Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...
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10 - p<br />
.<br />
10 -(p-<br />
1)<br />
Sublinearitä<br />
t bei Gentoxizität<br />
plus<br />
Verstärkermechanismus<br />
TC*<br />
POD (T25)<br />
Extrapolation<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 49 -<br />
Experimentelle<br />
Wirkkonzentration<br />
für Verstärkermechanismus<br />
concentration<br />
Bei der Berechnung des T25 sind <strong>zu</strong>vor die in den Nummern 3.6, 4.2, 4.4 erforderlichen<br />
Normierungen vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />
Ein Beispiel <strong>zu</strong>r Berechnung ist im Anhang (Nummer 10.2) aufgeführt.<br />
5.3 Extrapolation bei angenommenem Schwellenphänomen<br />
(1) Wird eine Mindestdosis bzw. Wirkungsschwelle für die Kanzerogenese angenommen<br />
(Absatz 2 in Nummer 5.1), so ist die Schwellendosis auf Basis vorliegender<br />
experimenteller Daten unter Einschluss bestimmter Extrapolationsfaktoren <strong>zu</strong> quantifizieren.<br />
Es wird vorausgesetzt, dass in diesem Falle weder direkte Gentoxizität <strong>und</strong><br />
andere Wirkprinzipien ohne Schwelle eine Rolle spielen.<br />
(2) Für die Festlegung der Schwellendosis sind besonders sorgfältig gerade auch<br />
Frühzeichen der entsprechend relevanten kritischen Veränderung <strong>zu</strong> erfassen, z. B.<br />
wären bei krebsrelevanter Nephrotoxizität auch erste Frühschäden in der Niere, die<br />
sich z. B. durch entsprechende Eiweißausscheidungen manifestieren, ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />
Dosis-Wirkungsbeziehung, LOAEL <strong>und</strong> NOAEL für diese (selbst nicht krebserzeugende,<br />
jedoch) für die Krebsentstehung als maßgeblich angesehene Wirkung<br />
sind <strong>zu</strong> ermitteln.<br />
(3) Liegen keine entsprechend differenzierten Studienbef<strong>und</strong>e <strong>zu</strong> frühen Schädigungen<br />
vor, die als maßgeblich für die krebserzeugende Wirkung angesehen wer-<br />
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