Hintergrundinformation Bereitschaftsdienst ... - KV RLP
Hintergrundinformation Bereitschaftsdienst ... - KV RLP
Hintergrundinformation Bereitschaftsdienst ... - KV RLP
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Hintergrundinformation</strong><br />
<strong>Bereitschaftsdienst</strong> / <strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Abgrenzung des ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es vom Rettungsdienst .......................... 2<br />
2. Der Begriff <strong>Bereitschaftsdienst</strong> ....................................................................................... 2<br />
3. Rechtsquellen für den <strong>Bereitschaftsdienst</strong> ...................................................................... 2<br />
4. Organisationsmodelle des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es ........................................................... 2<br />
5. Gründe für die Umstrukturierung des ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es ........................... 3<br />
6. Organisation des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es in anderen Bundesländern ............................... 3<br />
7. Kriterien zur Festlegung von <strong>Bereitschaftsdienst</strong>regionen .............................................. 4<br />
8. Besetzung der BDZ ........................................................................................................ 4<br />
9. Vorteile von BDZ für den Patienten ................................................................................ 4<br />
10. Vorteile von BDZ für den Arzt ..................................................................................... 4<br />
11. Ausstattung und Finanzierung von BDZ ...................................................................... 5<br />
12. Finanzierung der laufenden Kosten von BDZ .............................................................. 5<br />
13. Akzeptanz der BDZ durch die diensthabenden Ärzte .................................................. 5<br />
14. Erfahrungen der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> mit BDZ............................................................................... 5<br />
15. Die neue <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummer 116117 ............................................................. 5<br />
16. Anteil der Patienten, der die neue <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummer 116177 nutzt .............. 5<br />
17. Auswirkung der 116117 auf die Nutzung der Notrufnummer 112 ................................ 6<br />
18. Kontakt zu BDZ: Fax-Formular für hör- und sprachgeschädigte Menschen ................ 6<br />
Abkürzungen<br />
- BDZ: <strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentrale(n)<br />
- <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong>: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz<br />
Stand: 16.04.2013<br />
Ihr Ansprechpartner<br />
Dr. Rainer Saurwein (Leitung Kommunikation der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong>)<br />
Telefon: 06131 326-380, E-Mail: presse@kv-rlp.de
<strong>KV</strong> Rheinland-Pfalz – <strong>Hintergrundinformation</strong> <strong>Bereitschaftsdienst</strong>/<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />
__________________________________________________________________________________<br />
1. Abgrenzung des ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es vom Rettungsdienst<br />
Der erste Ansprechpartner – vor allem zur Abklärung längerfristiger Beschwerden – ist immer der<br />
Hausarzt. Der ärztliche <strong>Bereitschaftsdienst</strong> ist der zentrale Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der<br />
Praxisöffnungszeiten. Hier finden sie während der sprechstundenfreien Zeiten qualifizierte Ärztinnen<br />
und Ärzte zur Behandlung akuter Gesundheitsstörungen, die keinen Aufschub bis zur nächsten<br />
Sprechstunde erlauben. Falls nötig, werden durch den <strong>Bereitschaftsdienst</strong> auch Hausbesuche angeboten.<br />
Dabei kann es je nach Betrieb auch zu Wartezeiten kommen.<br />
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder<br />
schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden,<br />
