KYCD - Partner - Kreuzer Yacht Club Deutschland e.V.
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Die in der Ostsee in den letzten Jahren<br />
neu eingerichteten Verkehrstrennungsgebiete,<br />
sind zum Beispiel weitgehend<br />
auf der Grundlage von AIS-Daten festgelegt<br />
worden. Durch eine geordnete<br />
Verkehrsführung wird die Handelsschifffahrt<br />
sowohl sicherer als auch schneller.<br />
Auch bei der Festlegung von Gebieten<br />
für Offshore-Windparks wurden die Verkehrsflüsse<br />
anhand der AIS-Aufzeichnungen<br />
analysiert. Nicht zuletzt aus ihnen<br />
wurde abgeleitet, wo die Schifffahrt<br />
bei konkurrierenden Nutzungsansprüchen<br />
noch Vorrang haben soll.<br />
Die Verpflichtung, AIS zu verwenden,<br />
wurde von der IMO für ausrüstungspflichtige<br />
Schiffe schrittweise eingeführt.<br />
Seit 2008 kann man davon ausgehen,<br />
dass AIS in der internationalen<br />
Fahrt auf allen Fahrzeugen über 300 BRZ<br />
vorhanden ist. Damit ist zugleich gesagt,<br />
wer bei Verkehrslenkung oder Raumord-<br />
Mai 2012<br />
nung heute unberücksichtigt bleibt und<br />
wer bei der Kollisionsverhütung benachteiligt<br />
ist: Es sind vor allem <strong>Yacht</strong>en<br />
und viele Fischereifahrzeuge. Letztere<br />
werden in der EU jedoch ab 2014 ausrüstungspflichtig,<br />
wenn sie länger als 15<br />
Meter sind.<br />
AIS-Informationen werden bislang auf<br />
Handelsschiffen nicht immer optimal genutzt.<br />
Ein Grund dafür ist, dass zunächst<br />
Einzelgeräte ohne graphische Ausgabe<br />
zugelassen waren. Der Nautiker auf einer<br />
so ausgerüsteten Brücke muss also<br />
alle Angaben von einer alphanumerischen<br />
Anzeige ablesen und sie zu Radar<br />
und Karte in Beziehung setzen. Es ist<br />
nachvollziehbar, dass das nicht immer<br />
getan wird. Nach einer Übergangszeit<br />
wird jedoch auf allen ausrüstungspflichtigen<br />
Schiffen eine graphische Anzeige<br />
vorhanden sein.<br />
Quelle: BMSVBS/BSH<br />
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