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Amtliches Bekanntmachungsblatt des Märkischen - Märkischer Kreis

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<strong>Amtliches</strong><br />

<strong>Bekanntmachungsblatt</strong><br />

- Amtsblatt <strong>des</strong> <strong>Märkischen</strong> <strong>Kreis</strong>es-<br />

Nr. 39 Ausgegeben in Lüdenscheid am 26.09.2012<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

12.09.2012 Stadt Lüdenscheid<br />

12.09.2012 Stadt Kierspe<br />

19.09.2012 Stadt Lüdenscheid<br />

24.09.2012 Stadt Menden<br />

20.09.2012 Stadt Menden<br />

20.09.2012 Stadt Altena (Westf.)<br />

20.09.2012 Stadt Altena (Westf.)<br />

647<br />

Jahrgang 2012<br />

Berichtigung:<br />

Richtlinie der Stadt Lüdenscheid zur finanziellen<br />

Zuwendung aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet<br />

„Bahnhofsquartier und Knapper Straße “vom<br />

12.09.2012…………………………………………………….648<br />

Auslegung <strong>des</strong> Entwurfes der Haushaltssatzung der<br />

Stadt Kierspe mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013…..657<br />

Tagesordnung <strong>des</strong> Rates der Stadt Lüdenscheid am<br />

01.10.2012 ……………………………………………………657<br />

Tagesordnung <strong>des</strong> Rates der Stadt Menden am<br />

02.10.2012 ……………………………………………………658<br />

Satzung über die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

Nr. 201 „Breukerskamp“ der Stadt Menden (Sauerland)<br />

mit Bekanntmachungsanordnung vom 20.09.2012……….659<br />

Verfahren zur 29. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans -<br />

Bereich „Nahversorgungszentrum Rahmede“-……………661<br />

Verfahren zur Aufstellung <strong>des</strong> Vorhaben- und Erschließungsplans<br />

Nr. 8 - „Nahversorgungszentrum<br />

Rahmede“-…………………………………………………….663


Richtlinie der Stadt Lüdenscheid<br />

zur finanziellen Zuwendung aus dem Verfügungsfonds<br />

im Stadtumbaugebiet „Bahnhofsquartier und Knapper Straße“<br />

vom 12.09.2012<br />

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 03.09.2012 folgende Richtlinie beschlossen.<br />

Präambel<br />

Mit finanzieller Unterstützung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen gewährt die Stadt Lüdenscheid<br />

Zuwendungen zur Unterstützung <strong>des</strong> privaten Engagements zur Entwicklung und Aufwertung <strong>des</strong><br />

Stadtumbaugebietes „Bahnhofsquartier und Knapper Straße“ (siehe Anlage 1).<br />

Durch den Verfügungsfonds werden kleinteilige, nicht kommerzielle Projekte, Aktionen und Maßnahmen<br />

angestoßen und umgesetzt. Somit soll die aktive Beteiligung engagierter Akteurinnen/ Akteure am<br />

Stadtumbauprozess gefördert werden. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibel und<br />

passgenau für kleinteilige Projekte einzusetzen, die von lokalen Akteurinnen/ Akteuren und Bewohnerinnen/<br />

Bewohnern initiiert werden.<br />

§ 1<br />

Rechtsgrundlagen und Rechtsanspruch<br />

(1) Die Bewilligung von Projektanträgen erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der „Richtlinie über die<br />

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und<br />

Stadterneuerung“ (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008).<br />

(2) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der finanziellen Mittel besteht nicht. Ein lokales Vergabegremium<br />

entscheidet über Projektanträge nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren<br />

Haushaltsmittel und der seitens <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bewilligten Fördermittel sowie der nichtöffentlichen<br />

Mittel (siehe § 7).<br />

(3) Abweichungen und Ausnahmen von dieser Richtlinie können zugelassen werden.<br />

§ 2<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Durch den Rat der Stadt Lüdenscheid wurde gemäß § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) das Stadtumbaugebiet<br />

„Bahnhofsquartier und Knapper Straße“ beschlossen (siehe Anlage 1). Förderfähig sind Projektanträge, deren<br />

Umsetzung im Stadtumbaugebiet erfolgt.<br />

§ 3<br />

Förderziel<br />

(1) Die Maßnahmen sollen eine nachweisbare, möglichst dauerhafte Entwicklung und Verbesserung innerhalb<br />

<strong>des</strong> Stadtumbaugebietes im Sinne der Ziele <strong>des</strong> städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „415m über NN<br />

DENKFABRIK“ bewirken.<br />

(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele <strong>des</strong> Quartiers zu einem generationsübergreifenden<br />

Bildungsstandort müssen die Maßnahmen mit aktiver Beteiligung von engagierten Akteurinnen/ Akteuren<br />

das Stadtumbaugebiet stärken.