der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.<br />
2. Der Begriff <strong>Bereitschaftsdienst</strong><br />
Der Gesetzgeber bezeichnet den ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>, den die Vertragsärzte außerhalb der<br />
regulären Sprechzeiten leisten müssen, als Notdienst (siehe z.B. § 75, Abs. 1 SGB V). Entsprechend<br />
wird der ärztliche <strong>Bereitschaftsdienst</strong> bundesweit häufig auch als ärztlicher Notdienst bezeichnet. Die<br />
ärztlichen BDZ werden, entsprechend der Terminologie im SGB V, häufig auch als Notdienstzentralen,<br />
Notdienstpraxen oder <strong>Bereitschaftsdienst</strong>praxen bezeichnet.<br />
Um den ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong> vom Not- und Rettungsdienst abzugrenzen und somit eine eineindeutige<br />
Unterscheidung für die Patienten zu ermöglichen, verwendet die <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> ausschließlich<br />
den Begriff „Ärztlicher <strong>Bereitschaftsdienst</strong>“ in Abgrenzung zum „Not- und Rettungsdienst“ (112) sowie<br />
„<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentrale“ in Abgrenzung zur Notaufnahme der Krankenhäuser.<br />
Die <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> bittet die Presse, dass auch Bekanntmachungen von ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummern<br />
und –zentralen unter den Bezeichnungen „Ärztlicher <strong>Bereitschaftsdienst</strong>“, „<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentrale“<br />
und „Ärztliche <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummer“ erfolgen.<br />
3. Rechtsquellen für den <strong>Bereitschaftsdienst</strong><br />
Die Verpflichtung zum ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong> basiert auf folgenden Rechtsquellen:<br />
§ 75 Abs. 1 SGB V: „… Die Sicherstellung umfaßt auch … die vertragsärztliche Versorgung zu den<br />
sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), …“<br />
§ 2 Abs. 2 Satz 2 Hauptsatzung der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong>, Stand: 01.09.2012: „Die Versorgung der Versicherten<br />
umfasst auch einen ausreichenden Not- und <strong>Bereitschaftsdienst</strong>.“<br />
§ 21 Abs. 2 Heilberufsgesetz (HeilBG) vom 20. Oktober 1978: „Die Kammermitglieder, die ihren Beruf<br />
ausüben, haben insbesondere die Pflicht, ….2. soweit sie als Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte in eigener<br />
Praxis tätig sind, grundsätzlich am Notfalldienst teilzunehmen und sich dafür fortzubilden; dies gilt<br />
auch für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, soweit<br />
die Berufsordnung ihre Teilnahme am Notfalldienst vorsieht<br />
§ 26, Abs. 1 Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz: „Niedergelassene Ärztinnen<br />
und Ärzte sind verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Auf Antrag einer Ärztin oder eines<br />
Arztes kann aus schwerwiegenden Gründen eine Befreiung vom Notfalldienst ganz, teilweise oder<br />
vorübergehend erteilt werden.“<br />
4. Organisationsmodelle des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es<br />
Prinzipiell können in Rheinland-Pfalz zwei Organisationsmodelle unterschieden werden:<br />
<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen (BDZ)<br />
Die <strong>Bereitschaftsdienst</strong>e werden in einer Zentrale durchgeführt, gegebenenfalls nötige Hausbesuche<br />
werden aus dieser getätigt. Vielerorts sind die Zentralen an Krankenhäusern eingerichtet. Die Zentrale<br />
stellt in der Regel alle infrastrukturellen Voraussetzungen, wie etwa Praxisausstattung, Personal oder<br />
Fahrzeug. Die Dienste in der Zentrale werden entweder durch die niedergelassenen Ärzte des jeweili-<br />
_________________________________________________________________________________________________________________<br />
Seite 2 von 6
<strong>KV</strong> Rheinland-Pfalz – <strong>Hintergrundinformation</strong> <strong>Bereitschaftsdienst</strong>/<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />
__________________________________________________________________________________<br />
gen Zuständigkeitsbereiches oder durch eigens hierzu engagierte externe Ärzte erbracht. Die Vergütung<br />
