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Dr. Sandra Menk, Landesjugendamt RLP, Servicestelle Kindesschutz

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Landes- und<br />

Bundeskinderschutzgesetz<br />

Fazit und kritische Betrachtung<br />

☺ Rheinland-Pfalz ist „gut ausgerüstet“ Netzwerke und<br />

Kooperationsstrukturen, Ausbau Früher Hilfen, Befugnisnorm für<br />

Berufsgeheimnisträger, Finanzierung<br />

☺ Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe erweitert sich auf die „ganz Kleinen“<br />

und auf werdende Eltern<br />

Zahlreiche neue Aufgaben und Herausforderungen für die Jugendämter<br />

Gewährleistung von Beratung, Einsatz von Familienhebammen in<br />

Familien, Vereinbarungen zur Qualitätsentwicklung in § 79a SGB VIII<br />

Sehr enge Zeitplanung der Bundesinitiative: Kommunen und Länder<br />

waren ab Sommer 2012 erheblich unter <strong>Dr</strong>uck<br />

Es nicht gelungen entsprechende Regelungen im SGB V zu treffen:<br />

Zugänge der Geburtskliniken zur Förderung der Kindergesundheit und<br />

eines präventiven Kinderschutzes (SGB V und KHEntgG)<br />

Primäre Prävention für Kinder durch regionale Netzwerke (SGB V)<br />

Regelleistungen der Hebammen stärken (Ausweitung des Zeitraums der<br />

Hebammenleistungen und Flexibilisierung des Anstellungsträgers)<br />

21.12.2012 <strong>Landesjugendamt</strong><br />

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