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Stadt Ladenburg Beschluss-Vorlage

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<strong>Stadt</strong> <strong>Ladenburg</strong><br />

<strong>Beschluss</strong>-<strong>Vorlage</strong><br />

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

am 22. Oktober 2008<br />

Betreff: Neuvergabe der Jagdpachten zum 1.4.2009<br />

Vorgänge: GRD-Nrn. 96/99 und 1/00<br />

Anlagen:<br />

Verteiler: 4 x Liegenschaftsamt, 1 x Kreisjagdamt<br />

Bearbeiter/-in: Frau Schmitt<br />

Sachverhalt:<br />

GRD-Nr. 69/08<br />

Niederschrift-Nr.<br />

Die Jagdbögen I, II und III auf Gemarkung <strong>Ladenburg</strong> sind seit dem 01.04.2000 zu einem<br />

Pachtpreis von 3,58 € / ha wie folgt verpachtet:<br />

Jagdbogen I:<br />

(510,49 ha) Joachim Banniza <strong>Ladenburg</strong><br />

Doris Banniza <strong>Ladenburg</strong><br />

Karl Otto Kreter Friedelsheim<br />

ausgeschieden zum 01.04.05<br />

Jagdbogen II:<br />

(444,00 ha) Georg Münz <strong>Ladenburg</strong><br />

Arthur Sauer <strong>Ladenburg</strong><br />

verstorben am 17.02.08<br />

Ernst Vögele <strong>Ladenburg</strong><br />

Jagdbogen III:<br />

(570,00 ha) Andreas Huben <strong>Ladenburg</strong><br />

Willi Ulrich <strong>Ladenburg</strong><br />

Hans-August Metzker <strong>Ladenburg</strong><br />

Die Jagdpachtverträge enden turnusgemäß am 31.03.2009. Es haben Gespräche mit den<br />

Sprechern der Jagdbögen über die Neubesetzung ab 01.04.09 stattgefunden. Es wurde folgender<br />

Vorschlag zur Neubesetzung für die nächsten gesetzlich festgelegten neun Jahre<br />

ausgearbeitet.<br />

Jagdbogen I:<br />

(498,60 ha) Joachim Banniza <strong>Ladenburg</strong><br />

Doris Banniza <strong>Ladenburg</strong>


- 2 -<br />

Jagdbogen II:<br />

(504,45 ha) Georg Münz <strong>Ladenburg</strong><br />

Ernst Vögele <strong>Ladenburg</strong><br />

Jagdbogen III:<br />

(538,30 ha) Andreas Huben <strong>Ladenburg</strong><br />

Julian Huben <strong>Ladenburg</strong><br />

Ludwig Müller <strong>Ladenburg</strong><br />

(die Veränderungen der Pachtflächen in Bogen I u. III ergeben sich aus Neuvermessungen<br />

des Katasteramtes und in Jagdbogen II durch den Zugewinn der Flächen einer bisherigen<br />

Eigenjagd an bzw. über der Gemarkungsgrenze zu Hirschberg.)<br />

Für den Jagdbogen I und II wurde bisher kein weiterer Mitpächter gefunden, der die Voraussetzungen<br />

als Jagdpächter erfüllt. Es gab bei der Verwaltung bisher keine Anfragen neuer<br />

Bewerber. Sollten die Pächter der beiden Jagdbögen oder die Verwaltung im Laufe der<br />

Pachtzeit einen weiteren geeigneten Bewerber finden, ist es sinnvoll, der Besetzung mit einem<br />

dritten Pächter schon heute (nach erfolgter Prüfung der Voraussetzungen durch die<br />

Verwaltung) zuzustimmen.<br />

Aufgrund der starken Veränderungen bezüglich der Freizeitaktivitäten der Bevölkerung und<br />

der Direktvermarktung der landwirtschaftlichen Betriebe hat der Verkehr auf den Feldwegen<br />

sehr zugenommen. Dies hat zur Folge, dass die Bejagung der Feldflächen nur sehr eingeschränkt<br />

möglich ist.<br />

Zudem führt der Anbau großer Sonderkulturflächen zur Reduzierung des Wildbestandes, da<br />

die Tiere nur noch eingeschränkt Unterschlupfmöglichkeiten finden.<br />

Die Jäger haben außerdem in den letzten Jahren sehr viel Zeit in die Hege und Pflege der<br />

Jagdreviere investiert.<br />

Aus diesen Gründen wurde die Verwaltung darum gebeten, über die Höhe des Jagdpachtpreises<br />

nachzudenken.<br />

Die Verwaltung schlägt nach Abwägung der oben genannten Argumente vor, den bisherigen<br />

Pachtpreis in Höhe von 3,58 € / ha ab dem 01.04.09 auf 3,00 € / ha zu reduzieren.<br />

<strong>Beschluss</strong>vorschlag:<br />

1. Der Jagdbogen I wird ab 01.04.09 an Doris und Joachim Banniza verpachtet.<br />

Der Jagdbogen II wird ab 01.04.09 an Georg Münz und Ernst Vögele verpachtet.<br />

Der Jagdbogen III wird ab 01.04.09 an Andreas, Julian Huben und Ludwig Müller verpachtet.<br />

Die Pachtzeit beträgt jeweils neun Jahre.<br />

2. Sofern geeignete Jagdpächter für den Jagdbogen I und II innerhalb der Pachtzeit gefunden<br />

werden, wird die Verwaltung ermächtigt, die Zustimmung zu einer Aufnahme<br />

eines weiteren Pächters zu erteilen.<br />

3. Der Pachtpreis für die Jagdbögen I bis III wird für die Dauer der Pachtzeit vom<br />

01.04.09 bis 31.03.2018 auf 3,00 € / ha im Jahr festgesetzt.

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