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Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...

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Beispiel 8: Für fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder<br />

Familie: Ehepaar mit 3 Kindern<br />

Einkommen: Ehemann ist Arbeitnehmer, entrichtet Pflichtbeiträge<br />

zur gesetzlichen Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung <strong>und</strong><br />

zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Steuern vom<br />

Einkommen<br />

Wohnort: Stadt der Mietenstufe V<br />

Brutto-Monatseinkommen (ohne Kindergeld)<br />

./. Werbungskostenpauschale<br />

./. pauschaler Abzug (30 %)<br />

monatliches Gesamteinkommen<br />

zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete<br />

Höchstbetrag<br />

zu berücksichtigende Miete<br />

2550,00 Euro<br />

83,33 Euro<br />

2466,67 Euro<br />

740,00 Euro<br />

1726,67Euro<br />

695,00 Euro<br />

737,00 Euro<br />

695,00 Euro<br />

Mietzuschuss monatlich 152,00 Euro<br />

Der Mietzuschuss von 152 Euro ergibt sich aus der <strong>Wohngeld</strong>tabelle für<br />

fünf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder bei einem monatlichen<br />

Gesamteinkommen von mehr als 1720 bis 1730 Euro <strong>und</strong> einer zu berücksichtigenden<br />

Miete von monatlich mehr als 690 bis 700 Euro. Hinzu<br />

kommt die Zahlung von Kindergeld für drei Kinder <strong>und</strong> bis zu 420 Euro<br />

Kinderzuschlag sowie Leistungen zur Bildung <strong>und</strong> Teilhabe.

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