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Dr. Sandra Menk, Landesjugendamt RLP, Servicestelle Kindesschutz

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Bundeskinderschutzgesetz<br />

Sieben zentrale Regelungen im Überblick<br />

1. Aufbau lokaler Netzwerke<br />

2. Auf- und Ausbau Früher Hilfen<br />

3. Informationen, Beratung und Unterstützung für<br />

werdende Eltern<br />

4. Regelungen und Befugnisnorm für<br />

Berufsgeheimnisträger<br />

5. Stärkung der fachlichen Beratung und Begleitung im<br />

Kinderschutz<br />

6. Qualifizierung des Schutzauftrags des Jugendamtes<br />

bei Kindeswohlgefährdung<br />

7. Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter<br />

Personen<br />

21.12.2012 <strong>Landesjugendamt</strong><br />

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