Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...
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Leistungen aus öffentlichen Haushalten, z. B. Leistungen zur Wohnkostenentlastung<br />
nach dem Wohnraumförderungsgesetz <strong>und</strong> die<br />
Eigenheimzulage (Fördergr<strong>und</strong>betrag, Kinderzulage).<br />
Anteilige Berücksichtigung von Miete <strong>und</strong> Belastung, wenn min<strong>des</strong>tens<br />
ein Haushaltsmitglied vom <strong>Wohngeld</strong> ausgeschlossen ist<br />
Wird die Wohnung sowohl von zu berücksichtigenden als auch vom<br />
<strong>Wohngeld</strong> ausgeschlossenen Haushaltsmitgliedern bewohnt, wird nur<br />
der Anteil an der Miete oder der Belastung berücksichtigt, der nach Köpfen<br />
dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder an der<br />
Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht.<br />
Zuschussfähige Höchstbeträge<br />
<strong>Wohngeld</strong> wird nicht für unangemessen hohe Wohnkosten geleistet. Die<br />
Miete – oder im Falle von Eigenheimen <strong>und</strong> Eigentumswohnungen die<br />
Belastung – ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig.<br />
Die Höchstbeträge können Sie aus der Tabelle auf Seite 19 ablesen.<br />
Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Jede<br />
Gemeinde mit 10.000 <strong>und</strong> mehr Einwohnern <strong>und</strong> die (Rest-)Kreise (mit<br />
allen Gemeinden unter 10.000 Einwohnern) gehören entsprechend ihrem<br />
Mietenniveau einer bestimmten Mietenstufe an (vgl. Seite 19 sowie die<br />
Liste der Mietenstufen, siehe gesonderte Datei).<br />
Wohnen in einer Wohnung sowohl zu berücksichtigende als auch vom<br />
<strong>Wohngeld</strong> ausgeschlossene Haushaltsmitglieder, kann – wie die Miete<br />
oder Belastung selbst – auch der Höchstbetrag nur zu dem Anteil berücksichtigt<br />
werden, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />
an der Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht.<br />
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