§ 4<br />

Gegenstand der Förderung<br />

Die öffentlichen Mittel <strong>des</strong> Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden<br />

Maßnahmen eingesetzt werden. Der nicht-öffentliche Teil der zur Verfügung stehenden Mittel kann für nichtinvestive<br />

Maßnahmen eingesetzt werden.<br />

§ 5<br />

Förderbedingungen<br />

(1) Die Maßnahmen müssen den Förderzielen gemäß Punkt 4 entsprechen und wirtschaftlich angemessen<br />

sein.<br />

(2) Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen ist eine einvernehmliche Abstimmung mit dem<br />

Vergabegremium (siehe § 9) bezüglich der geplanten Maßnahme. Grundlage für eine Entscheidung <strong>des</strong><br />

Vergabegremiums ist eine Projektskizze der Maßnahme sowie eine vollständige Kosten- und<br />

Finanzierungsübersicht.<br />

(3) Mit den Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahme darf bis zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht<br />

begonnen worden sein. Maßnahmenbeginn ist die Beauftragung einer Leistung oder Lieferung.<br />

(4) Für jede förderfähige Maßnahme kann nur einmalig eine Zuwendung gewährt werden.<br />

(5) Für nicht-investive Maßnahmen endet die Zweckbindungsfrist mit der Durchführung. Für die Erhaltung <strong>des</strong><br />

Zustan<strong>des</strong> einer geförderten investiven Maßnahme gilt eine 5-jährige Zweckbindungsfrist. Entsprechende<br />

Pflichten sind auf einen etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen.<br />

(6) Bei Beauftragungen von Leistungen und der Beschaffung von Materialien über der Bagatellgrenze von<br />

500 Euro sind nachweislich vier Angebote anzufordern. Min<strong>des</strong>tens zwei vergleichbare Angebote sind<br />

vorzulegen.<br />

(7) Bei der Umsetzung und dem anschließenden Betrieb der Maßnahme ist in geeigneter Weise auf die<br />

Förderung im Rahmen <strong>des</strong> Regionale-Projektes Denkfabrik hinzuweisen (Plakate, Flyer,<br />

Pressemitteilungen oder Ähnliches).<br />

(8) Bei der Erstellung von Medien zur Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Internetauftritt, Broschüren,<br />

Faltblätter, Postkarten, Postern, Plakaten, Präsentationen, Hinweisschildern und Ähnliches) im Rahmen<br />

einer Maßnahme, die mit Mitteln <strong>des</strong> Verfügungsfonds gefördert wird, sind stets offizielle Logos <strong>des</strong><br />

Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen, der<br />

Regionale Südwestfalen, der Stadt Lüdenscheid und der Projektinitiative Denkfabrik auf den Materialien<br />

gemäß den geltenden Vorschriften zu platzieren. Die Vorlagen für die zu verwendenden Logos werden<br />

von der Stadt Lüdenscheid als Muster zur Verfügung gestellt.<br />

§ 6<br />

Förderausschluss<br />

(1) Laufende Betriebs- und Sachkosten sowie reguläre Personalkosten und Honorarkosten der<br />

Antragstellerin/ <strong>des</strong> Antragstellers sind nicht Gegenstand der Förderung.<br />

(2) Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, sind nicht Gegenstand der<br />

Förderung.<br />

(3) Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.<br />

(4) Maßnahmen, deren Durchführung auch ohne Förderung nach diesen Richtlinien sichergestellt ist, sind<br />

ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.<br />

(5) Eine Maßnahme darf nicht nach anderen Richtlinien und/ oder Förderprogrammen gefördert werden<br />

können.