der Patientenbehandlung richtet sich nach den einschlägigen vertragsärztlichen Bestimmungen<br />
wie Honorarverteilungsvertrag und Gebührenordnung. Die diensthabenden Ärzte erhalten eine Stundenhonorierung<br />
gemäß der Richtlinie der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>-Ordnung. Die anfallenden Kosten tragen<br />
die niedergelassenen Ärzte in Form einer solidarisch zu entrichtenden Umlage.<br />
In Rheinland-Pfalz sind derzeit 44 BDZ eingerichtet. 39 dieser Zentralen befinden sich in Trägerschaft<br />
der <strong>KV</strong>. Dies bedeutet, dass für diese die Regelung des Dienstes auf Basis der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>-<br />
Ordnung erfolgt und Aufgaben wie etwa Beschaffung oder Vertragsangelegenheiten durch die <strong>KV</strong><br />
wahrgenommen werden.<br />
Dezentrale <strong>Bereitschaftsdienst</strong>-Bereiche / kollegiale Vertretungsringe<br />
Liegt eine Region nicht im Zuständigkeitsbereich einer BDZ, so erfolgt die Erbringung von <strong>Bereitschaftsdienst</strong>en<br />
direkt durch die in der Region niedergelassenen Ärzte in deren eigenen Praxen. Die<br />
Dienste erbringen die Niedergelassenen im Wechsel (Vertretungsringe). Dabei ist zwar eine ständige<br />
Präsenz nicht zwingend, eine permanente Erreichbarkeit etwa durch eine Anrufweiterleitung muss<br />
aber gewährleistet sein. Im Unterschied zu den durch eine BDZ versorgten Bereichen entfällt zwar die<br />
Einrichtung und Unterhaltung einer Zentrale, laufende Kosten, etwa für Infrastruktur, fallen dagegen in<br />
den beteiligten Praxen an. Vielerorts ist dieses Modell zudem mit häufiger Dienstpflicht und somit einer<br />
Mehrbelastung der Ärzte verbunden. Auch haben Patienten keine feste Anlaufstelle außerhalb der<br />
Sprechstundenzeiten.<br />
Die Organisation der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>e in Rheinland-Pfalz befindet sich derzeit in einem Prozess<br />
der Neustrukturierung, der bis Ende 2013 zur flächendeckenden Einrichtung von BDZ in <strong>KV</strong>–<br />
Trägerschaft führen soll.<br />
5. Gründe für die Umstrukturierung des ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es<br />
Die <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> hat die Sicherstellung der ambulanten Versorgung für ganz Rheinland-Pfalz zu gewährleisten<br />
und ist damit auch verantwortlich für die wirtschaftliche Organisation eines <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es<br />
(§ 75, Abs. 1 SGB V). Nach der Fusion der vier <strong>KV</strong>-Regionen im Jahr 2005 war der <strong>Bereitschaftsdienst</strong><br />
in Rheinland-Pfalz höchst unterschiedlich organisiert. Neben den ärztlichen Vertretungsringen<br />
gab es BDZ in <strong>KV</strong>-Trägerschaft und solche in Vereinsträgerschaft. Der <strong>Bereitschaftsdienst</strong> droht aber<br />
– besonders in den ländlichen Regionen von <strong>RLP</strong> – ohne eine flächendeckende Patientenversorgung<br />
durch BDZ kurzfristig zu einem Problem zu werden. Insbesondere der drohende Ärztemangel, vor<br />
allem in ländlichen Regionen, lässt die dezentrale Organisation des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es an Grenzen<br />
stoßen. Aufgrund der ohnehin schon hohen Arbeitsbelastung müssen Modelle umgesetzt werden,<br />
welche auch Dienstfrequenzen der Bereitschaftsärzte reduzieren und eine bessere Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf gewährleisten können.<br />
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> ein neues <strong>Bereitschaftsdienst</strong>-Konzept erarbeitet,<br />
welches die Vertreterversammlung der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> am 2. September 2009 beschlossen hat. Oberstes<br />
Ziel ist dabei, durch die BDZ eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung außerhalb der Praxisöffnungszeiten<br />
in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten. Diese neue <strong>Bereitschaftsdienst</strong>-Ordnung sieht<br />
vor, alle BDZ in die Trägerschaft der <strong>KV</strong> zu überführen und in Regionen, in denen keine BDZ bestehen,<br />
solche einzurichten. Somit kann gewährleistet werden, dass bestehende und neu einzurichtende<br />
