pdf; 0,4 MB - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz ...
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Die Bachmuschel oder Kleine Flussmuschel besitzt eine ellip-<br />
tische bis eiförmige Schale, deren dickste <strong>und</strong> höchste Stellen<br />
sich hinter dem sogenannten Wirbel befinden. Dieser Wirbel<br />
ist eine Schalenaufwölbung oberhalb des Schlossbandes, das<br />
die beiden Schalenhälften zusammenhält. Er ist zugleich der<br />
älteste Teil der Muschel, von dem aus das Schalenwachstum in<br />
konzentrischen Ringen erfolgt, ähnlich den Jahresringen der<br />
Bäume. Der Hauptzahn, der <strong>für</strong> den Schalenzusammenhalt<br />
sorgt, ist steil kegelförmig <strong>und</strong> spitz, was die Art von anderen<br />
Unio-Arten unterscheidet.<br />
LeBeNsraUM<br />
Die Bachmuschel besiedelt vor allem saubere, sauerstoffreiche<br />
Fließgewässer, die eine mäßige bis starke Strömung aufweisen,<br />
<strong>und</strong> kommt nur ausnahmsweise auch in sauberen Seen vor.<br />
Da der Fortpflanzungserfolg bei Nitratgehalten über 10 mg/l<br />
deutlich abnimmt, ist die Art auf unbelastete Gewässer ange-<br />
wiesen. Zusätzlich muss ein ausreichend großer Wirtsfischbe-<br />
stand im Gewässer vorhanden sein.<br />
LeBeNsWeise<br />
Die Art lebt halb eingegraben in sandigen bis kiesigen<br />
Bereichen <strong>und</strong> filtriert ihre Nahrung mit den Kiemen aus<br />
dem Atemwasser. Im Gegensatz zu anderen heimischen Groß-<br />
muscheln ist die Bachmuschel streng getrenntgeschlechtlich.<br />
<strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>, <strong>Messungen</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Naturschutz</strong> Baden-Württemberg<br />
Bachmuschel<br />
Unio crassus Philipsson, 1788<br />
Die Weibchen nehmen die von den Männchen ins Wasser<br />
abgegeben Spermien mit dem Atemwasser auf. In sogenann-<br />
ten Bruttaschen der äußeren Kiemen, entwickeln sich inner-<br />
halb von 3 bis 6 Wochen die Muschellarven, die dann von den<br />
Weibchen ins Wasser ausgestoßen werden. Danach schmarot-<br />
zen die Larven, Glochidien genannt, einige Wochen an den<br />
Kiemen bestimmter Wirtsfischarten (Groppe, Elritze, Döbel<br />
<strong>und</strong> andere). Nach der Umwandlung zur Jungmuschel leben<br />
sie in sandigem bis feinkiesigem Substrat.<br />
Masse UNd ZahLeN<br />
Schalenlänge: bis zu 7 cm, selten länger<br />
Lebensdauer: bis zu 30 Jahre
VerBreitUNg<br />
Das Verbreitungsgebiet der Bachmuschel umfasst große Teile<br />
Europas <strong>und</strong> Vorderasiens. Die Art fehlt allerdings auf den<br />
Britischen Inseln, auf der Iberischen Halbinsel sowie in Ita-<br />
lien. Das Vorkommen in Deutschland gleicht einem Flicken-<br />
teppich. Größere Arealinseln befinden sich im Alpenvorland,<br />
am Oberrhein <strong>und</strong> im Bereich zwischen unterem Elbtal <strong>und</strong><br />
Ostseeküste.<br />
VerBreitUNg iN BadeN-Württe<strong>MB</strong>erg<br />
In Baden-Württemberg liegen die Verbreitungsschwerpunkte<br />
in der mittleren Oberrheinebene sowie im Alpenvorland. Es<br />
gibt in Baden-Württemberg zwei Unterarten: Unio crassus<br />
nanus im Rheineinzugsgebiet <strong>und</strong> Unio crassus cytherea im<br />
Donaueinzugsgebiet.<br />
BestaNdseNtWickLUNg iN BadeN- Württe<strong>MB</strong>erg<br />
Noch zu Beginn des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts war die Art eine der<br />
häufigsten Flussmuschelarten, ging aber in ihrem Vorkommen<br />
bis heute stark zurück <strong>und</strong> bildet teilweise nur noch dünne,<br />
überalterte Restbestände.
