Vorwort im Kreisjugendplan - Landrat (PDF) - Landkreis Göppingen
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<strong>Vorwort</strong> Januar 2009<br />
<strong>Vorwort</strong> <strong>Vorwort</strong><br />
<strong>Vorwort</strong><br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Göppingen</strong> hat <strong>im</strong> Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß seiner Planungsver-<br />
antwortung nach § 80 SGB VIII erstmals einen „Gesamtkreisjugendplan“ erarbeitet. Er gibt<br />
Informationen über alle Bereiche der Jugendhilfe und weist auf Entwicklungen und Bedarfe<br />
sowohl aus Sicht der <strong>Landkreis</strong>verwaltung, der Kreisgremien wie auch der Einrichtungen der<br />
Jugendhilfe hin. Ca. 200 Maßnahmenvorschläge wurden formuliert, deren Konkretisierung<br />
und Umsetzung nun anzugehen sind.<br />
In den letzten Jahren haben wir gemeinsam mit den Freien Trägern ein differenziertes und<br />
gut zugängliches Beratungs- und Hilfsangebot geschaffen. Dennoch stellt die gesellschaftli-<br />
che Entwicklung den sozialen Bereich vor <strong>im</strong>mer neue Herausforderungen. Diese müssen<br />
angegangen werden, um Familien, Kinder und Jugendliche, die durch Armutsrisiken,<br />
schlechte Entwicklungsbedingungen und erschwerte Integration benachteiligt sind, zu errei-<br />
chen und sie bei ihrem Weg in ein selbstbest<strong>im</strong>mtes und eigenverantwortliches Leben zu<br />
begleiten.<br />
Zentrale Ansatzpunkte für die Arbeit der Jugendhilfe werden <strong>im</strong> sinnvollen Auf- und Ausbau<br />
präventiver Leistungen und dem Zusammenwirken verschiedener Angebote, z.B. <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Familientreffs, in der Erziehungsberatung zusammen mit Kindertageseinrichtungen und<br />
Schulen oder be<strong>im</strong> Ausbau der frühen Hilfen gesehen. Wir befürworten und unterstützen die<br />
Bemühungen, die Anliegen der Jugendhilfe und anderer Lebensbereiche, wie z.B. Schule (Bil-<br />
dung und Erziehung) oder Freizeit (außerschulische Jugendbildung) zu verknüpfen.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt in der Umsetzungsarbeit wird auf der Überarbeitung der Förder-<br />
richtlinien zur finanziellen Unterstützung der freien Jugendhilfe durch den <strong>Landkreis</strong> und<br />
deren Anpassung an aktuelle Gegebenheiten liegen. Grundlage hierfür werden die Be-<br />
darfsaussagen aus dem <strong>Kreisjugendplan</strong> sein.<br />
Einen wesentlichen Teil der Jugendhilfeplanung stellt zudem die Integrierte Berichterstattung<br />
auf örtlicher Ebene (IBÖ) dar. Diese bietet einen laufenden Überblick über die Veränderung<br />
von Lebenslagen <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> und trägt über die Einbringung von Handlungsansätzen zur<br />
Entwicklung kommunaler Strategien <strong>im</strong> Umgang mit sozialen Problemstellungen bei. Wir<br />
möchten die Kommunen <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> darin bestärken, dieses Instrument der Planung für<br />
sich nutzbar zu machen.<br />
Der <strong>Kreisjugendplan</strong> ist die Grundlage für die Darstellung der Lebenslagen von Kindern, Ju-<br />
gendlichen und Familien sowie über die Strukturen von Anbietern und Angebotsformen. Er<br />
bietet in übersichtlicher Form die Möglichkeit, eine Fülle von Meinungen, Bedürfnissen, Da-<br />
ten und Fakten einzuholen und aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Der Kreis-<br />
jugendplan stellt damit den Sockel für die Fortführung und den Neubeginn vielfältiger Pla-<br />
nungsprozesse dar.<br />
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<strong>Vorwort</strong> Januar 2009<br />
Die bisherige und sicher auch die zukünftige Planung ist durch die Beteiligung verschiedener<br />
Institutionen und Träger gekennzeichnet, die in kooperativer Form zu einer bedarfsgerech-<br />
ten Weiterentwicklung der Jugendhilfe beitragen.<br />
Ein besonderer Dank gilt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Arbeitskreises „Jugend-<br />
hilfeplanung“, die in vielen vorangegangenen Treffen die vorliegenden Arbeitsergebnisse<br />
diskutiert und abgest<strong>im</strong>mt haben.<br />
<strong>Göppingen</strong>, <strong>im</strong> Januar 2009<br />
Franz Weber<br />
<strong>Landrat</strong><br />
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