§ 7<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

(1) Der Verfügungsfonds besteht aus öffentlichen Mitteln der Städtebauförderung und der Stadt Lüdenscheid<br />

und aus nicht-öffentlichen Mitteln. Der nicht-öffentliche Anteil kann von Akteurinnen/ Akteuren der lokalen<br />

Wirtschaft, Eigentümerinnen/ Eigentümern von Grundstücken und Immobilien, Immobilien- und<br />

Standortgemeinschaften, Vereinen, Initiativen oder engagierten Privatpersonen aufgebracht werden.<br />

(2) Damit die öffentlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden können, müssen min<strong>des</strong>tens 50 Prozent <strong>des</strong><br />

Verfügungsfonds oder der Gesamtkosten eines beantragten Projektes aus nicht-öffentlichen Mitteln<br />

finanziert werden (siehe § 7 Absatz 1).<br />

(3) Die Verwalterin <strong>des</strong> Verfügungsfonds ist die Stadt Lüdenscheid.<br />

(4) Die Maßnahmenförderung aus Mitteln <strong>des</strong> Verfügungsfonds wird als Zuwendung gewährt.<br />

(5) Der Projektantrag darf einen Finanzierungsbedarf von 10.000 Euro pro Maßnahme nicht übersteigen.<br />

(6) Mittel <strong>des</strong> Verfügungsfonds aus laufenden Programmjahren, die bis zum 1. August eines Jahres noch im<br />

Fonds bereitstehen, können in Gänze für eine Maßnahme beantragt werden. Die maximale Höhe der<br />

Zuwendung nach § 7 Absatz 5 pro Maßnahme und Jahr wird in diesem Falle aufgehoben.<br />

§ 8<br />

Antragsberechtigte und Antragstellung<br />

(1) Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.<br />

(2) Zur Antragsstellung ist das entsprechende Antragsformular (siehe Anlage 2) zu nutzen.<br />

(3) Anträge sind min<strong>des</strong>tens drei Monate vor Projektbeginn zu stellen.<br />

§ 9<br />

Bewilligung, Vergabegremium und Auszahlung<br />

(1) Über die Bewilligung von Anträgen zur Verwendung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds entscheidet ein<br />

Vergabegremium nach pflichtgemäßem Ermessen unter Anwendung der Förderrichtlinie Stadterneuerung<br />

2008 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen und der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur<br />

Projektförderung sowie dieser Förderrichtlinie nach durch das Vergabegremium festgelegten Prioritäten im<br />

Rahmen einer nicht-öffentlichen Sitzung.<br />

(2) Das Vergabegremium deckt einen Querschnitt der Interessen im Stadtumbaugebiet ab und wird durch die<br />

Stadt Lüdenscheid zusammengestellt. Es setzt sich zusammen aus:<br />

a. einer Vertreterin/ einem Vertreter der Gewerbetreibenden aus dem Quartier<br />

b. einer Vertreterin/ einem Vertreter aus dem Bereich Bildung aus dem Quartier<br />

c. einer Vertreterin/ einem Vertreter aus dem Bereich Soziales, Kulturelles oder Religiöses aus dem<br />

Quartier<br />

d. drei Vertreterinnen/ Vertretern der Stadt Lüdenscheid.<br />

Je<strong>des</strong> Mitglied <strong>des</strong> Vergabegremiums muss eine Stellvertreterin/ einen Stellvertreter bestimmen.<br />

(3) Stimmrecht bei der Abstimmung über Projektanträge haben nur Mitglieder <strong>des</strong> Vergabegremiums oder<br />

deren Vertretung. Das Gremium ist beschlussfähig ab einer Anwesenheit von vier Mitgliedern oder deren<br />

Vertretung. Zur Entscheidung ist die einfache Mehrheit erforderlich. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.<br />

(4) Bei Entscheidungen über Projekte, in die ein oder mehrere Mitglieder <strong>des</strong> Vergabegremiums einbezogen<br />

oder Antragstellerin/ Antragsteller sind, wird dem/ den Betreffenden kein Stimmrecht erteilt.<br />

(5) Im Fall einer positiven Förderentscheidung durch das Vergabegremium ergeht ein Bewilligungsbescheid,<br />

der mit Nebenbestimmungen versehen werden kann. Der Bewilligungsbescheid ersetzt nicht nach<br />

anderen Vorschriften erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Zustimmungen zu den<br />

Maßnahmen.<br />

(6) Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Prüfung <strong>des</strong><br />

Verwendungsnachweises.