BDZ aus der Gesamtheit ihrer erwirtschafteten Quartalsumsätze sowie einer von allen rheinlandpfälzischen<br />
Vertragsärzten in einheitlicher Höhe zu erhebenden Umlage finanziert werden können.<br />
Die Überführung des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es in <strong>KV</strong>-Trägerschaft soll bis Ende 2013 abgeschlossen<br />
sein.<br />
6. Organisation des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es in anderen Bundesländern<br />
Der ärztliche <strong>Bereitschaftsdienst</strong> wurde bzw. wird in allen Bundesländern von Vertretungsringen auf<br />
ärztliche BDZ umstrukturiert.<br />
Beispiel Baden-Württemberg: http://www.kvbawue.de/index.php?id=910<br />
_________________________________________________________________________________________________________________<br />
Seite 3 von 6
<strong>KV</strong> Rheinland-Pfalz – <strong>Hintergrundinformation</strong> <strong>Bereitschaftsdienst</strong>/<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />
__________________________________________________________________________________<br />
7. Kriterien zur Festlegung von <strong>Bereitschaftsdienst</strong>regionen<br />
Folgende Kriterien werden für die Festlegung der Grenzen von <strong>Bereitschaftsdienst</strong>regionen berücksichtigt:<br />
Die <strong>Bereitschaftsdienst</strong>bereiche können abhängig von Verbandsgemeindegrenzen/Stadtteilen<br />
festgelegt werden. Unter Berücksichtigung besonderer historisch gewachsener Strukturen oder wenn<br />
es die geographische Lage oder Anzahl der im jeweiligen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>bereich zur Verfügung<br />
stehenden Ärzte erfordert, können <strong>Bereitschaftsdienst</strong>bereiche auch unabhängig hiervon eingerichtet<br />
werden. Die Einteilung der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>bereiche muss gewährleisten, dass der diensthabende<br />
Arzt unter Berücksichtigung der regionalen Infrastruktur in angemessener Zeit und Entfernung für den<br />
Patienten erreichbar ist. Weiterhin spielen bereits vorhandene Strukturen eine wichtige Rolle. So werden<br />
BDZ bevorzugt an Krankenhäuser angegliedert.<br />
8. Besetzung der BDZ<br />
Die Besetzung von BDZ erfolgt prinzipiell durch niedergelassene Ärzte der Region. Es können jedoch<br />
auch Dienste durch sogenannte „externe“ Ärzte, die z.B. in Krankenhäusern tätig sind, versehen werden.<br />
9. Vorteile von BDZ für den Patienten<br />
Die BDZ ist der Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Hier finden Patienten<br />
Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung ihrer Erkrankung während der sprechstundenfreien Zeiten.<br />
Für die Patienten hat eine BDZ, gegenüber einem kollegialen Vertretungsring, in dem der <strong>Bereitschaftsdienst</strong><br />
von dem jeweiligen Praxis- bzw. Wohnsitz des diensthabenden Arztes ausgeübt wird,<br />
den Vorteil, dass sie, wenn eine Behandlung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten notwendig<br />
wird, nicht erst im Amtsblatt oder anderen Veröffentlichungen nach dem jeweils diensthabenden Arzt<br />
und seiner Telefonnummer und Adresse suchen müssen. Eine BDZ ist eine konstante Anlaufstelle mit<br />
einer konstanten Telefonnummer. Sind Hausbesuche erforderlich, werden diese ebenfalls von der<br />
BDZ gefahren.<br />
Je nach Patientenaufkommen ist jedoch auch in einer BDZ, wie bisher bei einem kollegialen Vertretungsring,<br />
mit zum Teil langer Wartezeit zu rechen. Wenn möglich, sollten Patienten daher ihren behandelnden<br />
Arzt während der regulären Praxisöffnungszeit aufsuchen.<br />
In der Regel werden BDZ an Kliniken eingerichtet. Falls aufgrund der Untersuchung in einer BDZ eine<br />
weiterführende Diagnostik notwendig ist, stehen hierfür die angegliederten Kliniken als Kooperationspartner<br />
bereit. Die zusätzliche Fahrt in eine Klinik entfällt in diesen Fällen für den Patienten. Die Qualität<br />
der Patientenversorgung im Rahmen des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es wird durch BDZ also deutlich verbessert.<br />
Zu beachten ist jedoch unbedingt, dass bei lebensbedrohlichen Notfällen oder unerträglichen Schmerzen<br />
