Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...
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Beispiel 6: Für vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder<br />
Familie: Ehepaar mit 2 Kindern<br />
Einkommen: Beide Eheleute sind Arbeitnehmer, beide entrichten<br />
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- <strong>und</strong> Pflegever<br />
sicherung <strong>und</strong> zur gesetzlichen Rentenversicherung, die<br />
Eheleute werden zusammenveranlagt <strong>und</strong> zahlen<br />
Steuern vom Einkommen<br />
Wohnort: Stadt der Mietenstufe III<br />
Brutto-Monatseinkommen<br />
(ohne Kindergeld)<br />
./. Werbungskostenpauschale<br />
./. pauschaler Abzug (30 %/30 %)<br />
monatliches Gesamteinkommen 1563,33 Euro<br />
zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete<br />
Höchstbetrag<br />
zu berücksichtigende Miete<br />
(Höchstbetrag)<br />
Ehemann<br />
1750,00 Euro<br />
83,33 Euro<br />
1666,67 Euro<br />
500,00 Euro<br />
1166,67 Euro<br />
560,00 Euro<br />
556,00 Euro<br />
556,00 Euro<br />
Mietzuschuss monatlich 88,00 Euro<br />
Ehefrau<br />
650,00 Euro<br />
83,33 Euro<br />
566,67 Euro<br />
170,01 Euro<br />
396,66 Euro<br />
Der Mietzuschuss von 88 Euro ergibt sich aus der <strong>Wohngeld</strong>tabelle für<br />
vier zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder bei einem monatlichen<br />
Gesamteinkommen von mehr als 1560 bis 1570 Euro <strong>und</strong> einer zu berücksichtigenden<br />
Miete von monatlich mehr als 550 bis 560 Euro. Hinzu<br />
kommt die Zahlung von Kindergeld für zwei Kinder sowie bis zu 280 Euro<br />
Kinderzuschlag <strong>und</strong> Leistungen zur Bildung <strong>und</strong> Teilhabe.