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Dr. Carola Eunicke-Morell Vortrag auf dem 5. Hessischen Elternforum<br />

gesetzlich vorgegebenen Fragestellungen schulpsychologische Stellungnahmen und<br />

Gutachten. Jede Schulpsychologin, jeder Schulpsychologe ist für die Beratung einer<br />

Vielzahl von Schulen zuständig, d.h. als unparteiische Beraterin und Berater für Eltern,<br />

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen ansprechbar. Im Rahmen<br />

der schülerbezogenen, individuellen Beratung geht es um Themen, wie<br />

Schullaufbahnberatung, Diagnose und Beratung bei Lern-Leistungsproblemen bis hin<br />

zur Beratung bei Schulphobie oder bei Schwänzen. Dazu zählen auch<br />

Akutinterventionen bei Suiziddrohung oder, wie in jüngster Zeit gehäuft, bei<br />

schulischen Gefährdungslagen, wie der Androhung einer Amoktat.<br />

Der zweite gesetzliche Auftrag besteht in der systembezogenen Beratung von<br />

Schulen, in der zum Beispiel auch Projekte zur Prävention für die ganze<br />

Schulgemeinde angestoßen und begleitet werden.<br />

In Zeiten eines sich stark verändernden gesellschaftlichen und schulischen Umfeldes<br />

braucht es solche Ressourcen stärkenden und präventiven Unterstützungen an den<br />

Schulen. Ihnen, sehr geehrte Eltern, habe ich dies so ausführlich dargelegt, um Ihnen<br />

einen Einblick in unser Aufgabenfeld zu geben, Ihnen Mut zu machen, rechtzeitig<br />

schulpsychologische Unterstützung anzufragen und auch damit Sie Verständnis für<br />

die, in jedem Unterstützungssystem unvermeidbaren, Wartezeiten aufbringen.<br />

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