(7) Das Projekt ist innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung abzuschließen. Änderungen zum bewilligten<br />

Antrag bedürfen der Zustimmung der Stadt Lüdenscheid.<br />

(8) Die Zuwendung wird nicht nachträglich erhöht. Die auszuzahlende Zuwendung richtet sich nach den<br />

tatsächlichen entstandenen Kosten. Ergibt die Schlussrechnung, dass die tatsächlichen förderfähigen<br />

Kosten geringer sind als die im Förderantrag geschätzten Kosten, so wird die Zuwendung aus dem<br />

Verfügungsfonds entsprechend gekürzt.<br />

(9) Die Zuwendung wird nach Abschluss der Maßnahme sowie der Prüfung der Verwendungsnachweise<br />

durch die Stadt Lüdenscheid an die Antragstellerin/ den Antragsteller ausgezahlt. Hierzu hat die<br />

Antragstellerin/ der Antragsteller der Stadt Lüdenscheid eine Schlussabrechnung mit allen<br />

Rechnungsbelegen im Original und einem Zahlungsnachweis innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss<br />

der Maßnahme vorzulegen.<br />

§ 10<br />

Zweckbindungsfrist und Verstoß gegen die Förderrichtlinie<br />

(1) Die Zweckbindungsfrist für investive Maßnahmen beginnt mit dem Anschaffungsdatum. Dies beinhaltet die<br />

zweckentsprechende Nutzung sowie die Zustandserhaltung und die Ersatzbeschaffung bei Verlust. Sofern<br />

diese Frist unterschritten wird, muss vom Zuwendungsempfänger der Zuschuss anteilig für die nicht<br />

erfüllte Zweckbindungszeit für die nicht entsprechende Nutzung erstattet werden.<br />

(2) Der Bewilligungsbescheid kann bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie und den Nebenbestimmungen<br />

<strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong> jederzeit widerrufen werden.<br />

(3) Bereits ausgezahlte Zuwendungen können in diesen Fällen zurückgefordert werden. Die Rückforderung<br />

erfolgt mit einer Verzinsung <strong>des</strong> Rückforderungsbetrages vom Zeitpunkt der Auszahlung an mit 5 % über<br />

dem jeweils geltenden Basiszinssatz.<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Förderrichtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Die vorstehende Richtlinie wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf<br />

eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht<br />

durchgeführt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte<br />

Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

Lüdenscheid, 12.09.2012<br />

Der Bürgermeister<br />

Dieter Dzewas


Anlage 1 zur Richtlinie <strong>des</strong> Verfügungsfonds - Gebietsabgrenzung<br />

Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB „Bahnhofsquartier und Knapper Straße“


Anlage 2 zur Richtlinie <strong>des</strong> Verfügungsfonds - Antragsformular<br />

Stadt Lüdenscheid<br />

Fachdienst Stadtplanung und Verkehr<br />

Rathausplatz 2<br />

58507 Lüdenscheid<br />

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der finanziellen Zuwendung aus dem Verfügungsfonds<br />

im Stadtumbaugebiet „Bahnhofsquartier und Knapper Straße“<br />

Antragstellerin/ Antragsteller<br />

Organisation/ Gruppe<br />

Rechtsform (z.B. e.V.,<br />

Genossenschaft, etc.)<br />

Ansprechperson/<br />

Privatperson<br />

Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ,<br />

Ort)<br />

Telefon (tagsüber)<br />

Email<br />

Bankverbindung<br />

Institut<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

Kontoinhaber<br />

Fördermaßnahme<br />

Projekttitel<br />

Durchführungszeitraum<br />

Durchführungsort<br />

Eingangsdatum (Stadt Lüdenscheid)<br />

Antrags-Nummer (Stadt Lüdenscheid)


Anlage 2 zur Richtlinie <strong>des</strong> Verfügungsfonds - Antragsformular<br />

Beschreibung der Maßnahme/ <strong>des</strong> Projektes<br />

Ziele der Maßnahme/ <strong>des</strong> Projektes/ Zusammenhang zum Gesamtprojekt Denkfabrik


Anlage 2 zur Richtlinie <strong>des</strong> Verfügungsfonds - Antragsformular<br />

Planung und Ablauf<br />

Kooperationspartner/ Teilnehmeranzahl/ Zielgruppe der Maßnahme<br />

Kostenschätzung<br />

Gesamtkosten der Maßnahme ________________ €<br />

Beantragte Zuwendung aus dem<br />

Verfügungsfonds<br />

________________ €<br />

Gegebenenfalls Eigenanteil ________________ €<br />

Wurde dieses Projekt schon einmal in<br />

dem Stadtumbaugebiet durchgeführt?<br />

nein<br />

ja, im Jahr _______________________________<br />

Finanzierung: ________________________________<br />

Die Richtlinie der Stadt Lüdenscheid zur finanziellen Zuwendung aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet<br />