nicht der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>, sondern immer der Rettungsdienst unter der Nummer 112 zuständig<br />
ist.<br />
10. Vorteile von BDZ für den Arzt<br />
Im Rahmen der bisher üblichen kollegialen Vertretungsringe der niedergelassen Ärzte waren diese zu<br />
jeweils einer Vielzahl von <strong>Bereitschaftsdienst</strong>en über Nacht und an Wochenenden verpflichtet. Sie<br />
mussten sich jeweils zu Hause oder in ihrer Praxis für Einsätze bereithalten, was zum Teil auch den<br />
Lebensrhythmus von Familienangehörigen negativ tangierte. Die Verpflichtung zur Übernahme solcher<br />
kollegialer <strong>Bereitschaftsdienst</strong>e ist daher für viele junge Ärztinnen und Ärzte einer der Gründe,<br />
sich gegen eine Niederlassung vor allem in ländlichen Regionen zu entscheiden.<br />
Mit der Konzentration der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>organisation in Zentralen können die Dienstfrequenz der<br />
niedergelassenen Ärzte sowie die Belastung des familiären Umfelds erheblich reduziert und so die<br />
Attraktivität des Arztberufes auf dem Land gesteigert werden.<br />
Einen weiteren Vorteil haben BDZ für Arzt und Patient gleichermaßen: Stellt der Arzt im <strong>Bereitschaftsdienst</strong><br />
eine Diagnose, die einer weiteren Abklärung im Krankenhaus bedarf, kann diese im Falle der<br />
üblichen Angliederung von BDZ an Kliniken ohne größeren organisatorischen Aufwand und gegebenenfalls<br />
ohne gefährliche Zeitverluste unter einem Dach organisiert werden.<br />
_________________________________________________________________________________________________________________<br />
Seite 4 von 6
<strong>KV</strong> Rheinland-Pfalz – <strong>Hintergrundinformation</strong> <strong>Bereitschaftsdienst</strong>/<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />
__________________________________________________________________________________<br />
11. Ausstattung und Finanzierung von BDZ<br />
BDZ werden mit allen für die Grundversorgung von Patienten notwendigen Einrichtungen und Materialien<br />
ausgestattet. Wird eine weiterführende Diagnostik erforderlich, wird an das nächste Krankenhaus,<br />
in der Regel in räumlicher Nähe mit der BDZ, überwiesen. Die Investitionen trägt die <strong>KV</strong> Rheinland-<br />
Pfalz über Beiträge der niedergelassenen Ärzte. Zuschüsse von Gebietskörperschaften wie Städten<br />
und Kreisen oder anderen Einrichtungen gibt es nicht.<br />
12. Finanzierung der laufenden Kosten von BDZ<br />
Die Finanzierung der laufenden Kosten (Material, Heizungskosten, Personal etc.) erfolgt zum einen<br />
durch die erwirtschafteten Honorare für die Behandlung der Patienten und, da diese die Kosten bei<br />
weitem nicht decken, zum anderen über einen einheitlichen, von allen Vertragsärzten zu zahlenden<br />
monatlichen Pflichtbeitrag von derzeit 270,00 EUR.<br />
13. Akzeptanz der BDZ durch die diensthabenden Ärzte<br />
Die diensthabenden Ärzte von BDZ kennen sich darin in der Regel genauso gut aus wie in ihren eigenen<br />
Praxen. Die <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> geht daher nicht davon aus, dass die Tätigkeit in einer BDZ problematisch<br />
ist. Auch steht nicht in jeder Praxis, je nach Fachgebiet, die im <strong>Bereitschaftsdienst</strong> erforderliche Ausstattung<br />
per se zur Verfügung. Für einzelne Ärzte könnte das Übernachten außerhalb ihrer eigenen<br />
Wohnung als Nachteil empfunden werden. Die Vorteile wie geringere Diensthäufigkeit und damit einem<br />
Zugewinn an Freizeit überwiegen jedoch eindeutig.<br />
14. Erfahrungen der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> mit BDZ<br />
Mit allen BDZ wurden bisher positive Erfahrungen gemacht. Der überwiegende Anteil der Ärzte möchte<br />
diese Form der <strong>Bereitschaftsdienst</strong>organisation nicht mehr missen. Auch von den Patienten werden<br />
die BDZ sehr gut angenommen.<br />
15. Die neue <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummer 116117<br />
Es gab deutschlandweit bis 2012 über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>,<br />
die teilweise täglich wechseln. Um für die Bürger die Erreichbarkeit zu vereinfachen, hat<br />
die Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit den 17 <strong>KV</strong>en die Initiative für eine<br />
