Kompetenzorientierung im Unterricht das neue Kerncurriculum für ...
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Hessisches Kultusministerium<br />
Rechtsgrundlagen (II)<br />
§ 4 HSchG<br />
Kerncurricula und Bildungsstandards<br />
(4) Schulen können mit weiteren inhaltlichen Konkretisierungen aus den Kerncurricula<br />
einschließlich der zugrundeliegenden Wissensstände ein Schulcurriculum entwickeln, in<br />
dem der Aufbau überfachlicher Kompetenzen beschrieben wird und profilbezogene<br />
Ergänzungen aufgenommen werden. Das Schulcurriculum soll Orientierung <strong>für</strong><br />
kompetenzorientiertes <strong>Unterricht</strong>en der einzelnen Lehrkräfte in best<strong>im</strong>mten Fächern,<br />
Jahrgangsstufen und Lerngruppen geben. Dabei sind als zentrale Aspekte<br />
pädagogischen Handelns Individualisierung und Differenzierung, Diagnose und<br />
Förderung, Beurteilung und Bewertung, sowie die Konstruktion kompetenzorientierter<br />
Aufgaben zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Schulen, ihr eigenes pädagogisches<br />
Konzept sowie die besonderen Ziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit zu entwickeln, ist<br />
dabei zu beachten.<br />
(5) […] Mit Bedacht auf die Einheit des deutschen Schulwesens (§ 3 Abs. 15) können<br />
nationale Bildungsstandards, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der<br />
Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen worden sind, unmittelbar <strong>für</strong><br />
verbindlich erklärt werden.