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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 67 -<br />

2. In diesem Leitfaden wird darunter das expositionsbedingte Lebenszeitrisiko<br />

verstanden, das in der Regel als Differenz zwischen dem Risiko der Exponierten<br />

<strong>und</strong> dem Risiko einer nicht-exponierten Vergleichsgruppe (z. B. der Allgemeinbevölkerung)<br />

definiert wird:<br />

Pexcess (x) = P(x) – P(0)<br />

mit Pexcess (x): Exzess-Risiko bei der Exposition x<br />

P(x): Lebenszeitrisiko der Exponierten<br />

P(0): „Hintergr<strong>und</strong>risiko“ (Lebenszeitrisiko einer<br />

nicht-exponierten Vergleichsgruppe)<br />

Der so verstandene Begriff des Exzess-Risikos wird insbesondere bei epidemiologischen<br />

Daten verwendet, es ist dabei formal identisch mit dem „additional risk“ (siehe<br />

dort). Der Begriff des Exzess-Risikos mag im Falle von Tierversuchen - formal nicht<br />

ganz korrekt - auch dann angewandt werden, wenn das expositionsbedingte Lebenszeitrisiko<br />

als „extra risk“ (siehe dort) berechnet wurde.<br />

Extrapolationsfaktor/Sicherheitsfaktor:<br />

Ein Extrapolationsfaktor ist physiologisch/empirisch begründet. Bei der Risikoabschät<strong>zu</strong>ng<br />

geht man von vorliegenden toxikologischen Daten aus <strong>und</strong> extrapoliert auf<br />

einen experimentell nicht ermittelten Erwartungswert (z. B. Absenkung der Effektkonzentration<br />

bei Verlängerung der Versuchsdauer). Diese quantitative Abschät<strong>zu</strong>ng<br />

muss eine nachvollziehbare Interpretation empirischer Daten einschließen.<br />

Die Berücksichtigung darüber hinaus gehender, eher qualitativer Aspekte (Datengüte,<br />

Schwere des Effekts, Verdachtsmomente) erfolgt, um nach dem Vorsorgeprinzip<br />

auch vor unbekannten oder wissenschaftlich/empirisch nicht quantifizierbaren Risiken<br />

<strong>zu</strong> schützen. Ein hierfür eingesetzter Faktor wird als Sicherheitsfaktor bezeichnet.<br />

Extra Risk:<br />

Berechnungsweise des expositionsbedingten Lebenszeitrisikos anhand des Risikos<br />

der Exponierten <strong>und</strong> des Risikos einer nicht-exponierten Kontrollgruppe gemäß folgender<br />

Formel:<br />

PE(x) = [P(x) – P(0)] : [1 – P(0)]<br />

mit PE(x): „extra risk“ bei der Exposition x<br />

P(x): Lebenszeitrisiko der Exponierten<br />

P(0): „Hintergr<strong>und</strong>risiko“ (Lebenszeitrisiko einer nicht-exponierten Kontrollgruppe)<br />

Es handelt sich somit um den Quotienten aus „additional risk“ (siehe dort) <strong>und</strong> dem<br />

Anteil der Individuen, die bei Abwesenheit einer Exposition nicht reagieren. Die Berechnungsweise<br />

des „extra risk“ wird aus rechentechnischen Gründen bei bestimmten<br />

Dosis-Wirkungsmodellen insbesondere bei Daten aus Tierversuchen verwendet;<br />

das Ergebnis unterscheidet sich in der Regel wenig vom „additional risk“.<br />

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