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Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...

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4. Welche Miete oder Belastung ist zuschussfähig?<br />

Das <strong>Wohngeld</strong> hängt nicht nur von der Höhe <strong>des</strong> zu berücksichtigenden<br />

Gesamteinkommens <strong>und</strong> von der Anzahl der zu berücksichtigenden<br />

Haushaltsmitglieder ab. Die Höhe <strong>des</strong> <strong>Wohngeld</strong>es richtet sich auch –<br />

dies ist der dritte wichtige Faktor – nach der Höhe der zuschussfähigen<br />

Miete bzw. Belastung.<br />

Was ist Miete oder Belastung?<br />

Um für Ihren Fall den zuschussfähigen Betrag festzustellen, sollten Sie<br />

wissen, was unter Miete zu verstehen ist oder was zur Belastung gehört<br />

<strong>und</strong> was nicht berücksichtigt werden darf.<br />

Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von<br />

Wohnraum auf Gr<strong>und</strong> von Mietverträgen, Untermietverträgen oder<br />

ähnlichen Nutzungsverhältnissen.<br />

Unter Belastung bei Eigentümern von Eigenheimen, Eigentumswohnungen<br />

<strong>und</strong> anderen Eigentumsformen versteht man die Aufwendungen<br />

für den Kapitaldienst <strong>und</strong> die Bewirtschaftung <strong>des</strong> Eigentums.<br />

Sie ist in einer besonderen <strong>Wohngeld</strong>-Lastenberechnung durch die<br />

<strong>Wohngeld</strong>behörde zu ermitteln. Von einer vollständigen <strong>Wohngeld</strong>-<br />

Lastenberechnung kann abgesehen werden, wenn bereits die Belastung<br />

aus Zinsen <strong>und</strong> Tilgungen den maßgebenden Höchstbetrag<br />

erreicht.<br />

Was gehört zur Miete?<br />

Zur Miete gehören auch:<br />

Kosten <strong>des</strong> Wasserverbrauchs,<br />

Kosten der Abwasser- <strong>und</strong> Müllbeseitigung,<br />

Kosten der Treppenbeleuchtung.<br />

Diese Kosten können der Miete auch dann zugeschlagen werden, wenn<br />

sie auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Mietvertrages oder einer ähnlichen Nutzungsvereinbarung<br />

nicht an den Vermieter, sondern direkt an einen Dritten (z. B.<br />

Gemeinde) bezahlt werden.<br />

Nicht zur Miete gehören:<br />

Betriebskosten für zentrale Heizungs- <strong>und</strong> Warmwasserversorgungsanlagen,<br />

zentrale Brennstoffversorgungsanlagen sowie die vergleichbaren<br />

Kosten für die gewerbliche Lieferung von Wärme, insbesondere<br />

in Form der sog. Fernheizung,<br />

Untermietzuschläge <strong>des</strong> Mieters an den Vermieter,<br />

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