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Dr. Sandra Menk, Landesjugendamt RLP, Servicestelle Kindesschutz

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Bundeskinderschutzgesetz<br />

Zentrale Regelungen II<br />

3 - Informationen, Beratung und Unterstützung für werdende<br />

Eltern<br />

§ 2 KKG Information der Eltern über Unterstützungsangebote in<br />

Fragen der Kindesentwicklung<br />

Eltern ein persönliches Gespräch anbieten, auf Wunsch auch in der<br />

Wohnung der Eltern Willkommensbesuche<br />

Jugendämter haben Informationspflicht, aber Regelung stellt keinen<br />

Eingriff in das informationelles Selbstbestimmungsrecht dar.<br />

4 - Regelungen und Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger<br />

§ 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch<br />

Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung<br />

bei gewichtigen Anhaltspunkten für KWG: Situation erörtern auf<br />

die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken zur Einschätzung<br />

haben sie Anspruch auf Beratung durch eine InSoFa sind befugt,<br />

das Jugendamt zu informieren Transparenzgebot<br />

21.12.2012 <strong>Landesjugendamt</strong><br />

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