„Bahnhofsquartier und Knapper Straße“ liegt mir/ uns vor und wird von mir/ uns als verbindlich anerkannt.<br />

Mir/ Uns ist bekannt, dass die Stadt Lüdenscheid berechtigt ist, die Bewilligung zurückzunehmen, wenn die Bewilligung<br />

aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben meinerseits/ unsererseits erfolgte. Darüber hinaus ist mir/ uns bekannt,<br />

dass die Stadt Lüdenscheid berechtigt ist, einen gewährten Zuschuss zurück zu fordern, wenn der Förderzweck und/<br />

oder die Zweckbindungsfrist nicht eingehalten wird.<br />

Die sich aus der Zweckbindungsfrist ergebenden Pflichten, werden von mir/ uns auf den jeweiligen Rechtsnachfolger<br />

übertragen.<br />

Die Fördermittelgeber sind berechtigt, Maßnahmen zu dokumentieren und zu veröffentlichen, die durch den<br />

Verfügungsfonds finanziell unterstützt werden.


Anlage 2 zur Richtlinie <strong>des</strong> Verfügungsfonds - Antragsformular<br />

Mit der Maßnahme wird erst nach Zugang <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong> begonnen. Für die Maßnahme besteht kein<br />

Förderzugang über andere Richtlinien und/ oder Förderprogramme.<br />

Mir/ Uns ist bekannt, dass die Maßnahme von mir/ uns vorfinanziert werden muss und die bewilligte Zuwendung erst<br />

nach Vorlage der Rechnungsbelege im Original und der entsprechenden Zahlungsnachweise ausgezahlt wird.<br />

Alle Angaben in diesem Antrag und den beigefügten Anlagen sind vollständig und richtig.<br />

________________________ _________________________________<br />

Datum, Ort Unterschrift/en<br />

Anlagen<br />

Kosten- und Finanzierungsübersicht *<br />

zu beauftragen<strong>des</strong> Angebot *<br />

Bestandsfotos<br />

Fotomontage<br />

Sonstiges:_______________________________________________________<br />

* Anlagen sind zwingend beizufügen


Bekanntmachung<br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kierspe<br />

für das Haushaltsjahr 2013 nebst Anlagen liegt<br />

gem. § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994<br />

(GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 13. Dezember 2011,<br />

im Rathaus der Stadt Kierspe,<br />

58566 Kierspe, Springerweg 21,<br />

Zimmer 21,<br />

während der Dauer <strong>des</strong> Beratungsverfahrens (bis<br />

27. November 2012) öffentlich aus:<br />

montags bis freitags<br />

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

zusätzlich montags bis donnerstags<br />

von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

Weitere Informationen sind unter der Adresse<br />

http://www.kierspe.de im Internet verfügbar.<br />

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt<br />

Kierspe für das Haushaltsjahr 2013 und deren Anlagen<br />

können Einwohner oder Abgabenpflichtige innerhalb<br />

einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn<br />

der Auslegung bei der Stadt Kierspe, Springerweg<br />

21, 58566 Kierspe, Einwendungen erheben. Über<br />

die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher<br />

Sitzung.<br />

Kierspe, 12.09.2012<br />

Emde<br />

Bürgermeister<br />

Tagesordnung<br />

der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung <strong>des</strong><br />

Rates der Stadt Lüdenscheid,<br />

am Montag, dem 01.10.2012, 17:00 Uhr, im<br />

Ratssaal<br />

A) Öffentliche Sitzung<br />

1. Verabschiedung ausscheidender Ratsmitglieder<br />

2. Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder<br />

657<br />

3. Öffentliche Fragestunde<br />

4. Schulentwicklungsplan<br />

Vorlage: 152/2012<br />

5. Betreuung und Förderung von Kindern - Planungen<br />

2013/ 2014<br />

Vorlage: 166/2012<br />

6. Einstellung von Nachwuchskräften 2013<br />

Vorlage: 168/2012<br />

7. Restaurierung und Wiederaufstellung der Edelstahlkörper<br />

von Ansgar Nierhoff<br />

Vorlage: 176/2012<br />

8. Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses und Verwendung<br />

<strong>des</strong> Jahresergebnisses <strong>des</strong> Stadtreinigungs-,<br />

