28.04.2013 Aufrufe

Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5 Extrapolation auf niedrigere Risikohöhen<br />

5.1 Festlegung des Vorgehens nach dem Wirkprinzip<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 44 -<br />

(1) Wurde nach den Erkenntnissen in Nummer 2 ein im Wesentlichen durch die<br />

direkte Gentoxizität determiniertes Wirkprinzip für die Kanzerogenese festgestellt, so<br />

erfolgt im Standardfall eine lineare Extrapolation.<br />

(2) Wurde nach den Erkenntnissen in Nummer 2 festgestellt, dass das Wirkprinzip<br />

alleine durch nichtgentoxische Ereignisse geprägt ist <strong>und</strong> kann für den oder die bestimmenden<br />

Parameter eine Dosis-Wirkungsbeziehung mit einer Wirkungsschwelle<br />

benannt werden, so ist diese <strong>zu</strong> berechnen.<br />

(3) Ist kein Wirkprinzip bekannt bzw. ausreichend gesichert, erfolgt im Standardfall<br />

ebenfalls eine lineare Extrapolation.<br />

(4) In Fällen, wo das Wirkprinzip zwar im Wesentlichen bekannt ist, jedoch<br />

1. eine direkte Gentoxizität keine dominierende Bedeutung besitzt,<br />

2. keine eindeutige Wirkungsschwelle für die Kanzerogenität vorliegt oder<br />

3. eine Schwelle aufgr<strong>und</strong> der Datenlage nicht quantifiziert werden kann, wird im<br />

Regelfall ein sublinearer Dosis-Wirkungsverlauf in den Niedrigrisikobereich unterstellt.<br />

Zum Begriff der „Wirkungsschwelle“ sind die Ausführungen in Nummer 2.5 <strong>zu</strong> beachten.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist ein NOAEL für kanzerogene Effekte (keine beobachtete signifikant<br />

erhöhte Inzidenz gegenüber Hintergr<strong>und</strong>) quantitativ nicht mit einer Schwelle<br />

gleich<strong>zu</strong>setzen.<br />

(5) In Zweifelsfällen über die Zuordnung <strong>zu</strong> Abs. 1-4 ist über parallele Risikoquantifizierungen<br />

nach verschiedenen Methoden (siehe Nummer 5.2) <strong>zu</strong> prüfen, ob sich<br />

Unterschiede ergeben <strong>und</strong> wie relevant die Festlegung auf ein Wirkprinzip ist. Ggf. ist<br />

bei nahe <strong>zu</strong>sammen liegenden Dosis-Risikoverläufen auf eine Entscheidung <strong>zu</strong>m<br />

vorherrschenden Wirkprinzip nicht notwendig, um ohne relevanten Fehler eine Risikoquantifizierung<br />

vor<strong>zu</strong>nehmen. Die Unsicherheit in der Risikoquantifizierung ist <strong>zu</strong><br />

dokumentieren. Für den Fall, dass die parallelen Risikoquantifizierungen zwar für<br />

Expositionen mit erhöhtem Risiko noch <strong>zu</strong> vergleichbaren Risikozahlen führen (z. B.<br />

bei <strong>zu</strong>sätzlichen Lebenszeitrisiken bis in den Promillebereich), jedoch bei niedrigeren<br />

Risiken gravierende Abweichungen auftreten, ist der Gültigkeitsbereich entsprechender<br />

Dosis-Risiko-Verläufe ab<strong>zu</strong>grenzen.<br />

(6) Eine Risikoextrapolation in den Niedrigrisikobereich unter Verwendung derjenigen<br />

Modellfunktion, die für den experimentellen Bereich die beste Anpassung an die<br />

Daten gezeigt hat, ist in der Regel kein geeignetes Vorgehen. Es ist z. B. möglich,<br />

dass im experimentellen Bereich Supralinearität vorliegt, jedoch Sublinearität im<br />

Niedrigrisikobereich.<br />

Die Konvention, die Benchmark-Methode bei belegter Sublinearität als Ersatz für das<br />

linearisierte Multistage-Modell als mechanistisch begründet für den experimentellen<br />

Bereich <strong>und</strong> den Niedrigrisikobereich <strong>zu</strong> verwenden (siehe Nummer 3.2 Abs. 3 <strong>und</strong><br />

Nummer 5.2 Abs. 3), widerspricht dieser Aussage Absatz 6. Diese Modellierung wird<br />

jedoch deshalb als für die Extrapolation herangezogen, weil sie eine einfache Konvention<br />

<strong>zu</strong>r Beschreibung einer Sublinearität bietet. Es ist jedoch nicht daraus <strong>zu</strong><br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!