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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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10 - p<br />

.<br />

10 -(p-<br />

1)<br />

Sublinearitä<br />

t bei Gentoxizität<br />

plus<br />

Verstärkermechanismus<br />

TC*<br />

POD (T25)<br />

Extrapolation<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 49 -<br />

Experimentelle<br />

Wirkkonzentration<br />

für Verstärkermechanismus<br />

concentration<br />

Bei der Berechnung des T25 sind <strong>zu</strong>vor die in den Nummern 3.6, 4.2, 4.4 erforderlichen<br />

Normierungen vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Ein Beispiel <strong>zu</strong>r Berechnung ist im Anhang (Nummer 10.2) aufgeführt.<br />

5.3 Extrapolation bei angenommenem Schwellenphänomen<br />

(1) Wird eine Mindestdosis bzw. Wirkungsschwelle für die Kanzerogenese angenommen<br />

(Absatz 2 in Nummer 5.1), so ist die Schwellendosis auf Basis vorliegender<br />

experimenteller Daten unter Einschluss bestimmter Extrapolationsfaktoren <strong>zu</strong> quantifizieren.<br />

Es wird vorausgesetzt, dass in diesem Falle weder direkte Gentoxizität <strong>und</strong><br />

andere Wirkprinzipien ohne Schwelle eine Rolle spielen.<br />

(2) Für die Festlegung der Schwellendosis sind besonders sorgfältig gerade auch<br />

Frühzeichen der entsprechend relevanten kritischen Veränderung <strong>zu</strong> erfassen, z. B.<br />

wären bei krebsrelevanter Nephrotoxizität auch erste Frühschäden in der Niere, die<br />

sich z. B. durch entsprechende Eiweißausscheidungen manifestieren, ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Dosis-Wirkungsbeziehung, LOAEL <strong>und</strong> NOAEL für diese (selbst nicht krebserzeugende,<br />

jedoch) für die Krebsentstehung als maßgeblich angesehene Wirkung<br />

sind <strong>zu</strong> ermitteln.<br />

(3) Liegen keine entsprechend differenzierten Studienbef<strong>und</strong>e <strong>zu</strong> frühen Schädigungen<br />

vor, die als maßgeblich für die krebserzeugende Wirkung angesehen wer-<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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