geFährdUNg UNd schUtZ<br />
rote Liste schUtZstatUs VerordNUNgeN UNd richtLiNieN<br />
BW d BNatschg<br />
1<br />
vom aussterben bedroht<br />
geFährdUNgsUrsacheN<br />
1<br />
vom aussterben bedroht<br />
wasserbauliche Eingriffe wie z.B. Begradigung, Verscha-<br />
lung, Verdohlung, Laufverlegung<br />
Gewässerunterhaltungsmaßnahmen wie z.B. Gr<strong>und</strong>- oder<br />
Sohlenräumung oder maschinelles Entkrauten<br />
Verschlechterung der Wasserqualität durch z.B. Eintrag<br />
von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen<br />
Eintrag von Feinsedimenten, die zu einem Zusetzen des<br />
Kieslückensystems führen<br />
geringe Wirtsfischdichte z.B. durch fehlende Durchgängig-<br />
keit der Gewässer oder Besatz mit gebietsfremden, nicht<br />
infektionsfähigen Fischen<br />
Verluste durch Bisamrattenfraß<br />
schUtZprojekte<br />
Umsetzung der FFH-Richtlinie<br />
Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg<br />
Art des 111-Arten-Korbs<br />
Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg<br />
FFh-richtLiNie<br />
Die FFH-Richtlinie ist eine <strong>Naturschutz</strong>-Richtlinie der EU,<br />
deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen)<br />
<strong>und</strong> Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser<br />
Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch<br />
den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus-<br />
weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) <strong>für</strong> Arten des<br />
Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser <strong>und</strong> der<br />
Arten des Anhangs IV <strong>und</strong> V überwacht.<br />
erhaLtUNgsZUstaNd iN BadeN-Württe<strong>MB</strong>erg<br />
eiNZeLBeWertUNg<br />
besonders<br />
gesützt<br />
streng<br />
geschützt<br />
eg-Vo 338/97<br />
aNhaNg<br />
schUtZMassNahMeN<br />
FFh-richtLiNie<br />
aNhaNg<br />
BartschV<br />
- ii iv - - -<br />
Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Gewässerab-<br />
schnitten mit kiesig-sandigen Bereichen<br />
Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung<br />
der Ansprüche der Art<br />
Erhaltung des derzeitigen Gewässergütezustandes als Min-<br />
deststandard (Nitratgehalt < 10 mg/l)<br />
Erhaltung bzw. Entwicklung eines hinreichend großen,<br />
gewässertypischen Fischbestandes<br />
Verhinderung von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeinträgen z.B.<br />
durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung<br />
im Einzugsbereich der Gewässer <strong>und</strong> Einrichtung unge-<br />
nutzter Gewässerrandstreifen als Pufferzonen<br />
Gewässerrückbaumaßnahmen (z.B. Beseitigung von Ver-<br />
rohrungen <strong>und</strong> Entfernen von Uferbefestigungen) unter<br />
Berücksichtigung der möglicher Bestände<br />
FFh-geBiete<br />
Auf der Internernetseite der LUBW steht Ihnen ein Kar-<br />
tenservice zur Verfügung, der auch die Darstellung der FFH-<br />
Gebiete einzelner Arten ermöglicht (http://www.lubw.baden-<br />
wuerttemberg.de Pfad: Startseite LUBW > Themen > Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft > Artenschutz > Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />
> FFH-Gebiete )<br />
VerBreitUNgsgeBiet popULatioN haBitat ZUkUNFtsaUssichteN<br />
ungünstig-<br />
unzureichend<br />
ungünstig-<br />
unzureichend<br />
ungünstig-<br />
unzureichend<br />
gesaMtBeWertUNg ungünstig-unzureichend<br />
ungünstig-<br />
unzureichend<br />
stand 2007
iMpressUM<br />
heraUsgeBer LUBW <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>, <strong>Messungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Naturschutz</strong> Baden-Württemberg<br />
Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, www.lubw.baden-wuerttemberg.de<br />
BearBeitUNg LUBW <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>, <strong>Messungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Naturschutz</strong> Baden-Württemberg<br />
UNd redaktioN Referat 25 – Arten- <strong>und</strong> Flächenschutz, Landschaftspflege –<br />
Dr. Michael Waitzmann, Sandra Schweizer, Pierre Kuhlmann<br />
BeZUg Im Internet der LUBW unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/<br />
staNd Dezember 2011, 1. Auflage<br />
Der Nachdruck ist mit Zustimmung des Herausgebers unter Quellenangabe <strong>und</strong> Überlassung eines Belegexemplars gestattet.