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PEG-Sonde Ja oder Nein? - Caritasklinik St. Theresia

PEG-Sonde Ja oder Nein? - Caritasklinik St. Theresia

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Bei bestimmten Erkrankungen, die eine künstliche Ernährung<br />

erforderlich machen, ist dies aber nicht <strong>oder</strong> nur eingeschränkt<br />

möglich.<br />

Das bedeutet für den Patienten zusätzlich zu seiner Erkrankung<br />

eine weitere schwerwiegende Einschränkung der Lebensqualität.<br />

Ob eine <strong>PEG</strong> medizinisch indiziert ist, hängt ab vom angestrebten<br />

Behandlungsziel und davon, ob die <strong>PEG</strong> zur Erreichung<br />

dieses Ziels beitragen kann.<br />

Mögliche Behandlungsziele im Zusammenhang mit der <strong>PEG</strong><br />

sind Sicherung des Überlebens und Verbesserung der Lebensqualität.<br />

Das Behandlungsziel wird festgelegt vom behandelnden Arzt<br />

und vom Patienten <strong>oder</strong> seinem gesetzlichen Vertreter.<br />

Im Falle der Einwilligungsunfähigkeit spielen vorausgegangene<br />

Äußerungen des Patienten, seine religiösen Überzeugungen<br />

und seine persönlichen Wertvorstellungen eine Rolle.<br />

Die Durchführung einer künstlichen Ernährung durch eine <strong>PEG</strong><br />

gegen den erklärten <strong>oder</strong> mutmaßlichen Willen des Patienten<br />

ist als Körperverletzung einzustufen, die auch nicht mit dem<br />

Hinweis auf die Pflicht, Leben zu erhalten, zu schützen und<br />

zu pflegen gerechtfertigt werden kann.<br />

Checkliste Entscheidung <strong>PEG</strong>:<br />

Folgende Fragen könnten für eine Entscheidung hilfreich<br />

sein:<br />

• Was ist individuell für den Patienten am besten, was hätte er<br />

gewollt?<br />

• Welche Möglichkeiten werden dem Patienten durch Legen einer<br />

<strong>PEG</strong> eröffnet? (Teilnahme am Leben?)<br />

• Warum verweigert ein/e PatientIn die Nahrung? ( Körperliche<br />

Ursachen, Abneigung gegen bestimmtes Essen, Fortschreiten<br />

der Krankheit)<br />

• Welche Nebenwirkungen könnte die <strong>PEG</strong> für den Patienten haben?<br />

• Welche langfristigen Folgen gibt es?<br />

• Ist die <strong>PEG</strong> eine vorübergehende Maßnahme, kann durch ein<br />

regelmäßiges Schlucktraining wieder eine Nahrungsaufnahme<br />

auf natürlichem Weg ermöglicht werden?<br />

• Wie könnte die Situation in ein paar Monaten / in einem <strong>Ja</strong>hr aussehen?<br />

• Ist der zu erwartende Nutzen für den Patienten höher als die<br />

Einschränkung an Lebensqualität? (z.B. wenn auf Grund des Geisteszustandes<br />

eine Fixierung <strong>oder</strong> medikamentöse Ruhigstellung<br />

erforderlich wird)<br />

• Ab wann ist die Belastung dem Patienten nicht mehr zumutbar?<br />

• Ab welchem Zeitpunkt bedeutet eine Lebensverlängerung nur<br />

mehr eine Verlängerung des Leidens?<br />

• Wer hat sonst ein Interesse daran?<br />

Am besten ist es, wenn die Entscheidung für <strong>oder</strong> gegen eine<br />

