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Abnahmeprüfung

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Qualitätssicherung<br />

Sind alle planmäßigen und systematischen<br />

Maßnahmen die notwendig sind, um ausreichend zu<br />

garantieren, daß Anlagen, Systeme, Komponenten<br />

oder Verfahren im Einklang mit den vereinbarten<br />

Normen zufriedenstellend arbeiten.


Qualitätskontrolle<br />

Ist als Bestandteil der Qualitätssicherung die<br />

Gesamtheit der Maßnahmen, die der<br />

Aufrechterhaltung oder der Verbesserung der<br />

Qualität dienen sollen.


Ziel der Qualitätssicherung<br />

➨ Arbeitsschutz<br />

➨ Patientenschutz<br />

➨ diagnostisch relevante<br />

Aufnahme<br />

Zufriedenstellend ist eine radiologische Tätigkeit erst<br />

dann, wenn gute Ergebnisse (Bildqualität) mit möglichst<br />

geringer Strahlenexposition des Patienten erreicht<br />

werden. Dabei ist das Personal maximal vor einer<br />

Strahlenexposition zu schützen.


Säulen der Qualitätssicherung<br />

1. Leitlinien der BÄK zur Qualitätssicherung in der<br />

Röntgendiagnostik<br />

- Fertigung einer Röntgenaufnahme nach den<br />

Erfordernissen der med. Wissenschaft<br />

2. Stand von Wissenschaft und Technik<br />

- Fachkunde<br />

- Güte der Röntgeneinrichtung


Güte der Röntgeneinrichtung<br />

Muß vom Kauf bis zur Verschrottung der Einrichtung<br />

gegeben sein !<br />

Kriterien dafür sind:<br />

- die technischen Mindestanforderungen<br />

- Abnahme-, Sachverständigenprüfungen<br />

- Konstanzprüfungen


Qualitätssicherung nach<br />

Röntgenverordnung<br />

<strong>Abnahmeprüfung</strong> § 16 Abs. 1<br />

Konstanzprüfung § 16 Abs. 2<br />

Ärztliche Stelle Röntgen § 16 Abs. 3<br />

Sachverständigenprüfung §§ 3,4,18


<strong>Abnahmeprüfung</strong><br />

Ziele:<br />

1. Feststellung das mit geringst möglicher Strahlenexposition<br />

eine gute Bildqualität erreicht werden<br />

kann.<br />

2. Ermittlung der Standarddaten nach § 28 RöV<br />

3. Ermittlung der Basisdaten für die<br />

Konstanzprüfungen


<strong>Abnahmeprüfung</strong><br />

komplette <strong>Abnahmeprüfung</strong><br />

- vor Inbetriebnahme,<br />

- bei Umsetzung in andere Räumlichkeiten,<br />

- bei Betreiberwechsel (nur wenn AAS verlangt)<br />

Ist von Hersteller oder Lieferant durchzuführen.


Teilabnahmeprüfung<br />

<strong>Abnahmeprüfung</strong><br />

- nach jeder die Bildqualität beeinflussende<br />

Änderung der Röntgenanlage<br />

z.B. Strahlerwechsel, Austausch Folien oder<br />

Film, Reparatur<br />

Nur die die Bildqualität beeinflussende Größen sind<br />

zu bestimmen !


<strong>Abnahmeprüfung</strong><br />

wichtigste Parameter der <strong>Abnahmeprüfung</strong>:<br />

- Funktionsfähigkeit der Filmverarbeitung<br />

- Übereinstimmung der eingestellten und vom<br />

Generator geschalteten Parameter<br />

- Genauigkeit der Feldparameter<br />

- Abschaltdosis und Auflösungsvermögen des<br />

Bildempfängersystems


Standarddaten gemäß § 28 RöV<br />

- Standarddaten -<br />

- Gesamtfilterung - Ermittlung der Strahlenqualität<br />

- Raster - Ermittlung des Streustrahlenanteiles<br />

- Film-Folien- - Empfindlichkeit des Bildem-<br />

System /BV pfängersystemes


Bestimmung der Nenndosis und<br />

Auflösungsvermögen<br />

KS - Systemdosis: Dosis für ein<br />

Bildempfänger-System<br />

(Herstellerbedingungen)<br />

KN - Nenndosis: Dosis zum<br />

erreichen der opt. Dichte = 1+Dmin<br />

(Anwenderbedingungen)<br />

RGr Auflösungsvermögen:<br />

kleinstes mit dem Auge noch<br />

wahrnehmbares Linienpaar pro<br />

Millimeter; bestimmt mit Hilfe eines<br />

Bleistrichrasters auf der Aufnahme<br />

Blendensystem<br />

Schwächungsschicht<br />

(25 mm AL)<br />

Prüfkörper mit<br />

Auflösungstest<br />

Tischplatte<br />

Streustrahlenraster<br />

Film-Foliensystem<br />

Röhre

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