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Kompetenzorientierung im Unterricht das neue Kerncurriculum für ...

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Hessisches Kultusministerium<br />

Rechtsgrundlagen (II)<br />

§ 4 HSchG<br />

Kerncurricula und Bildungsstandards<br />

(4) Schulen können mit weiteren inhaltlichen Konkretisierungen aus den Kerncurricula<br />

einschließlich der zugrundeliegenden Wissensstände ein Schulcurriculum entwickeln, in<br />

dem der Aufbau überfachlicher Kompetenzen beschrieben wird und profilbezogene<br />

Ergänzungen aufgenommen werden. Das Schulcurriculum soll Orientierung <strong>für</strong><br />

kompetenzorientiertes <strong>Unterricht</strong>en der einzelnen Lehrkräfte in best<strong>im</strong>mten Fächern,<br />

Jahrgangsstufen und Lerngruppen geben. Dabei sind als zentrale Aspekte<br />

pädagogischen Handelns Individualisierung und Differenzierung, Diagnose und<br />

Förderung, Beurteilung und Bewertung, sowie die Konstruktion kompetenzorientierter<br />

Aufgaben zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Schulen, ihr eigenes pädagogisches<br />

Konzept sowie die besonderen Ziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit zu entwickeln, ist<br />

dabei zu beachten.<br />

(5) […] Mit Bedacht auf die Einheit des deutschen Schulwesens (§ 3 Abs. 15) können<br />

nationale Bildungsstandards, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der<br />

Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen worden sind, unmittelbar <strong>für</strong><br />

verbindlich erklärt werden.

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