Entsperrung Phishing - Kreissparkasse Heinsberg
Entsperrung Phishing - Kreissparkasse Heinsberg
Entsperrung Phishing - Kreissparkasse Heinsberg
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022103a 03/2011<br />
s<br />
Änderungsauftrag zur Rahmenvereinbarung<br />
über die Teilnahme am Online-Banking<br />
Teilnehmer Personennummer<br />
Vertragsnummer aus Teilnehmervertrag<br />
Kontoinhaber Personennummer<br />
Die Sparkasse hat über die Gefahr einer missbräulichen Nutzung des Online-Kontos informiert und den Zugang<br />
zur Sicherheit vorsorglich gesperrt.<br />
Ich beauftrage die Sparkasse die Sperre kostenfrei aufzuheben. Der Rechner wurde zwischenzeitlich auf<br />
Viren, Trojaner etc. geprüft. Die Gründe für die Sperre sind nicht mehr gegeben. Als neue Eröffnungs-PIN<br />
wird vereinbart. Ich verpflichte mich, unverzüglich die Eröffnungs-PIN und meinen Anmeldenamen<br />
(außer HBCI-Chipkarte-Verfahren) - abweichend von den bisherigen Daten - zu ändern (Menü Service).<br />
chipTAN (Empfehlung der Sparkasse)<br />
Entsprechend der Empfehlung der Sparkasse bitte ich um Umstellung des Online-Banking- Zugangs vom<br />
iTAN auf chipTAN. Hierbei wird die TAN mit SparkassenCard und TAN-Generator erzeugt.<br />
Ich habe einen TAN-Generator erhalten. Der Preis in Höhe von 10 EUR soll dem Girokonto<br />
belastet werden.<br />
Ich benötige keinen TAN-Generator.<br />
Ich habe keine Kontovollmacht und verfüge deshalb über keine SparkassenCard. Ich bestelle eine "white<br />
card" zum Preis von 10 EUR für chipTAN.<br />
smsTAN<br />
Ich möchte smsTAN mit der Mobilfunknummer . Die Kosten in Höhe von 10 Cent je<br />
sms werden dem Girokonto belastet.<br />
iTAN<br />
Ich möchte entgegen der Empfehlung der Sparkasse iTAN weiterhin nutzen und bitte um Versand einer<br />
neuen TAN-Liste.<br />
Chipkarte-Verfahren (Authentifizierungsinstrument FinTS- bzw. HBCI-Chipkarte)<br />
Ich möchte von PIN/TAN auf das HBCI-Verfahren mit HBCI-Chipkarte, HBCI-Kartenlesegerät und Banking-<br />
Software umstellen. Alle anderen Rahmenbedingungen bleiben unverändert.<br />
Die PIN zur HBCI-Karte erhalte ich per Post in den nächsten Tagen. Gegen Vorlage der PIN-Quittung bekomme<br />
ich anschließend die kostenlose HBCI-Karte (spätere Ersatzkarte € 5,00) in der Filiale. Nach Abholung der<br />
Karte wird das PIN/TAN-Verfahren eingestellt. Das Kartenlesegerät sowie die Banking-Software bestelle ich<br />
bei Bedarf im Internet-Shop unter www.kreissparkasse-heinsberg.de.<br />
Nützliche Praxis- und Sicherheitstipps rund um das Online-Banking finden Sie unter:<br />
www.kreissparkasse-heinsberg.de/onlinebanking<br />
www.kreissparkasse-heinsberg.de/sicherheit<br />
Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers<br />
erstellt/Legitimation geprüft:<br />
Ort, Datum Pers.Nr. / Unterschrift<br />
Unterschrift Konto-/Depotinhaber<br />
ggf. mit Firmenstempel<br />
(falls abweichend vom Online-Teilnehmer)<br />
Marktbereich EZV / MF Passiv/Dienstleistungen<br />
Änderungen durchgeführt<br />
Datum / Unterschrift<br />
Änderungsdienst kontrolliert:<br />
Datum / Unterschrift
Kommunikationszugänge<br />
Die Sparkasse ist derzeit ausschließlich über folgende Kommunikationszugänge erreichbar:<br />
Internet-Banking: https://bankingportal.kreissparkasse-heinsberg.de/portal/portal/<br />
Mobile-Banking: https://bankingportal.kreissparkasse-heinsberg.de /mobil<br />
