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Dr. Carola Eunicke-Morell Vortrag auf dem 5. Hessischen Elternforum<br />
gesetzlich vorgegebenen Fragestellungen schulpsychologische Stellungnahmen und<br />
Gutachten. Jede Schulpsychologin, jeder Schulpsychologe ist für die Beratung einer<br />
Vielzahl von Schulen zuständig, d.h. als unparteiische Beraterin und Berater für Eltern,<br />
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen ansprechbar. Im Rahmen<br />
der schülerbezogenen, individuellen Beratung geht es um Themen, wie<br />
Schullaufbahnberatung, Diagnose und Beratung bei Lern-Leistungsproblemen bis hin<br />
zur Beratung bei Schulphobie oder bei Schwänzen. Dazu zählen auch<br />
Akutinterventionen bei Suiziddrohung oder, wie in jüngster Zeit gehäuft, bei<br />
schulischen Gefährdungslagen, wie der Androhung einer Amoktat.<br />
Der zweite gesetzliche Auftrag besteht in der systembezogenen Beratung von<br />
Schulen, in der zum Beispiel auch Projekte zur Prävention für die ganze<br />
Schulgemeinde angestoßen und begleitet werden.<br />
In Zeiten eines sich stark verändernden gesellschaftlichen und schulischen Umfeldes<br />
braucht es solche Ressourcen stärkenden und präventiven Unterstützungen an den<br />
Schulen. Ihnen, sehr geehrte Eltern, habe ich dies so ausführlich dargelegt, um Ihnen<br />
einen Einblick in unser Aufgabenfeld zu geben, Ihnen Mut zu machen, rechtzeitig<br />
schulpsychologische Unterstützung anzufragen und auch damit Sie Verständnis für<br />
die, in jedem Unterstützungssystem unvermeidbaren, Wartezeiten aufbringen.<br />
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