<strong>PEG</strong> von allen Beteiligten gemeinsam und im Konsens getroffen<br />

wird.<br />

cts<br />

Caritas Trägergesellschaft<br />

Saarbrücken mbH<br />

christlichen Auftrag und professionelles<br />

Management miteinander vereint und eine<br />

breite Palette von sozialen Aufgaben<br />

erbringt in:<br />

Krankenhäusern<br />

Rehabilitations-/Kureinrichtungen<br />

Jugendhilfeeinrichtungen<br />

Seniorenzentren<br />

Kindertagesstätten<br />

(Fach-) Schulen<br />

Bildungseinrichtungen<br />

Sie sind in guten HändenEin caritatives Unternehmen, das<br />

Herausgeber:<br />

Klinisches Ethikkomitee<br />

der <strong>Caritasklinik</strong> <strong>St</strong>. <strong>Theresia</strong><br />

Saarbrücken<br />

und des<br />

Krankenhauses <strong>St</strong>. Josef<br />

Saarbrücken-Dudweiler<br />

Juli 2007<br />

Weitere Informationen zum<br />

Klinischen Ethik-Komitee<br />

erhalten Sie unter:<br />

www.caritasklinik.de<br />

und<br />

www.krankenhaus-dudweiler.de<br />

Caritas Trägergesellschaft<br />

Saarbrücken mbH<br />

Klinisches Ethik–Komitee<br />

der <strong>Caritasklinik</strong> <strong>St</strong>. <strong>Theresia</strong><br />

Saarbrücken<br />

und des<br />

Krankenhauses <strong>St</strong>. Josef<br />

Saarbrücken-Dudweiler<br />

Sie sind in guten Händen cts<br />

<strong>PEG</strong>-<strong>Sonde</strong> <strong>Ja</strong> <strong>oder</strong> <strong>Nein</strong>?<br />

Entscheidungshilfe in<br />

schwierigen Situationen


<strong>PEG</strong>-<strong>Sonde</strong> <strong>Ja</strong> <strong>oder</strong> <strong>Nein</strong>?<br />

cts<br />

<strong>Caritasklinik</strong> <strong>St</strong>. <strong>Theresia</strong><br />

Saarbrücken<br />

Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität des Saarlandes<br />

Liebe MitarbeiterInnen,<br />

liebe PatientInnen und Angehörige<br />

Hilde S. wird ins Krankenhaus eingewiesen. Die 87-Jährige<br />

leidet an Demenz. Sie ist schwer pflegebedürftig und<br />

sehr in sich zurückgezogen. Sie nimmt keinen von außen<br />

wahrnehmbaren Anteil mehr am Leben. In ihrem häuslichen<br />

Pflegebereich kann sie nicht mehr ausreichend Nahrung<br />

und Flüssigkeit zu sich nehmen. Nun soll im Krankenhaus<br />

eine <strong>PEG</strong> gelegt werden.<br />

Die Anfang der 80er <strong>Ja</strong>hre eingeführte Technik der perkutanen<br />

endoskopischen Gastrostomie (<strong>PEG</strong>), eine durch<br />

die Bauchdecke in den Magen <strong>oder</strong> Darm eingeführte<br />

<strong>Sonde</strong>, ermöglicht den breiten und langfristigen Einsatz<br />

von künstlicher Ernährung. Jährlich werden in Deutschland<br />

etwa 140 000 <strong>PEG</strong>- <strong>Sonde</strong>n gelegt, über 70 % bei<br />

Heimbewohnern, davon 50 % bei psychisch Kranken, vor<br />

allem bei demenzkranken Patienten.<br />

Oft sind die Patienten nicht fähig, ihren Willen mitzuteilen.<br />

Im Krankenhaus ruft die Entscheidung für eine <strong>PEG</strong><br />

in einigen Fällen ein ungutes Gefühl hervor: Unsicherheit,<br />

ob es die richtige Entscheidung ist; manchmal ist<br />

es auch eine einsam getroffene Entscheidung mit „Bauchweh“,<br />

jedenfalls keine Entscheidung, bei der alle Beteiligten<br />

ein gutes Gefühl haben.<br />

Ein sorgfältiges Abwägen vor dem Legen einer <strong>PEG</strong> ist<br />

notwendig, weil es ethisch und juristisch schwierig sein<br />

kann, eine enterale Ernährung bei liegender <strong>PEG</strong>- <strong>Sonde</strong><br />

