Sicherheitshinweise Kreditkarten - Kreissparkasse Heinsberg

Sicherheitshinweise Kreditkarten - Kreissparkasse Heinsberg Sicherheitshinweise Kreditkarten - Kreissparkasse Heinsberg

28.04.2013 Aufrufe

FRAGEN & ANTWORTEN SICHERHEITSHINWEISE ZUM UMGANG MIT DER KREDITKARTE 5. BRAUCHE ICH MEINE PIN (GEHEIMZAHL) IM AUSLAND? Die Kreditkarten-PIN wird immer wichtiger! Innerhalb Europas werden Sie vermehrt aufgefordert, beim Bezahlen im Handel Ihre PIN einzugeben. Geldautomaten verlangen sowohl im In- als auch im Ausland grundsätzlich die Eingabe der Geheimzahl und auch an Tankstellen-Zapfsäulen (z. B. Schweiz oder Skandinavien) ist immer häufiger die Eingabe der PIN erforderlich. 6. WIE BEKOMME ICH EINE PIN FÜR MEINE KREDITKARTE? Wenn Sie keine Geheimzahl zu Ihrer Kreditkarte besitzen, kontaktieren Sie einfach Ihre Sparkasse. Die Bestellung der Geheimzahl bzw. einer neuen Kreditkarte kann etwas dauern. Bitte suchen Sie deshalb Ihre Sparkasse frühzeitig vor einem geplanten Reiseantritt auf. 7. WAS MUSS ICH BEI DER EINGABE MEINER PIN BEIM BEZAHLVORGANG BEACHTEN? • Lassen Sie sich am Geldautomaten oder beim Einkaufen nicht über die Schulter schauen, wenn Sie Ihre Geheimzahl eingeben. • Decken Sie bei der PIN-Eingabe die Tastatur immer mit der freien Hand oder einem Gegenstand z. B. dem Geldbeutel ab. Falls nötig, bitten Sie den Hintermann oder den Kassierer um Sicherheitsabstand. • Denken Sie daran: Keine Bank wird Ihre Geheimzahl an elektronischen Türöffnern abfragen. 8. WO BEWAHRE ICH AM BESTEN MEINE PIN IM URLAUB AUF? • Merken Sie sich Ihre Geheimzahl unmittelbar nach Erhalt und vernichten Sie den PIN-Brief. • Sollten Sie die PIN notieren wollen, dann keinesfalls auf der Kreditkarte. • Bewahren Sie die PIN unbedingt getrennt von der Kreditkarte auf, zum Beispiel in einem Tresor. • Ihre PIN ist geheim. Geben Sie Ihre PIN niemals weiter, auch nicht nach Aufforderung! (Weder Polizei noch Bankangestellte würden Sie auffordern, diese zu nennen!) 9. Warum wurde meine Transaktion vom Händler abgelehnt? • In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein Sicherheitsverfahren („Call Me“) greift, um Sie vor Betrug zu schützen. Dies geschieht beispielsweise bei größeren Transaktionen in Ländern, in denen ein erhöhtes Risiko für Kreditkarten-Missbrauch besteht. • Der Händler wird in diesen Fällen aufgefordert, Ihre Personalien anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses zu überprüfen. Dieses Verfahren dient ausschließlich Ihrer Sicherheit und stellt keine Anzweiflung Ihrer Bonität dar. • Es kann vorkommen, dass unerfahrene Händler dieses Verfahren nicht kennen und Ihre Zahlung mit dem Hinweis „Karte gesperrt“, „Karte defekt“ oder „nicht genehmigt“ ablehnen. Fordern Sie den Händler unbedingt auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen und sich mit seiner Autorisierungsstelle in Verbindung zu setzen. • Es ist außerdem möglich, dass Sie sich an die 24-Stunden Servicehotline wenden und die Zahlung dort telefonisch freischalten lassen. Um Sie eindeutig zu identifizieren, werden Ihnen Fragen zu Ihren persönlichen Daten gestellt. Die Telefonnummer lautet: +49 (0) 1803 – 123 444* (9 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.) Seite 2 von 3

FRAGEN & ANTWORTEN SICHERHEITSHINWEISE ZUM UMGANG MIT DER KREDITKARTE 10. WAS MUSS ICH BEIM EINKAUF IM INTERNET BEACHTEN? • Geben Sie niemals im Internet Ihre persönlichen Passwörter oder Geheimnummern preis. Falls Einkäufe oder Bankgeschäfte getätigt werden, überprüfen Sie, ob die URL mit https:// beginnt. • Im Internet ist besondere Vorsicht geboten, da Betrüger E-Mails versenden, die optisch dem Sparkassen-Layout gleichen. Aber: Kein Kreditinstitut würde jemals Ihre vertraulichen Daten per E-Mail anfordern oder Sie zur Eingabe von Passwörtern und/oder Geheimnummern auffordern! • Niemals Links in E-Mails folgen. Geben Sie immer die Webadresse direkt ein. • Prüfen Sie gerade bei „unschlagbaren“ Angeboten im Internet die Vertrauenswürdigkeit des Anbieters. • Nehmen Sie am innovativen Sicherheitsverfahren „3D-Secure“ teil und registrieren Sie sich dafür auf der Homepage Ihrer Sparkasse. Wenn Sie mit MasterCard® SecureCode bzw. Verified by Visa bei teilnehmenden Händlern einkaufen, werden Ihre Kreditkartendaten so vor unberechtigter Verwendung geschützt. 11. WER HAFTET BEI MISSBRAUCH MEINER KREDITKARTE FÜR DEN SCHADEN? Sie haften grundsätzlich nur bei grob fahrlässigen Handlungen (z. B. PIN wird gemeinsam mit Karte verwahrt) vollumfänglich. In allen anderen Fällen übernimmt Ihre Sparkasse die Haftung. 12. WAS KANN ICH BEI DIEBSTAHL ODER VERLUST MEINER KREDITKARTE TUN? • Lassen Sie Ihre Karte sofort über den Sperrnotruf (+49 116 116) sperren und benachrichtigen Sie nach Möglichkeit auch gleich Ihre Sparkasse oder die 24-Stunden Servicehotline +49 (0) 1803-123 444* (9 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min). • Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, bei der Polizei unverzüglich eine Meldung über den Verlust anzuzeigen bzw. bei missbräuchlicher Verwendung der Karte, eine Anzeige zu erstatten. • Wurden mit Ihrer Kreditkarte nach Diebstahl oder Verlust Umsätze getätigt, reklamieren Sie diese entweder bei Ihrer Sparkasse oder telefonisch unter +49 (0) 1803-123 111* (9 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.). Bis dahin haften Sie mit einem Eigenanteil von maximal 50 Euro je betroffener Karte. • Bei missbräuchlichen Verfügungen am Geldautomaten mit Ihrer Kreditkarte gilt: Wurde die Sorgfaltspflicht nicht oder nur bedingt verletzt (z. B. PIN in codierter Form notiert), übernimmt Ihre Sparkasse den Schaden unter folgenden Voraussetzungen: - Von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung - Vorlage detaillierter Sachverhaltsdarstellung - Polizeiliche Bestätigung der Verlustmeldung oder Diebstahlsanzeige - Kopie der letzten Kreditkartenabrechnung Seite 3 von 3

