Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...
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Beispiel 2: Für ein zu berücksichtigen<strong>des</strong> Haushaltsmitglied<br />
Alleinstehender<br />
Einkommen: Arbeitslosengeld, keine Eigenbeteiligung an der<br />
gesetzlichen Kranken- <strong>und</strong> Pflege- oder Rentenversicherung,<br />
keine Steuern vom Einkommen<br />
Wohnort: Stadt der Mietenstufe IV<br />
Monatliches Arbeitslosengeld<br />
./. pauschaler Abzug (6 %)<br />
monatliches Gesamteinkommen<br />
zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete<br />
Höchstbetrag<br />
zu berücksichtigende Miete<br />
625,00 Euro<br />
37,50 Euro<br />
587,50 Euro<br />
275,00 Euro<br />
358,00 Euro<br />
275,00 Euro<br />
Mietzuschuss monatlich 85,00 Euro<br />
Der Mietzuschuss von 85 Euro ergibt sich aus der <strong>Wohngeld</strong>tabelle für ein<br />
zu berücksichtigen<strong>des</strong> Haushaltsmitglied bei einem monatlichen Gesamteinkommen<br />
von mehr als 580 bis 590 Euro <strong>und</strong> einer zu berücksichtigenden<br />
Miete von monatlich mehr als 270 bis 280 Euro.