Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...
Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...
Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
40<br />
Beispiel 10: Für sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder<br />
Familie: Ehepaar mit 4 Kindern<br />
Einkommen: Ehemann ist Arbeitnehmer, entrichtet Pflichtbeiträge<br />
zur gesetzlichen Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung <strong>und</strong><br />
zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Steuern<br />
vom Einkommen; 1 Kind erhält eine Ausbildungsvergütung<br />
(keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-,<br />
Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung, keine Steuern vom<br />
Einkommen)<br />
Wohnort: Stadt der Mietenstufe V<br />
Brutto-Monatseinkommen<br />
(ohne Kindergeld)<br />
./. Werbungskostenpauschale<br />
./. pauschaler Abzug (30 %/10 %)<br />
Summe der Einkommen<br />
./. 1Freibetrag für ein Kind mit eigenen<br />
Einnahmen<br />
monatliches Gesamteinkommen 1880,34 Euro<br />
zu zahlende monatliche Belastung<br />
Höchstbetrag<br />
zu berücksichtigende Miete<br />
Ehemann<br />
2550,00 Euro<br />
83,33 Euro<br />
2466,67 Euro<br />
740,00 Euro<br />
1726,67 Euro<br />
1930,34 Euro<br />
./. 50,00 Euro<br />
720,00 Euro<br />
825,00 Euro<br />
720,00 Euro<br />
Lastenzuschuss monatlich 163,00 Euro<br />
Kind<br />
500,00 Euro<br />
83,33 Euro<br />
216,67 Euro<br />
13,50 Euro<br />
203,67 Euro<br />
Der Lastenzuschuss von 163 Euro ergibt sich aus der <strong>Wohngeld</strong>tabelle für<br />
sechs zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder bei einem monatlichen<br />
Gesamteinkommen von mehr als 1880 bis 1890 Euro <strong>und</strong> einer zu berücksichtigenden<br />
Belastung von monatlich mehr als 710 bis 720 Euro. Hinzu<br />
kommt die Zahlung von Kindergeld sowie Leistungen zur Bildung <strong>und</strong><br />
Teilhabe.