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Dr. Sandra Menk, Landesjugendamt RLP, Servicestelle Kindesschutz

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NEU<br />

NEU<br />

Bundeskinderschutzgesetz<br />

Zentrale Regelungen III<br />

5 - Stärkung der fachlichen Beratung und Begleitung im Kinderschutz<br />

§ 8b SGB VIII: Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von<br />

Kindern und Jugendlichen<br />

Anspruch auf Beratung<br />

6 - Qualifizierung des Schutzauftrags des Jugendamtes bei<br />

Kindeswohlgefährdung<br />

§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung<br />

Hausbesuch bei § 8a Meldung, wenn fachlich erforderlich<br />

Kriterien der Qualifikation der InSoFa in Vereinbarungen festlegen<br />

§ 79a SGVIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe<br />

Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung von Qualität sowie geeignete<br />

Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung weiterentwickeln, anwenden und<br />

regelmäßig überprüfen<br />

Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von K&J<br />

21.12.2012 <strong>Landesjugendamt</strong><br />

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