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Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...

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Mietenstufen der Gemeinden<br />

Die Höchstbeträge, bis zu denen Mieten oder Belastungen durch <strong>Wohngeld</strong><br />

bezuschusst werden können, sind nach dem regionalen Mietenniveau<br />

gestaffelt. Es gibt sechs Mietenstufen. Welcher Mietenstufe Ihre<br />

Gemeinde oder Ihr Kreis angehört, sehen Sie in der Liste der Mietenstufen<br />

(siehe gesonderte Datei). Die Gemeinden <strong>und</strong> Kreise sind dort nach<br />

B<strong>und</strong>esländern in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.<br />

Zwei Beispiele für die Berechnung der zu berücksichtigenden Miete:<br />

Ein Alleinstehender bewohnt eine Wohnung, die in einer Gemeinde<br />

liegt, die der Mietenstufe 3 angehört; er zahlt eine monatliche Brutto-<br />

Kaltmiete von 285 Euro. Der Höchstbetrag für die zuschussfähige<br />

Miete liegt bei 330 Euro <strong>und</strong> damit über der von ihm zu zahlenden<br />

monatlichen Miete. Bei der <strong>Wohngeld</strong>leistung wird daher nur die<br />

tatsächlich zu zahlende Miete von 285 Euro berücksichtigt.<br />

Für eine gleichartige Wohnung im selben Ort beträgt die Brutto-<br />

Kaltmiete 350 Euro im Monat. In diesem Fall wird bei der <strong>Wohngeld</strong>ermittlung<br />

nur der Höchstbetrag für die zuschussfähige Miete, nämlich<br />

330 Euro, berücksichtigt.

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