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Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...

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4. Der unger<strong>und</strong>ete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ergibt sich<br />

durch Einsetzen der Werte für „a“, „b“, „c“ (Anlage 1) <strong>und</strong> für „M“ <strong>und</strong><br />

„Y“ in die Formel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 <strong>und</strong> durch Ausführen der vier<br />

folgenden Rechenschritte:<br />

Berechnung der Dezimalzahlen<br />

z1 = a + b • M + c • Y,<br />

z2 = z1 • Y,<br />

z3 = M - z2,<br />

z4 = 1,08 • z3.<br />

Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen<br />

zu berechnen.<br />

5. Dieser unger<strong>und</strong>ete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ist auf den<br />

nächsten vollen Euro-Betrag aufzur<strong>und</strong>en, wenn der sich ohne R<strong>und</strong>ung<br />

ergebende restliche Cent-Betrag größer als oder gleich 50 ist; er<br />

ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzur<strong>und</strong>en, wenn der sich<br />

ohne R<strong>und</strong>ung ergebende restliche Cent-Betrag kleiner als 50 ist.<br />

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