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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 55 -<br />

4. Berücksichtigung von Ko-Expositionen: Im Unterschied <strong>zu</strong>m Experiment treten<br />

oft Mischexpositionen auf, die die Zuordnung des Erkrankungsrisikos <strong>zu</strong> einem<br />

speziellen Agens erschweren. Daher müssen in Frage kommende Ko-<br />

Expositionen in Betracht gezogen werden.<br />

Sofern diese Elemente nicht hinreichend berücksichtigt sind, erfüllt die Expositionsabschät<strong>zu</strong>ng<br />

nicht die erforderlichen Mindestkriterien für die Anwendung von Humandaten<br />

für die Risikoquantifizierung.<br />

Literatur: Cordier <strong>und</strong> Stewart (2005); Ahrens <strong>und</strong> Stewart (2003); Kromhout (1994)<br />

Die Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung von beruflichen Expositionen („exposure assessment“)<br />

erfolgt insbesondere in der Krebsepidemiologie oftmals retrospektiv mit der Gefahr<br />

einer Fehlklassifikation der Exposition. Verschiedene Methoden <strong>zu</strong>m „exposure assessment“<br />

wurden entwickelt, um eine möglichst valide Einschät<strong>zu</strong>ng der beruflichen<br />

Expositionen <strong>zu</strong> ermöglichen. Unabhängig von möglichen Kombinationen <strong>und</strong> weiteren<br />

Informationsquellen beruhen Expositionsermittlungen <strong>und</strong> –bewertungen im<br />

Rahmen arbeitsplatzepidemiologischer Studien auf Messdaten, Experteneinschät<strong>zu</strong>ngen,<br />

Expositionseinsstufungen durch Job-Expositions-Matrizen (JEM) oder<br />

Selbstangaben der Studienteilnehmer/innen. Alle Methoden des „exposure assessments“<br />

weisen spezifische Stärken <strong>und</strong> Schwächen auf. Bei der Ableitung von Expositions-Risiko-Beziehungen<br />

können davon unabhängig gr<strong>und</strong>sätzlich alle Methoden<br />

berücksichtigt werden, sofern sie die Einschät<strong>zu</strong>ng der kumulativen Exposition erlauben.<br />

Weitere Details <strong>zu</strong> den besonderen Stärken <strong>und</strong> Schwächen der Studiendesigns:<br />

siehe Ahrens et al. (2008).<br />

8 Anforderungen an Dokumentation<br />

8.1 Begründungspapiere<br />

(1) Bei Verwendung im regulatorischen Bereich (z. B. bei Grenzwerten <strong>und</strong> mit Risikohöhen<br />

verknüpften Auflagen an das Risikomanagement) erfordert die Ableitung<br />

von stoffbezogenen Expositions-Risiko-Beziehungen <strong>und</strong> Risikozahlen eine schriftliche,<br />

öffentlich <strong>zu</strong>gängliche Begründung (Begründungspapier).<br />

(2) Begründungspapiere können in ihrem methodischen Be<strong>zu</strong>g auf diesen Leitfaden<br />

verweisen, so dass z. B. Default-Faktoren oder methodische Einzelschritte bei<br />

Übereinstimmung mit dem Leitfaden nicht gesondert im Einzelfall begründet werden<br />

müssen. Der Verweis sollte jedoch explizit erfolgen (z. B. „Die Verkür<strong>zu</strong>ng der Expositionsdauer<br />

wurde entsprechend den Regeln des Leitfadens, Nummer 4.4, berücksichtigt“).<br />

(3) Soweit Begründungspapiere auf veröffentlichten Daten beruhen <strong>und</strong> in der zitierten<br />

Quelle alle erforderlichen Angaben enthalten sind (vgl. auch Minimalkriterien<br />

nach Nummer 7), ist die eindeutige Zitierung der Quelle <strong>zu</strong>r Beschreibung der Datenbasis<br />

einer Risikoquantifizierung ausreichend.<br />

(4) Schwerpunkte eines Begründungspapiers sind<br />

1. Begründungen <strong>zu</strong>m angenommenen vorherrschenden Wirkprinzip (siehe Nummer<br />

2),<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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