FRAGEN & ANTWORTEN<br />

SICHERHEITSHINWEISE ZUM UMGANG MIT DER KREDITKARTE<br />

5. BRAUCHE ICH MEINE PIN (GEHEIMZAHL) IM AUSLAND?<br />

Die <strong>Kreditkarten</strong>-PIN wird immer wichtiger! Innerhalb Europas werden Sie vermehrt<br />

aufgefordert, beim Bezahlen im Handel Ihre PIN einzugeben. Geldautomaten verlangen sowohl<br />

im In- als auch im Ausland grundsätzlich die Eingabe der Geheimzahl und auch an<br />

Tankstellen-Zapfsäulen (z. B. Schweiz oder Skandinavien) ist immer häufiger die Eingabe der<br />

PIN erforderlich.<br />

6. WIE BEKOMME ICH EINE PIN FÜR MEINE KREDITKARTE?<br />

Wenn Sie keine Geheimzahl zu Ihrer Kreditkarte besitzen, kontaktieren Sie einfach Ihre<br />

Sparkasse. Die Bestellung der Geheimzahl bzw. einer neuen Kreditkarte kann etwas dauern.<br />

Bitte suchen Sie deshalb Ihre Sparkasse frühzeitig vor einem geplanten Reiseantritt auf.<br />

7. WAS MUSS ICH BEI DER EINGABE MEINER PIN BEIM BEZAHLVORGANG BEACHTEN?<br />

• Lassen Sie sich am Geldautomaten oder beim Einkaufen nicht über die Schulter schauen,<br />

wenn Sie Ihre Geheimzahl eingeben.<br />

• Decken Sie bei der PIN-Eingabe die Tastatur immer mit der freien Hand oder einem<br />

Gegenstand z. B. dem Geldbeutel ab. Falls nötig, bitten Sie den Hintermann oder den<br />

Kassierer um Sicherheitsabstand.<br />

• Denken Sie daran: Keine Bank wird Ihre Geheimzahl an elektronischen Türöffnern<br />

abfragen.<br />

8. WO BEWAHRE ICH AM BESTEN MEINE PIN IM URLAUB AUF?<br />

• Merken Sie sich Ihre Geheimzahl unmittelbar nach Erhalt und vernichten Sie den PIN-Brief.<br />

• Sollten Sie die PIN notieren wollen, dann keinesfalls auf der Kreditkarte.<br />

• Bewahren Sie die PIN unbedingt getrennt von der Kreditkarte auf, zum Beispiel in einem<br />

Tresor.<br />

• Ihre PIN ist geheim. Geben Sie Ihre PIN niemals weiter, auch nicht nach Aufforderung!<br />

(Weder Polizei noch Bankangestellte würden Sie auffordern, diese zu nennen!)<br />

9. Warum wurde meine Transaktion vom Händler abgelehnt?<br />

• In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein Sicherheitsverfahren („Call Me“) greift,<br />

um Sie vor Betrug zu schützen. Dies geschieht beispielsweise bei größeren Transaktionen<br />

in Ländern, in denen ein erhöhtes Risiko für <strong>Kreditkarten</strong>-Missbrauch besteht.<br />

• Der Händler wird in diesen Fällen aufgefordert, Ihre Personalien anhand Ihres<br />

Personalausweises oder Reisepasses zu überprüfen. Dieses Verfahren dient ausschließlich<br />

Ihrer Sicherheit und stellt keine Anzweiflung Ihrer Bonität dar.<br />

• Es kann vorkommen, dass unerfahrene Händler dieses Verfahren nicht kennen und Ihre<br />

Zahlung mit dem Hinweis „Karte gesperrt“, „Karte defekt“ oder „nicht genehmigt“<br />

ablehnen. Fordern Sie den Händler unbedingt auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen<br />

und sich mit seiner Autorisierungsstelle in Verbindung zu setzen.<br />

• Es ist außerdem möglich, dass Sie sich an die 24-Stunden Servicehotline wenden und die<br />

Zahlung dort telefonisch freischalten lassen. Um Sie eindeutig zu identifizieren, werden<br />

Ihnen Fragen zu Ihren persönlichen Daten gestellt. Die Telefonnummer lautet:<br />

+49 (0) 1803 – 123 444* (9 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)<br />

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