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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 48 -<br />

Schritt 1: Für diese (für sich nichtkanzerogene) verstärkende Wirkung wird eine humanäquivalente<br />

Wirkungsschwelle (TC*; als Konzentration in der Luft) ermittelt,<br />

indem übliche Extrapolationsfaktoren berücksichtigt werden.<br />

Extrapolationsverfahren für nichtkanzerogene Wirkungen werden nach<br />

dem Ansatz der EU (DNEL; RIP 3.2.2) durchgeführt.<br />

Schritt 2: Es wird – ausgehend vom normalisierten <strong>und</strong> als Humanäquivalent umgerechneten<br />

T25 (hT25) – als Zwischenrechnung das Krebsrisiko (10 -p ) bei<br />

linearer Extrapolation zwischen T25 <strong>und</strong> Ursprung bzw. Hintergr<strong>und</strong> am<br />

Punkt TC* berechnet.<br />

Schritt 3: Dem Punkt TC* wird dann pragmatisch ein zehnfach geringeres Krebsrisiko<br />

(1 Größenordnung: 10 -(p-1) ) als bei linearer Extrapolation <strong>zu</strong>gewiesen.<br />

Schritt 4: Schließlich wird vom Punkt TC* linear <strong>zu</strong>m T25 <strong>und</strong> <strong>zu</strong>m Ursprung (bzw.<br />

<strong>zu</strong>m Hintergr<strong>und</strong>) linear extrapoliert. Das nominelle Risiko kann somit für<br />

jeden Punkt zwischen Nullpunkt <strong>und</strong> T25 genannt werden mit einer Knickstelle<br />

der Funktion bei der extrapolierten Wirkungsschwelle (TC*) für den<br />

Verstärkungsmechanismus.<br />

Die Vorgehensweise bei diesem „Hockey stick“-Ansatz berücksichtigt,<br />

dass in der Regel zwar bekannt ist, wenn ein nichtlinearer Verlauf für die<br />

Konzentrations-Risiko-Beziehung <strong>zu</strong> unterstellen ist, dass jedoch weitere<br />

Parameter, die die Nichtlinearität des Krebsgeschehens quantitativ beschreiben,<br />

nicht bekannt sind. Der unbekannte Grad des „Durchhängens“<br />

der sublinearen Funktion wird durch einen Abschlagsfaktor an der extrapolierten<br />

Wirkungsschwelle ersetzt.<br />

Die folgende Abbildung zeigt prinzipiell die oben genannten Schritte in<br />

dem Fall, dass für das Krebsgeschehen ein T25 vorliegt <strong>und</strong> <strong>zu</strong>sätzlich<br />

genügende Daten vorliegen, um für einen Verstärkermechanismus eine<br />

Wirkungsschwelle (TC*) <strong>zu</strong> ermitteln (Erläuterung siehe Text):<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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