Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...
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4. Welche Miete oder Belastung ist zuschussfähig?<br />
Das <strong>Wohngeld</strong> hängt nicht nur von der Höhe <strong>des</strong> zu berücksichtigenden<br />
Gesamteinkommens <strong>und</strong> von der Anzahl der zu berücksichtigenden<br />
Haushaltsmitglieder ab. Die Höhe <strong>des</strong> <strong>Wohngeld</strong>es richtet sich auch –<br />
dies ist der dritte wichtige Faktor – nach der Höhe der zuschussfähigen<br />
Miete bzw. Belastung.<br />
Was ist Miete oder Belastung?<br />
Um für Ihren Fall den zuschussfähigen Betrag festzustellen, sollten Sie<br />
wissen, was unter Miete zu verstehen ist oder was zur Belastung gehört<br />
<strong>und</strong> was nicht berücksichtigt werden darf.<br />
Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von<br />
Wohnraum auf Gr<strong>und</strong> von Mietverträgen, Untermietverträgen oder<br />
ähnlichen Nutzungsverhältnissen.<br />
Unter Belastung bei Eigentümern von Eigenheimen, Eigentumswohnungen<br />
<strong>und</strong> anderen Eigentumsformen versteht man die Aufwendungen<br />
für den Kapitaldienst <strong>und</strong> die Bewirtschaftung <strong>des</strong> Eigentums.<br />
Sie ist in einer besonderen <strong>Wohngeld</strong>-Lastenberechnung durch die<br />
<strong>Wohngeld</strong>behörde zu ermitteln. Von einer vollständigen <strong>Wohngeld</strong>-<br />
Lastenberechnung kann abgesehen werden, wenn bereits die Belastung<br />
aus Zinsen <strong>und</strong> Tilgungen den maßgebenden Höchstbetrag<br />
erreicht.<br />
Was gehört zur Miete?<br />
Zur Miete gehören auch:<br />
Kosten <strong>des</strong> Wasserverbrauchs,<br />
Kosten der Abwasser- <strong>und</strong> Müllbeseitigung,<br />
Kosten der Treppenbeleuchtung.<br />
Diese Kosten können der Miete auch dann zugeschlagen werden, wenn<br />
sie auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Mietvertrages oder einer ähnlichen Nutzungsvereinbarung<br />
nicht an den Vermieter, sondern direkt an einen Dritten (z. B.<br />
Gemeinde) bezahlt werden.<br />
Nicht zur Miete gehören:<br />
Betriebskosten für zentrale Heizungs- <strong>und</strong> Warmwasserversorgungsanlagen,<br />
zentrale Brennstoffversorgungsanlagen sowie die vergleichbaren<br />
Kosten für die gewerbliche Lieferung von Wärme, insbesondere<br />
in Form der sog. Fernheizung,<br />
Untermietzuschläge <strong>des</strong> Mieters an den Vermieter,<br />
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