zu beenden.<br />

Das Ethikkomitee hat unter Mitwirkung verschiedener<br />

Berufsgruppen und Disziplinen diese Handreichung erstellt.<br />

Sie will mit dazu beitragen, in schwierigen Situationen<br />

durch offene Gespräche zu einer für alle Beteiligten (Patient,<br />

Arzt, Team, Angehörige) guten Entscheidung zu kommen,<br />

indem sie das Thema <strong>PEG</strong> aus unterschiedlichen Perspektiven<br />

beleuchtet.<br />

Wenn eine Entscheidung mit einem „unguten“ Gefühl einhergeht,<br />

haben Sie die Möglichkeit das Ethikkomitee anzufragen.<br />

1. Was versteht man unter einer <strong>PEG</strong> ?<br />

Der Begriff <strong>PEG</strong> steht für perkutane endoskopische Gastrostomie.<br />

Durch die Bauchdecke (perkutan) wird unter Einsatz eines<br />

Untersuchungsgerätes, das zur Spiegeluntersuchung des<br />

Magens eingeführt wird (Endoskop), eine Ernährungsfistel<br />

(Gastrostomie) angelegt.<br />

Dieser Zugang dient der Ernährung sowie der Flüssigkeitszufuhr,<br />

ggf. auch der Verabreichung von Medikamenten.<br />

Die Anlage erfolgt unter örtlicher Betäubung der Punktionsstelle<br />

am Bauch sowie zusätzlich einer leichten Sedierung<br />

(Beruhigungsspritze).<br />

Die <strong>Sonde</strong> wird mit Hilfe eines Gastroskops (Gerät zur Magenspiegelung)<br />

durch die vordere Bauchwand gelegt.<br />

Spezielle innere und äußere Halteplatten verhindern später<br />

das Verrutschen der <strong>Sonde</strong>.<br />

Die <strong>PEG</strong>-<strong>Sonde</strong> kann unsichtbar unter der Kleidung getragen<br />

werden und schränkt die Beweglichkeit des Patienten nicht ein.<br />

Die normale Nahrungsaufnahme ist trotz Ernährungssonde<br />

möglich.<br />

Die <strong>PEG</strong>-<strong>Sonde</strong> kann jederzeit gastroskopisch entfernt werden.<br />

2. Mögliche Indikationen für die Anlage<br />

2. einer. <strong>PEG</strong>- <strong>Sonde</strong>*<br />

2.1 Onkologische Erkrankungen: z.B.<br />

<strong>St</strong>enosierende HNO Tumoren<br />

<strong>St</strong>enosierende Tumoren des Oesophagus (Speiseröhre)<br />

Im Einzelfall bei <strong>St</strong>rahlen- und/<strong>oder</strong> Chemotherapie mit<br />

Gewichtsverlust<br />

2.2 Neurologische Erkrankungen: Entweder als<br />

direkt neurogene Schluckstörung <strong>oder</strong> im<br />

Rahmen von Vigilanzstörungen <strong>oder</strong> Psychosyndromen<br />

Schlaganfall, je nach Schweregrad<br />

Schädel-Hirn-Trauma<br />

Apallisches Syndrom<br />

Akut und chronisch entzündliche ZNS-Erkrankungen (z.B.<br />

Encephalitis, MS)<br />

Degenerative ZNS Erkrankungen (z.B. ALS, Bulbärparalyse,<br />

Demenz ?)<br />

2.3 Sonstige Erkrankungen<br />

Wasting bei AIDS<br />

Rekonstruktive Gesichtschirurgie<br />

Prolongiertes Koma<br />

Polytrauma<br />

Hohes Querschnittsyndrom<br />

Chronische Magen- Darm- <strong>St</strong>enose <strong>oder</strong> Ileus (palliativ als<br />

