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Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...

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Beispiel 2: Für ein zu berücksichtigen<strong>des</strong> Haushaltsmitglied<br />

Alleinstehender<br />

Einkommen: Arbeitslosengeld, keine Eigenbeteiligung an der<br />

gesetzlichen Kranken- <strong>und</strong> Pflege- oder Rentenversicherung,<br />

keine Steuern vom Einkommen<br />

Wohnort: Stadt der Mietenstufe IV<br />

Monatliches Arbeitslosengeld<br />

./. pauschaler Abzug (6 %)<br />

monatliches Gesamteinkommen<br />

zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete<br />

Höchstbetrag<br />

zu berücksichtigende Miete<br />

625,00 Euro<br />

37,50 Euro<br />

587,50 Euro<br />

275,00 Euro<br />

358,00 Euro<br />

275,00 Euro<br />

Mietzuschuss monatlich 85,00 Euro<br />

Der Mietzuschuss von 85 Euro ergibt sich aus der <strong>Wohngeld</strong>tabelle für ein<br />

zu berücksichtigen<strong>des</strong> Haushaltsmitglied bei einem monatlichen Gesamteinkommen<br />

von mehr als 580 bis 590 Euro <strong>und</strong> einer zu berücksichtigenden<br />

Miete von monatlich mehr als 270 bis 280 Euro.

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