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Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...

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2. Wer rechnet als zu berücksichtigen<strong>des</strong> Haushaltsmitglied<br />

Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ist eine wichtige<br />

Ausgangsgröße. Sie beeinflusst das zu berücksichtigende Gesamteinkommen<br />

<strong>und</strong> die zuschussfähige Miete bzw. Belastung.<br />

Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder<br />

Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person (siehe Seite 3).<br />

Zu den Haushaltsmitgliedern zählen ferner<br />

der Ehegatte eines Haushaltsmitglie<strong>des</strong>,<br />

Lebenspartner oder Lebenspartnerin (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)<br />

eines Haushaltsmitglie<strong>des</strong>,<br />

Personen, die mit einem Haushaltsmitglied in einer Verantwortungs-<br />

<strong>und</strong> Einstehensgemeinschaft leben,<br />

Eltern <strong>und</strong> Kinder (auch Adoptiv- <strong>und</strong> Stiefkinder) eines Haushaltsmitglie<strong>des</strong>,<br />

Geschwister, Onkel, Tante, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager<br />

<strong>und</strong> Schwägerin eines Haushaltsmitglie<strong>des</strong>,<br />

Pflegekinder <strong>und</strong> Pflegeeltern eines Haushaltsmitglie<strong>des</strong>,<br />

wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person in einer Wohn- <strong>und</strong> Wirtschaftsgemeinschaft<br />

leben <strong>und</strong> die Wohnung, für die <strong>Wohngeld</strong> beantragt<br />

wird, der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist.<br />

Änderung der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />

Erhöht sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,<br />

z. B. durch die Geburt eines Kin<strong>des</strong> oder durch den Zuzug eines Haushaltsmitglie<strong>des</strong>,<br />

kann das bewilligte <strong>Wohngeld</strong> auf Antrag erhöht werden.<br />

Ist ein zu berücksichtigen<strong>des</strong> Haushaltsmitglied gestorben, wird für die<br />

Dauer von 12 Monaten nach dem Sterbemonat die bisherige Anzahl der<br />

zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder bei den Höchstbeträgen für<br />

Miete oder Belastung weiter zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Wird allerdings die Wohnung<br />

vor Ablauf dieser 12 Monate aufgegeben, gilt die alte Anzahl der zu<br />

berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nur bis zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Wohnungswechsels.<br />

Die To<strong>des</strong>fallvergünstigung gilt nicht für vom <strong>Wohngeld</strong><br />

ausgeschlossene Haushaltsmitglieder.<br />

Bei der Berechnung <strong>des</strong> <strong>Wohngeld</strong>es werden sämtliche Haushaltsmitglieder<br />

berücksichtigt, wenn sie nicht vom <strong>Wohngeld</strong> ausgeschlossen sind.<br />

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