Online-Bezahldienst Giropay: https://giropay.kreissparkasse-heinsberg.de<br />
Über Änderungen der Adressen und Telefonnummern wird die Sparkasse per Kontoauszug oder auf<br />
andere Weise informieren.<br />
Sorgfaltspflichten des Teilnehmers und Schutz des Teilnehmersystems<br />
Der Teilnehmer hat die in den Bedingungen für das Online-Banking vorgeschriebenen Sorgfalts- und<br />
Anzeigepflichten einzuhalten und insbesondere die Authentifizierungsinstrumente und die persona-<br />
lisierten Sicherheitsmerkmale gemäß Nummer 7, insbesondere PIN und ggfs. TAN, sicher vor dem<br />
Zugriff unberechtigter Dritter zu verwahren. Das für das Online-Banking vom Teilnehmer genutzte<br />
System ist durch technische Maßnahmen gegen das Ausspähen der Sicherheitsmerkmale zu sichern.<br />
Es ist ein Betriebssystem einzusetzen, das dessen Hersteller für den Zugang zum Internet vorgese-<br />
hen hat und für das er bei Bedarf Programmänderungen (z. B. Sicherheitspatches) zur Verfügung<br />
stellt, die erkannte Sicherheitsrisiken beheben. Die Systemeinstellungen sind entsprechend den Her-<br />
stellerempfehlungen vorzunehmen. Bietet der Hersteller mehrere Sicherheitsstufen an, ist eine hohe<br />
Sicherheitsstufe einzustellen. Zusätzlich ist - soweit technisch verfügbar - das System durch ein<br />
Antivirenprogramm zu schützen sowie der Datenverkehr durch ein Firewallprogramm zu kontrollie-<br />
ren. Betriebssystem, Programme, die den Zugang zum Internet vermitteln (z. B. Browser) sowie die<br />
installierten Schutzprogramme sind nach den Empfehlungen des jeweiligen Herstellers aktuell sicher<br />
zu halten. Weiterführende Hinweise zum Schutz des Teilnehmersystems können den Sicherheitshin-<br />
weisen der Sparkasse entnommen werden, die auf den Internetseiten für das Online-Banking veröf-<br />
fentlicht und aktualisiert werden.<br />
Bei Nutzung der Chipkarte als Authentifizierungsinstrument hat der Teilnehmer nur den von der<br />
Sparkasse gesondert mitgeteilten Lesegerät-Typ zu verwenden. Die Nutzung des HBCI-Chipkarte-<br />
Verfahrens bedarf darüber hinaus des Einsatzes einer Banking-Software.<br />
Anzeigepflicht bei unbefugter Nutzung, Sperrmöglichkeiten Authentifizierungsinstrumente<br />
Eine Sperranzeige gemäß Nummer 8.1 Bedingungen für das Online-Banking ist der Sparkasse per<br />
Online-Banking oder telefonisch unter folgender Telefonnummer mitzuteilen:<br />
24-Stunden-Hotline: 02431/804-116<br />
Standard-Hotline: 02431/806016-0<br />
Besteht die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung der Authentifizierungsinstrumente (Nummer 7),<br />
kann der Teilnehmer die weitere Nutzung des Authentifizierungsinstruments durch die dreimalige<br />
Falscheingabe der PIN selbst sperren.<br />
Das Recht der Sparkasse zur Sperrung sowie die Aufhebung der Sperre richtet sich nach den für das<br />
jeweilige Authentifizierungsinstrument gemäß Nummer 7 vereinbarten Bedingungen. Auf die nach<br />
diesen Bedingungen vorgesehene Sperrung des Zugangs durch die Sparkasse bei Fehleingaben von<br />
PIN und/oder TAN wird hingewiesen.<br />
Sonstige Hilfen<br />
Bedienungshilfe zu vielen Online-Banking-Themen finden Sie direkt unter www.kreissparkasse-<br />
heinsberg.de/onlinebanking.<br />
Sicherheitsempfehlungen finden Sie im Internet unter www.kreissparkasse-heinsberg.de/sicherheit<br />
oder beim Start des Internet-Bankings.