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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 78 -<br />

Stichprobenumfangs-Berechnung:<br />

Die Planung jeder epidemiologischen Studie erfordert die Berechnung der Stichprobengröße,<br />

die nötig ist, um diejenigen Annahmen <strong>zu</strong> verifizieren oder <strong>zu</strong> falsifizieren,<br />

die der Untersuchungshypothese <strong>zu</strong> Gr<strong>und</strong>e liegen. Zur Berechnung des Stichprobenumfangs<br />

sind verschiedene Festlegungen erforderlich:<br />

1. Das Signifikanz-Niveau oder die Wahrscheinlichkeit für den Fehler I. Art: Hier<br />

wird festgelegt, mit welcher statistischen Sicherheit ein möglicher Unterschied<br />

(beim Vergleich mehrerer Gruppen) oder eine Risiko-Erhöhung berechnet werden<br />

soll. Üblich ist es, das Signifikanz-Niveau auf höchstens fünf Prozent fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Je kleiner das Signifikanz-Niveau ist, umso größer muss die<br />

Stichprobe ausfallen. Wird in einer Berechnung ein Signifikanzniveau von fünf<br />

Prozent erreicht oder unterschritten, so bedeutet dieses, dass in mindestens 95<br />

Prozent aller denkbaren vergleichbaren Studien tatsächlich der hier berechnete<br />

Unterschied auch auftreten wird.<br />

2. Die Power oder die Wahrscheinlichkeit des Fehlers II. Art: Hierbei wird festgelegt,<br />

in wie viel Prozent aller denkbaren Konstellationen ein tatsächlich vorhandener<br />

Unterschied oder eine bestehende Risiko-Erhöhung nicht übersehen<br />

wird. Eine Power von 90 Prozent würde also bedeuten, dass das Risiko, einen<br />

Unterschied nicht <strong>zu</strong> entdecken - obgleich ein Unterschied vorhanden ist - nicht<br />

größer als zehn Prozent ist. Wünschenswert ist es natürlich, die Power einer<br />

Studie möglichst groß <strong>zu</strong> machen. Je größer die Power ist, umso größer muss<br />

auch die Stichprobe ausfallen. Bei epidemiologischen Studien sollte die Power<br />

nicht kleiner als 80 Prozent angesetzt werden.<br />

3. Annahmen über die minimale Größe einer Risiko-Erhöhung: Je kleiner das <strong>zu</strong><br />

entdeckende Risiko ist, umso größer muss die Stichprobe sein, um die Risikoerhöhung<br />

bei einer vorgegebenen Power noch <strong>zu</strong> entdecken. Für die Festlegung<br />

dieses Parameters kann man entweder auf vorgehende Untersuchungen<br />

<strong>zu</strong>rückgreifen oder es müssen plausible Annahmen <strong>zu</strong> Gr<strong>und</strong>e gelegt werden.<br />

Im Umweltbereich sind Risiko-Erhöhungen über 100 Prozent relativ selten an<strong>zu</strong>treffen.<br />

4. Annahmen über die Häufigkeit eines kritischen Risikofaktors in der Vergleichsgruppe<br />

bzw. Vergleichspopulation: Sollen in einer Studie mehrere Risikofaktoren<br />

gleichzeitig analysiert werden, empfiehlt es sich, für die Stichproben-<br />

Berechnung den seltensten Risikofaktor <strong>zu</strong> Gr<strong>und</strong>e <strong>zu</strong> legen. Stehen keine exakten<br />

Daten über die Häufigkeit von Risikofaktoren <strong>zu</strong>r Verfügung, empfiehlt<br />

sich die Durchführung einer Pilotstudie. Hilfsweise können auch Informationen<br />

aus publizierten Studien herangezogen werden.<br />

Stratum (Mehrzahl: Strata):<br />

In der Epidemiologie: Untergruppe eines Kollektivs. Die Unterteilung einer Studienpopulation<br />

in Untergruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht, Rauchgewohnheiten) bezeichnet<br />

man als Stratifizierung.<br />

Stratifizierung:<br />

siehe „Stratum“<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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