29.04.2013 Aufrufe

Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...

Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...

Wohngeld 2012 - Ratschläge und Hinweise. Broschüre des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8<br />

3. Wie hoch darf Ihr Gesamteinkommen sein?<br />

Um <strong>Wohngeld</strong> erhalten zu können, darf das monatliche Gesamteinkommen<br />

bestimmte Beträge, die nach der Anzahl der zu berücksichtigenden<br />

(nicht vom <strong>Wohngeld</strong> ausgeschlossenen) Haushaltsmitglieder unterschiedlich<br />

hoch sind, nicht überschreiten. Die für die jeweilige Anzahl der<br />

zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder geltenden Höchstbeträge<br />

zeigen beispielhaft die Übersichten ab Seite 12.<br />

Errechnen <strong>des</strong> Gesamteinkommens<br />

Das Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen<br />

aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich<br />

bestimmter Freibeträge <strong>und</strong> Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen.<br />

Die Höhe der Einkommen ist nachzuweisen. Das Kindergeld bleibt bei der<br />

Einkommensermittlung von vornherein außer Betracht.<br />

Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel <strong>des</strong> Gesamteinkommens.<br />

Das Jahreseinkommen<br />

Als Jahreseinkommen ist das Einkommen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen, das zum<br />

Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist.<br />

Für die Einkommensprognose können auch die Einkommensverhältnisse<br />

vor dem Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen werden.<br />

Die wohngeldrechtliche Einkommensermittlung geht vom steuerrechtlichen<br />

Einkommensbegriff<br />

aus. Das heißt, maßgebend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte<br />

im Sinne <strong>des</strong> § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 <strong>des</strong> Einkommensteuergesetzes (EStG), aber<br />

ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.<br />

Einkünfte nach § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 EStG sind bei den Einkunftsarten<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

Gewerbetrieb<br />

selbstständige Arbeit<br />

der Gewinn<br />

<strong>und</strong> bei den Einkunftsarten<br />

nichtselbstständige Arbeit<br />

Kapitalvermögen<br />

Vermietung <strong>und</strong> Verpachtung<br />

sonstige Einkünfte im Sinne <strong>des</strong> § 22 EStG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!