Ableitung)<br />

Muskelerkrankungen, z.B. Muskeldystrophie auch bei Kindern<br />

2.4 Prinzipiell reversible Schluckstörungen <strong>oder</strong><br />

-behinderungen<br />

(in der Leitlinie der DGVS nicht genannt)<br />

Entzündliche, bestrahlungsbedingte <strong>oder</strong> postoperative<br />

mechanische Schluckbehinderung im HNO Bereich.<br />

Entzündliche, bestrahlungsbedingte <strong>oder</strong> postoperative<br />

mechanische Schluckbehinderung im Oesophagus (Speiseröhre).<br />

* Orientiert an den Richtlinien der DGVS (Deutsche Gesellschaft<br />

für Verdauungs- und <strong>St</strong>offwechselerkrankungen).<br />

3. Juristische Aspekte<br />

Das Legen einer <strong>PEG</strong> bedarf wie jede ärztliche Maßnahme<br />

der medizinischen Indikation und der Einwilligung des Patienten<br />

<strong>oder</strong> dessen gesetzlichen Vertreters nach vorausgegangener<br />

ausführlicher Aufklärung.<br />

Einwilligungsfähigkeit bedeutet nach deutschem Recht, dass<br />

der Patient die nötige „Einsichts- und <strong>St</strong>euerungsfähigkeit“<br />

hat, d.h. in der Lage ist, Folgen und Tragweite seiner Entscheidung<br />

geistig zu erfassen und seinen Willen nach dieser<br />

Einsicht zu bestimmen.<br />

Ist der Patient nicht einwilligungsfähig, ist grundsätzlich sein<br />

mutmaßlicher Wille durch den Arzt zu eruieren. Dazu können<br />

cts<br />

Krankenhaus <strong>St</strong>. Josef<br />

Saarbrücken-Dudweiler<br />

Angehörige befragt werden. Angehörige können aber<br />

nicht für den Patienten entscheiden.<br />

Liegt eine Patientenverfügung vor, ist der dort geäußerte<br />

Wille zu berücksichtigen, wenn er auf die vorliegende<br />

Situation zutrifft. Eine gesetzliche Regelung<br />

der Patientenverfügung besteht zur Zeit noch nicht.<br />

Wenn davon auszugehen ist, dass keine Einwilligungsfähigkeit<br />

vorliegt, ist, soweit kein Bevollmächtigter<br />

benannt ist, ein Betreuer durch das Vormundschaftsgericht<br />

zu bestellen, der stellvertretend für den<br />

Patienten entscheidet.<br />

Das Legen einer <strong>PEG</strong> ist eine in die Körperintegrität<br />

eingreifende ärztliche Maßnahme. Der Patient bzw.<br />

sein gesetzlicher Vertreter ist über Wesen, Bedeutung<br />

und Tragweite der Maßnahme einschließlich möglicher<br />

Komplikationen und Risiken aufzuklären. Die<br />

Aufklärung muss alternative Behandlungsmöglichkeiten<br />

(d.h. alternative Ernährungswege wie peripherer<br />

und zentraler venöser Zugang, Port, naso-gastrale<br />

Ernährungssonde) einschließlich des Verzichtes auf<br />

<strong>Sonde</strong>nernährung und dessen Folgen umfassen.<br />

Patient, Betreuer <strong>oder</strong> Bevollmächtigter, die vor der<br />

Entscheidung für <strong>oder</strong> gegen eine <strong>PEG</strong> stehen, sollen<br />

diese in Ruhe (Bedenkzeit) und ohne Druckausübung<br />

treffen können.<br />

Auch der nichteinwilligungsfähige Patient ist seinem<br />

Auffassungsvermögen gemäß über die geplanten Maßnahmen<br />

zu informieren.<br />

4. Ethische Aspekte zur künstlichen<br />

4. Ernährung und <strong>PEG</strong><br />

Gesunde Menschen können aus dem großen Angebot<br />

von Nahrungsmitteln wählen und sich ihrem persönlichen<br />

Geschmack entsprechend ernähren.<br />

Sie haben auch die Möglichkeit zur Teilnahme an den<br />

vielfältigen Formen des Soziallebens, die mit Essen<br />

und Trinken einhergehen.<br />

Dieses Recht haben auch kranke, alte und pflegebedürftige<br />

Menschen.

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