einheitliche Rufnummer ergriffen. Auf ihren Antrag hin hatte die Europäische Union die 116117 im<br />
Jahr 2009 europaweit für den ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong> reserviert. Deutschland ist das erste Land,<br />
das die Nummer einführt. Sie wurde ab 16. April 2012 bereits fast überall in Deutschland eingeführt –<br />
ohne Vorwahl und kostenfrei.<br />
Bürger, die außerhalb der Sprechzeiten dringend ambulante ärztliche Hilfe benötigen, erreichen über<br />
die 116117 den <strong>Bereitschaftsdienst</strong> in ihrer Nähe. In Zukunft reicht es, wenn sich Patienten die<br />
116117 merken, sollten sie nachts oder am Wochenende krank werden.<br />
In Rheinland-Pfalz ist die 116117 zunächst für solche BDZ geschaltet, die ganzwöchig geöffnet sind.<br />
Eine flächendeckende Einführung ist nach Abschluss der Umstrukturierung des <strong>Bereitschaftsdienst</strong>es,<br />
voraussichtlich bis 2014 geplant. Die bisherigen örtlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummern bleiben für eine<br />
Übergangszeit, mindestens bis 2014, noch geschaltet.<br />
Menschen mit Hör- und Sprachproblemen können die zuständige BDZ per Fax über die kostenfreie<br />
Faxnummer 0800 – 58 95 210 kontaktieren. Zu beachten ist auch hier, dass bei lebensbedrohlichen<br />
Symptomen stets der Rettungsdienst unter der Nummer 112 alarmiert werden muss.<br />
16. Anteil der Patienten, der die neue <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummer 116177<br />
nutzt<br />
Bislang konnte die Zahl der Anrufer, die örtliche <strong>Bereitschaftsdienst</strong>nummern gewählt haben, aufgrund<br />
der Vielzahl der Nummern nicht erfasst werden. Es ist zu vermuten, dass noch viele Patienten diese<br />
bisherigen örtlichen Nummern wählen.<br />
Mit der Einführung der einheitlichen Rufnummer 116117 geht ein Gewöhnungsprozess in der Bevölkerung<br />
einher. Die nun über die 116117 erfassbaren Anrufzahlen lassen erkennen, dass immer mehr<br />
_________________________________________________________________________________________________________________<br />
Seite 5 von 6
<strong>KV</strong> Rheinland-Pfalz – <strong>Hintergrundinformation</strong> <strong>Bereitschaftsdienst</strong>/<strong>Bereitschaftsdienst</strong>zentralen<br />
__________________________________________________________________________________<br />
Patienten die 116117 wählen und nicht mehr auf alte Rufnummern der BDZ zurückgreifen. Machten in<br />
Rheinland-Pfalz im November 2012 etwa 1.900 Patienten von der neuen Nummer Gebrauch, so waren<br />
es im Februar 2013 schon 2.852 Patienten. Bundesweit wurde die neue Rufnummer im Februar<br />
2013 von 359.941 Personen gewählt.<br />
Mit der flächendeckenden Einführung der BDZ im Jahre 2013, wird es weiterhin Werbemaßnahmen<br />
von Seiten der <strong>KV</strong> <strong>RLP</strong> für die 116117 geben.<br />
17. Auswirkung der 116117 auf die Nutzung der Notrufnummer 112<br />
Für die Notrufnummer 112 ist die <strong>KV</strong> nicht zuständig. Auskünfte diesbezüglich kann jedoch das Ministerium<br />
des Innern, für Sport und Infrastruktur geben.<br />
18. Kontakt zu BDZ: Fax-Formular für hör- und sprachgeschädigte Menschen<br />
Für Menschen mit Hör- und Sprachproblemen gibt es ein neues Fax-Formular für den ärztlichen <strong>Bereitschaftsdienst</strong>.<br />
Menschen mit Hör- und Sprachproblemen können die zuständige BDZ per Fax über<br />
die kostenfreie Faxnummer 0800 – 58 95 210 kontaktieren. Zu beachten ist auch hier, dass bei lebensbedrohlichen<br />
Symptomen stets der Rettungsdienst unter der Nummer 112 alarmiert werden<br />
muss.<br />
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die alte Vorlage vereinfacht, damit hör- und<br />
sprachgeschädigte Menschen in dringenden medizinischen Fällen noch schneller einen Arzt erreichen<br />
können. Die Überarbeitung erfolgte gemeinsam mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. und dem<br />
Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (http://www.116117info.de/html/).<br />
_________________________________________________________________________________________________________________<br />
Seite 6 von 6