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Erteilung von Jagdscheinen - Informationen und Hinweise (Merkblatt)

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Landkreis Limburg-Weilburg - Stand: 14. Juni 2012<br />

<strong>Merkblatt</strong> zur Ausstellung / Verlängerung <strong>von</strong> <strong>Jagdscheinen</strong><br />

Folgende Unterlagen werden benötigt:<br />

Erstmalige Ausstellung eines Jagdscheines<br />

ausgefülltes <strong>und</strong> unterschriebenes Antragsformular<br />

Zeugnis der Jägerprüfung im Original<br />

Passbild<br />

gültiger Versicherungsnachweis<br />

(muss den gesamten Zeitraum der Gültigkeit des Jagdscheines abdecken)<br />

Kosten müssen in bar gezahlt werden (keine Kartenzahlung möglich!!)<br />

Verlängerung eines Jagdscheines<br />

ausgefülltes <strong>und</strong> unterschriebenes Antragsformular<br />

bisheriges Jagdscheinheft<br />

Passbild (nur wenn eine Verlängerung des bisherigen Jagdscheinheftes nicht<br />

mehr möglich ist)<br />

gültiger Versicherungsnachweis<br />

(muss den gesamten Zeitraum der Gültigkeit des Jagdscheines abdecken)<br />

Kosten müssen in bar gezahlt werden (keine Kartenzahlung möglich!!)<br />

Kosten für die <strong>Erteilung</strong> oder Verlängerung eines Jagdscheines<br />

(einschließlich Jagdabgabe)<br />

Jahresjagdschein - Gültigkeit 3 Jahre 190,00 €<br />

Jahresjagdschein - Gültigkeit 1 Jahr 80,00 €<br />

Tagesjagdschein -<br />

Gültigkeit 14 aufeinander folgende Tage<br />

30,00 €<br />

Jugendjagdschein - Gültigkeit 1 Jahr 36,00 €<br />

Falknerjagdschein Gültigkeit 1 Jahr<br />

(sofern nicht mit dem Jahresjagdschein verb<strong>und</strong>en)<br />

36,00 €<br />

Falknerjagdschein Gültigkeit 3 Jahre<br />

(sofern nicht mit dem Jahresjagdschein verb<strong>und</strong>en)<br />

90,00 €<br />

Gebührenermäßigung<br />

Bei Jagdberatern, Sachk<strong>und</strong>igen <strong>und</strong> bestätigten Jagdaufsehern ermäßigt sich die<br />

vorstehende Gebühr auf die Hälfte.<br />

Ausländerjagdscheine<br />

Bei der <strong>Erteilung</strong> <strong>von</strong> <strong>Jagdscheinen</strong> an ausländische Personen, ist eine Vielzahl länderspezifischer<br />

Regelungen zu beachten. Sofern die <strong>Erteilung</strong> eines Jagdscheines<br />

für eine ausländische Person beantragt werden soll, können die Einzelheiten telefonisch<br />

unter der Telefonnummer 06431 296-429 erfragt werden. Eine frühzeitige Antragsstellung<br />

ist unbedingt erforderlich.<br />

Es gilt die vorstehende Kostenübersicht.


Landkreis Limburg-Weilburg - Stand: 14. Juni 2012<br />

Kontakt<br />

Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg<br />

Amt für Öffentliche Ordnung<br />

Fachdienst Gr<strong>und</strong>satzangelegenheiten, Aufsicht <strong>und</strong> Allgemeine Ordnung<br />

Schiede 43<br />

65549 Limburg<br />

Tel.: 06431 296-429<br />

Fax: 06431 296-352<br />

E-Mail: jagdbehoerde@limburg-weilburg.de<br />

Unsere Servicezeiten<br />

Montag – Mittwoch 8:00 - 12:00 <strong>und</strong> nach Vereinbarung<br />

Donnerstag 8:00 - 12:00 <strong>und</strong> 14:00 – 17:00 Uhr<br />

Freitag 8:00 - 12:00 Uhr<br />

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin<br />

Besuchsadresse Gartenstraße 1, 65549 Limburg

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