Transport- und Baubetriebes Lüdenscheid<br />

für das Jahr 2011<br />

Vorlage: 106/2012<br />

9. Entlastung <strong>des</strong> Werksausschusses für den<br />

Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb<br />

Lüdenscheid (STL) für das Jahr 2011<br />

Vorlage: 154/2012<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

14.<br />

15.<br />

16.<br />

17.<br />

Neufassung der Satzung für die Volkshochschule<br />

der Stadt Lüdenscheid<br />

Vorlage: 142/2012<br />

Satzung über die Gebühren <strong>des</strong> Stadtarchivs<br />

der Stadt Lüdenscheid<br />

Anpassung der Gebührensätze (Umsetzung<br />

<strong>des</strong> HSK)<br />

Vorlage: 140/2012<br />

Festlegung der Ausschussgröße <strong>des</strong> Beschwerdeausschusses<br />

Vorlage: 171/2012<br />

Umbesetzung von Ausschüssen; hier: Ausschuss<br />

für Stadtplanung und Umwelt, Bau- und<br />

Verkehrsausschuss, Beschwerdeausschuss,<br />

Integrationsrat, Jugendhilfeausschuss, Kulturausschuss,<br />

Rechnungsprüfungsausschuss,<br />

Sportausschuss und Werksausschuss STL<br />

Vorlage: 172/2012<br />

Umbesetzung in der Interessenvertretung für<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

Vorlage: 174/2012<br />

Vertretungsliste der CDU-Fraktion<br />

Vorlage: 173/2012<br />

Vertreter der Stadt Lüdenscheid in Beteiligungsunternehmen<br />

Vorlage: 135/2012 - wird nachgereicht -<br />

Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen<br />

und Anfragen


B) Nicht öffentliche Sitzung<br />

1. Finanzangelegenheiten<br />

2. Vertragsangelegenheiten<br />

3. Festlegung der zur Veröffentlichung freizugebenden<br />

Punkte der Tagesordnung<br />

4. Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen<br />

und Anfragen<br />

Lüdenscheid, den 19.09.2012<br />

Der Bürgermeister<br />

Dieter Dzewas<br />

Am Dienstag, 02.10.2012, findet um 17.00 Uhr im<br />

Ratssaal <strong>des</strong> Rathauses, Neumarkt 5, 58706<br />

Menden, eine Ratssitzung mit folgender Tagesordnung<br />

statt:<br />

1. Kenntnisgabe eingegangener Anträge<br />

1.1. Anregungen und Beschwerden (Bürgeranträge)<br />

1.2. Anträge der Rats- und Ausschussmitglieder<br />

sowie der Fraktionen<br />

2. Überweisung oder unmittelbare Beratung von<br />

Anträgen der Fraktionen und Rats- und Ausschussmitglieder<br />

sowie sonstigen Anträgen im<br />

Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> Rates<br />

2.1. Entwicklung eines Verfahrens für<br />

mehr Transparenz in Aufsichtsräten<br />

Antragsteller: Ratsmitglied Thomas<br />

Thiesmann, Gollacksplatz 8, 58706<br />

Menden, Antrag vom 27.08.2012,<br />

Eingang am 29.08.2012<br />

2.2. Erhöhung <strong>des</strong> kalkulatorischen Zinssatzes<br />

<strong>des</strong> Eigenbetriebes Stadtentwässerung<br />

Menden<br />

Antragsteller: SPD-Fraktion, Herr<br />

Gisbert Gutberlet, Neumarkt 5, 58706<br />

Menden, Antrag vom 18.09.2012,<br />

Eingang am 18.09.2012<br />

3. Anregungen und Beschwerden (Bürgeranträge)<br />

gemäß § 24 Gemeindeordnung für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)<br />

