strong>des</strong> Vorhaben-<br />
und Erschließungsplans Nr. 8 -„Nahversorgungszentrum Rahmede“- beschlossen (Aufstellungsbeschluss).<br />
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit ca. 1.800 qm Verkaufsfläche<br />
sowie eines Drogerie- oder Getränkemarktes mit ca. 650 qm Verkaufsfläche auf dem Gelände<br />
der ehemaligen Firma Johann Moritz Rump zwischen der Rahme<strong>des</strong>traße und der Südstraße.<br />
Die Grenzen <strong>des</strong> zukünftigen räumlichen Geltungsbereiches <strong>des</strong> Vorhaben- und Erschließungsplans<br />
sind im nachfolgenden Kartenausschnitt durch Umrandung gekennzeichnet.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.<br />
Das Verfahren wird fortgeführt mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3<br />
Abs. 1 BauGB. Diese wird durchgeführt im Wege der Einzelerörterung. Dazu liegt der vorläufige<br />
Planentwurf in der Zeit vom 28. September - 12. Oktober 2012 im Fachbereich Planen<br />
und Bauen der Stadt Altena (Westf.), Lüdenscheider Str. 25/27, Zimmer 0.10, während der<br />
allgemeinen Dienststunden (montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr sowie montags - donnerstags<br />
14.00 - 15.30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb dieser Zeiten können zusätzliche Termine unter<br />
der Rufnummer 209 350 telefonisch vereinbart werden.<br />
Zusätzlich kann der Planentwurf auch unter www.altena.de auf den Internetseiten der Stadt Altena<br />
eingesehen werden.<br />
Altena (Westf.), den 20.09.12<br />
Dr. Hollstein<br />
Bürgermeister
665
666<br />
Herausgeber: <strong>Märkischer</strong> <strong>Kreis</strong> – Der Landrat, 58509 Lüdenscheid,<br />
Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den<br />
Stadtverwaltungen im <strong>Kreis</strong>, bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung Lüdenscheid<br />
und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de<br />
kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung<br />
werden Einzelexemplare zugesandt. Das <strong>Bekanntmachungsblatt</strong><br />
erscheint wöchentlich