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Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...

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Leistungen aus öffentlichen Haushalten, z. B. Leistungen zur Wohnkostenentlastung<br />

nach dem Wohnraumförderungsgesetz <strong>und</strong> die<br />

Eigenheimzulage (Fördergr<strong>und</strong>betrag, Kinderzulage).<br />

Anteilige Berücksichtigung von Miete <strong>und</strong> Belastung, wenn min<strong>des</strong>tens<br />

ein Haushaltsmitglied vom <strong>Wohngeld</strong> ausgeschlossen ist<br />

Wird die Wohnung sowohl von zu berücksichtigenden als auch vom<br />

<strong>Wohngeld</strong> ausgeschlossenen Haushaltsmitgliedern bewohnt, wird nur<br />

der Anteil an der Miete oder der Belastung berücksichtigt, der nach Köpfen<br />

dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder an der<br />

Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht.<br />

Zuschussfähige Höchstbeträge<br />

<strong>Wohngeld</strong> wird nicht für unangemessen hohe Wohnkosten geleistet. Die<br />

Miete – oder im Falle von Eigenheimen <strong>und</strong> Eigentumswohnungen die<br />

Belastung – ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig.<br />

Die Höchstbeträge können Sie aus der Tabelle auf Seite 19 ablesen.<br />

Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Jede<br />

Gemeinde mit 10.000 <strong>und</strong> mehr Einwohnern <strong>und</strong> die (Rest-)Kreise (mit<br />

allen Gemeinden unter 10.000 Einwohnern) gehören entsprechend ihrem<br />

Mietenniveau einer bestimmten Mietenstufe an (vgl. Seite 19 sowie die<br />

Liste der Mietenstufen, siehe gesonderte Datei).<br />

Wohnen in einer Wohnung sowohl zu berücksichtigende als auch vom<br />

<strong>Wohngeld</strong> ausgeschlossene Haushaltsmitglieder, kann – wie die Miete<br />

oder Belastung selbst – auch der Höchstbetrag nur zu dem Anteil berücksichtigt<br />

werden, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />

an der Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht.<br />

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