3.1. Gewährung eines Rederechtes für<br />

Bürgerantragsteller<br />

Antragsteller: Herr Christian Dahlmann,<br />

Antrag vom 05.09.2012, Eingang<br />

05.09.2012<br />

658<br />

4. Aufgabe <strong>des</strong> Teilstandortes Westschule zum<br />

31.07.2013<br />

5. Name der Gesamtschule<br />

Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg<br />

6. Einsparkonzept -Kindertagespflege gemäß §<br />

23 SGB VIII<br />

6.1. 1. Ergänzungsdrucksache<br />

6.2 2. Ergänzungsdrucksache<br />

7. Personelle Besetzung <strong>des</strong> Tagespflegekinderdienstes<br />

(TPKD) <strong>des</strong> SKF<br />

- Antrag <strong>des</strong> Sozialdienst Kath. Frauen e.V.,<br />

Frau Heidemarie Gantenbrink vom<br />

29.05.2012<br />

8. Bestellung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten<br />

9. Entwicklung eines kommunalen Inklusionskonzeptes<br />

(Konzept zur Umsetzung der UN-<br />

Behindertenkonvention) für die Stadt Menden<br />

10. Beratungskonzept der Bezirksregierung vom<br />

30.09.11 und Ratsbeschluss vom 13.12.11<br />

10.1 - Maßnahmen im Produktbereich 040<br />

„Kultur und Wissenschaft“ ab 2012<br />

- Nutzungsüberlassungsvertrag mit<br />

dem Verein Mendener Schaubühne<br />

11. „Mendener Atomausstieg selber machen“<br />

Antrag der GAL-Fraktion vom 29.03.2011<br />

12. Mendener Baubetrieb<br />

- Wirtschaftsplan 2013<br />

13. Umbesetzung von Ausschüssen und Änderung<br />

in Vertreterbestellungen<br />

13.1 Mittelbare Beteiligung an der Tele-<br />

Mark über die Stadtwerke Menden -<br />

Hier: Besetzung von Aufsichtsratsmandaten<br />

der TeleMark Telekommunikationsgesellschaft<br />

Mark mbH<br />

13.2 Antrag der SPD-Fraktion vom<br />

17.09.2012<br />

14. Sachstandsberichte der Verwaltung<br />

15. Mitteilungen und Anfragen<br />

Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung<br />

statt, in der über Vertragsangelegenheiten und<br />

Wahlen beraten wird.<br />

Menden, 24.09.2012<br />

gez. Fleige<br />

Bürgermeister


Bekanntmachung<br />

Satzung über die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

Nr. 201 „Breukerskamp“ der Stadt Menden (Sauerland)<br />

mit Bekanntmachungsanordnung vom 20.09.2012<br />

I.<br />

Der Rat der Stadt Menden hat in seiner Sitzung am 04.09.2012 die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 201<br />

„Breukerskamp“ der Stadt Menden (Sauerland) für das im Übersichtsplan dargestellte Plangebiet, bestehend aus<br />

der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung<br />

gebilligt.<br />

Diese Satzung beruht auf § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271) in der zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Satzungsbeschlusses geltenden Fassung, den §§ 2<br />

und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in der zum<br />

Zeitpunkt <strong>des</strong> Satzungsbeschlusses geltenden Fassung i. V. m. der Verordnung über die bauliche Nutzung der<br />

Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) in der zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Satzungsbeschlusses<br />

geltenden Fassung.<br />

Der Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplans ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich:<br />

659


Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung wird mit der Bekanntmachung<br />

rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan und die zusammenfassenden Erklärung liegen mit Begründung ab sofort<br />

zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus, Neumarkt 5, Abteilung Planung und Bauordnung,<br />

3. OG, Flurzone C, Zimmer C 336 bereit.<br />

Hinweise:<br />

II.<br />

1. Auf die Vorschriften <strong>des</strong> § 44 (3) Sätze 1 und 2 BauGB über die fristgerechte Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

in Folge der Festsetzungen dieses Bebauungsplans wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung<br />

ist schriftlich bei der Stadt Menden, Neumarkt 5, 58706 Menden, zu beantragen. Nach § 44 (4)<br />

BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn er nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf <strong>des</strong> Kalenderjahres,<br />

in dem die in § 44 (3) Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit<br />

<strong>des</strong> Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

2. Nach § 215 (1) BauGB wird eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung <strong>des</strong> § 214 (2) beachtliche Verletzung der<br />

Vorschriften über das Verhältnis <strong>des</strong> Bebauungsplans und <strong>des</strong> Flächennutzungsplans und nach § 214 (3)<br />

Satz 2 beachtliche Mängel <strong>des</strong> Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde unter Darlegung <strong>des</strong> die Verletzung begründenden<br />

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

3. Hinweis 2 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 (2a) BauGB beachtlich sind.<br />

4. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht<br />

mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />

b) der Bebauungsplan als Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />

und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

Menden, den 20.09.2012<br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Fleige<br />

660


Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)<br />

Verfahren zur 29. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans -Bereich „Nahversorgungszentrum<br />

