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Dr. Sandra Menk, Landesjugendamt RLP, Servicestelle Kindesschutz

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Bundeskinderschutzgesetz<br />

Kurzer Rückblick<br />

Am 1.1.2012 in Kraft getreten, viele politischen Debatten und<br />

fachliche Einwände und Verbesserungsvorschläge im Vorfeld.<br />

Verfolgt im wesentlichen diese Ziele:<br />

21.12.2012<br />

Aufbau Früher Hilfen und lokale Netzwerke<br />

Einführung verbindlicher Standards in der Kinder- und Jugendhilfe<br />

insbesondere für den Kinderschutz.<br />

Ist eine Kompromisslösung: Einige Forderungen der Länder wurden<br />

berücksichtigt (z.B. Finanzierung), aber wichtige Aspekte und Fragen<br />

bleiben ungeklärt (z.B. Beteiligung der Gesundheitshilfe beim<br />

präventiven Kinderschutz)<br />

In weiten Teilen ein „Jugendamtsgesetz“. Die Umsetzung wird die<br />

Jugendämter in den nächsten Jahren herausfordern.<br />

<strong>Landesjugendamt</strong><br />

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