Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...
Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...
Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8<br />
3. Wie hoch darf Ihr Gesamteinkommen sein?<br />
Um <strong>Wohngeld</strong> erhalten zu können, darf das monatliche Gesamteinkommen<br />
bestimmte Beträge, die nach der Anzahl der zu berücksichtigenden<br />
(nicht vom <strong>Wohngeld</strong> ausgeschlossenen) Haushaltsmitglieder unterschiedlich<br />
hoch sind, nicht überschreiten. Die für die jeweilige Anzahl der<br />
zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder geltenden Höchstbeträge<br />
zeigen beispielhaft die Übersichten ab Seite 12.<br />
Errechnen <strong>des</strong> Gesamteinkommens<br />
Das Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen<br />
aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich<br />
bestimmter Freibeträge <strong>und</strong> Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen.<br />
Die Höhe der Einkommen ist nachzuweisen. Das Kindergeld bleibt bei der<br />
Einkommensermittlung von vornherein außer Betracht.<br />
Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel <strong>des</strong> Gesamteinkommens.<br />
Das Jahreseinkommen<br />
Als Jahreseinkommen ist das Einkommen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen, das zum<br />
Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist.<br />
Für die Einkommensprognose können auch die Einkommensverhältnisse<br />
vor dem Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen werden.<br />
Die wohngeldrechtliche Einkommensermittlung geht vom steuerrechtlichen<br />
Einkommensbegriff<br />
aus. Das heißt, maßgebend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte<br />
im Sinne <strong>des</strong> § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 <strong>des</strong> Einkommensteuergesetzes (EStG), aber<br />
ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.<br />
Einkünfte nach § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 EStG sind bei den Einkunftsarten<br />
Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
Gewerbetrieb<br />
selbstständige Arbeit<br />
der Gewinn<br />
<strong>und</strong> bei den Einkunftsarten<br />
nichtselbstständige Arbeit<br />
Kapitalvermögen<br />
Vermietung <strong>und</strong> Verpachtung<br />
sonstige Einkünfte im Sinne <strong>des</strong> § 22 EStG