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4. 2013-04.pdf - Stadt Lünen

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Die Widmung bezieht sich auf die jeweils im Lageplan markierten Flächen. Der Lageplan der<br />

jeweiligen Straße ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.<br />

Diese Widmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> in Kraft.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die Widmung der vorgenannten Verkehrsflächen kann vor dem Verwaltungsgericht<br />

Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, binnen eines Monats nach<br />

Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage<br />

erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung<br />

über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten<br />

im Lande Nordrhein-Westfalen –ERVVO VG/FG- vom 07.11.2012 eingereicht werden.<br />

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen<br />

und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und<br />

Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift<br />

beigefügt werden.<br />

<strong>Lünen</strong>, den 22. Januar <strong>2013</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung<br />

gez.<br />

Matthias Buckesfeld<br />

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