Rahmede“-<br />

a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Der Ausschuss für Stadtentwicklung <strong>des</strong> Rates der Stadt Altena (Westf.) hat in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 28.03.2012 die Einleitung <strong>des</strong> Verfahrens zur 29. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />

-Bereich „Nahversorgungszentrum Rahmede“- beschlossen (Aufstellungsbeschluss).<br />

Gegenstand <strong>des</strong> Verfahrens ist die Darstellung eines Sonstigen Sondergebiets (SO) für großflächigen<br />

Einzelhandel mit der Zweckbestimmung „Lebensmittel / Getränke / Drogerieartikel“.<br />

Die Grenzen <strong>des</strong> zukünftigen räumlichen Geltungsbereiches dieser Flächennutzungsplanänderung<br />

sind im nachfolgenden Kartenausschnitt durch Umrandung gekennzeichnet.


Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.<br />

Das Verfahren wird fortgeführt mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3<br />

Abs. 1 BauGB. Diese wird durchgeführt im Wege der Einzelerörterung. Dazu liegen der Planentwurf<br />

und die schriftlichen Begründung mit dem integrierten Umweltbericht in der Zeit vom<br />

28. September - 12. Oktober 2012 im Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Altena<br />

(Westf.), Lüdenscheider Str. 25/27, Zimmer 0.10, während der allgemeinen Dienststunden<br />

(montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr sowie montags - donnerstags 14.00 - 15.30 Uhr) öffentlich<br />

aus. Außerhalb dieser Zeiten können zusätzliche Termine unter der Rufnummer 209 350<br />

telefonisch vereinbart werden.<br />

Zusätzlich kann der Planentwurf sowie die Begründung mit dem integrierten Umweltbericht<br />

auch unter www.altena.de auf den Internetseiten der Stadt Altena eingesehen werden.<br />

Altena (Westf.), den 20.09.12<br />

Dr. Hollstein<br />

Bürgermeister


Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.)<br />

Verfahren zur Aufstellung <strong>des</strong> Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 8 - „Nahversorgungszentrum<br />

Rahmede“-<br />

a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Der Ausschuss für Stadtentwicklung <strong>des</strong> Rates der Stadt Altena (Westf.) hat in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 28.03.2012 die Einleitung <strong>des</strong> Verfahrens zur Aufstellung <strong>des</strong> Vorhaben-<br />

und Erschließungsplans Nr. 8 -„Nahversorgungszentrum Rahmede“- beschlossen (Aufstellungsbeschluss).<br />

Ziel der Planung ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit ca. 1.800 qm Verkaufsfläche<br />

sowie eines Drogerie- oder Getränkemarktes mit ca. 650 qm Verkaufsfläche auf dem Gelände<br />

der ehemaligen Firma Johann Moritz Rump zwischen der Rahme<strong>des</strong>traße und der Südstraße.<br />

Die Grenzen <strong>des</strong> zukünftigen räumlichen Geltungsbereiches <strong>des</strong> Vorhaben- und Erschließungsplans<br />

sind im nachfolgenden Kartenausschnitt durch Umrandung gekennzeichnet.


Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.<br />

Das Verfahren wird fortgeführt mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3<br />

Abs. 1 BauGB. Diese wird durchgeführt im Wege der Einzelerörterung. Dazu liegt der vorläufige<br />

Planentwurf in der Zeit vom 28. September - 12. Oktober 2012 im Fachbereich Planen<br />

und Bauen der Stadt Altena (Westf.), Lüdenscheider Str. 25/27, Zimmer 0.10, während der<br />

allgemeinen Dienststunden (montags - freitags 8.30 - 12.00 Uhr sowie montags - donnerstags<br />

14.00 - 15.30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb dieser Zeiten können zusätzliche Termine unter<br />

der Rufnummer 209 350 telefonisch vereinbart werden.<br />

Zusätzlich kann der Planentwurf auch unter www.altena.de auf den Internetseiten der Stadt Altena<br />

eingesehen werden.<br />

Altena (Westf.), den 20.09.12<br />

Dr. Hollstein<br />

Bürgermeister


665


666<br />

Herausgeber: <strong>Märkischer</strong> <strong>Kreis</strong> – Der Landrat, 58509 Lüdenscheid,<br />

Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den<br />

Stadtverwaltungen im <strong>Kreis</strong>, bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung Lüdenscheid<br />

und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de<br />

kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung<br />

werden Einzelexemplare zugesandt. Das <strong>Bekanntmachungsblatt</strong><br />

erscheint wöchentlich

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