Erteilung von Jagdscheinen - Informationen und Hinweise (Merkblatt)
Erteilung von Jagdscheinen - Informationen und Hinweise (Merkblatt)
Erteilung von Jagdscheinen - Informationen und Hinweise (Merkblatt)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Landkreis Limburg-Weilburg - Stand: 14. Juni 2012<br />
<strong>Merkblatt</strong> zur Ausstellung / Verlängerung <strong>von</strong> <strong>Jagdscheinen</strong><br />
Folgende Unterlagen werden benötigt:<br />
Erstmalige Ausstellung eines Jagdscheines<br />
ausgefülltes <strong>und</strong> unterschriebenes Antragsformular<br />
Zeugnis der Jägerprüfung im Original<br />
Passbild<br />
gültiger Versicherungsnachweis<br />
(muss den gesamten Zeitraum der Gültigkeit des Jagdscheines abdecken)<br />
Kosten müssen in bar gezahlt werden (keine Kartenzahlung möglich!!)<br />
Verlängerung eines Jagdscheines<br />
ausgefülltes <strong>und</strong> unterschriebenes Antragsformular<br />
bisheriges Jagdscheinheft<br />
Passbild (nur wenn eine Verlängerung des bisherigen Jagdscheinheftes nicht<br />
mehr möglich ist)<br />
gültiger Versicherungsnachweis<br />
(muss den gesamten Zeitraum der Gültigkeit des Jagdscheines abdecken)<br />
Kosten müssen in bar gezahlt werden (keine Kartenzahlung möglich!!)<br />
Kosten für die <strong>Erteilung</strong> oder Verlängerung eines Jagdscheines<br />
(einschließlich Jagdabgabe)<br />
Jahresjagdschein - Gültigkeit 3 Jahre 190,00 €<br />
Jahresjagdschein - Gültigkeit 1 Jahr 80,00 €<br />
Tagesjagdschein -<br />
Gültigkeit 14 aufeinander folgende Tage<br />
30,00 €<br />
Jugendjagdschein - Gültigkeit 1 Jahr 36,00 €<br />
Falknerjagdschein Gültigkeit 1 Jahr<br />
(sofern nicht mit dem Jahresjagdschein verb<strong>und</strong>en)<br />
36,00 €<br />
Falknerjagdschein Gültigkeit 3 Jahre<br />
(sofern nicht mit dem Jahresjagdschein verb<strong>und</strong>en)<br />
90,00 €<br />
Gebührenermäßigung<br />
Bei Jagdberatern, Sachk<strong>und</strong>igen <strong>und</strong> bestätigten Jagdaufsehern ermäßigt sich die<br />
vorstehende Gebühr auf die Hälfte.<br />
Ausländerjagdscheine<br />
Bei der <strong>Erteilung</strong> <strong>von</strong> <strong>Jagdscheinen</strong> an ausländische Personen, ist eine Vielzahl länderspezifischer<br />
Regelungen zu beachten. Sofern die <strong>Erteilung</strong> eines Jagdscheines<br />
für eine ausländische Person beantragt werden soll, können die Einzelheiten telefonisch<br />
unter der Telefonnummer 06431 296-429 erfragt werden. Eine frühzeitige Antragsstellung<br />
ist unbedingt erforderlich.<br />
Es gilt die vorstehende Kostenübersicht.
Landkreis Limburg-Weilburg - Stand: 14. Juni 2012<br />
Kontakt<br />
Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg<br />
Amt für Öffentliche Ordnung<br />
Fachdienst Gr<strong>und</strong>satzangelegenheiten, Aufsicht <strong>und</strong> Allgemeine Ordnung<br />
Schiede 43<br />
65549 Limburg<br />
Tel.: 06431 296-429<br />
Fax: 06431 296-352<br />
E-Mail: jagdbehoerde@limburg-weilburg.de<br />
Unsere Servicezeiten<br />
Montag – Mittwoch 8:00 - 12:00 <strong>und</strong> nach Vereinbarung<br />
Donnerstag 8:00 - 12:00 <strong>und</strong> 14:00 – 17:00 Uhr<br />
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr<br />
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin<br />
Besuchsadresse Gartenstraße 1, 65549 Limburg