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KYCD - Partner - Kreuzer Yacht Club Deutschland e.V.

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Die in der Ostsee in den letzten Jahren<br />

neu eingerichteten Verkehrstrennungsgebiete,<br />

sind zum Beispiel weitgehend<br />

auf der Grundlage von AIS-Daten festgelegt<br />

worden. Durch eine geordnete<br />

Verkehrsführung wird die Handelsschifffahrt<br />

sowohl sicherer als auch schneller.<br />

Auch bei der Festlegung von Gebieten<br />

für Offshore-Windparks wurden die Verkehrsflüsse<br />

anhand der AIS-Aufzeichnungen<br />

analysiert. Nicht zuletzt aus ihnen<br />

wurde abgeleitet, wo die Schifffahrt<br />

bei konkurrierenden Nutzungsansprüchen<br />

noch Vorrang haben soll.<br />

Die Verpflichtung, AIS zu verwenden,<br />

wurde von der IMO für ausrüstungspflichtige<br />

Schiffe schrittweise eingeführt.<br />

Seit 2008 kann man davon ausgehen,<br />

dass AIS in der internationalen<br />

Fahrt auf allen Fahrzeugen über 300 BRZ<br />

vorhanden ist. Damit ist zugleich gesagt,<br />

wer bei Verkehrslenkung oder Raumord-<br />

Mai 2012<br />

nung heute unberücksichtigt bleibt und<br />

wer bei der Kollisionsverhütung benachteiligt<br />

ist: Es sind vor allem <strong>Yacht</strong>en<br />

und viele Fischereifahrzeuge. Letztere<br />

werden in der EU jedoch ab 2014 ausrüstungspflichtig,<br />

wenn sie länger als 15<br />

Meter sind.<br />

AIS-Informationen werden bislang auf<br />

Handelsschiffen nicht immer optimal genutzt.<br />

Ein Grund dafür ist, dass zunächst<br />

Einzelgeräte ohne graphische Ausgabe<br />

zugelassen waren. Der Nautiker auf einer<br />

so ausgerüsteten Brücke muss also<br />

alle Angaben von einer alphanumerischen<br />

Anzeige ablesen und sie zu Radar<br />

und Karte in Beziehung setzen. Es ist<br />

nachvollziehbar, dass das nicht immer<br />

getan wird. Nach einer Übergangszeit<br />

wird jedoch auf allen ausrüstungspflichtigen<br />

Schiffen eine graphische Anzeige<br />

vorhanden sein.<br />

Quelle: BMSVBS/BSH<br />

▲<br />

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