28.04.2013 Aufrufe

Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 39 -<br />

rücksichtigung toxikokinetischer <strong>und</strong> toxikodynamischer Speziesunterschiede in der<br />

Regel nicht <strong>zu</strong> einer Überschät<strong>zu</strong>ng des Risikos des Menschen führt.“ Mit diesem<br />

Bef<strong>und</strong> lässt sich die Aussage in Nummer 4.1 Abs. 1 stützen. Roller et al. gehen jedoch<br />

weiter <strong>und</strong> schlagen auf Basis ihrer Bef<strong>und</strong>e vor, auch dann gleiche Empfindlichkeit<br />

an<strong>zu</strong>nehmen „wenn sich - <strong>zu</strong>m Beispiel aufgr<strong>und</strong> mechanistischer Daten –<br />

eine geringere Empfindlichkeit des Menschen vermuten lässt.“<br />

(2) Stoffspezifische Angaben, die ein deutliches Abweichen vom Durchschnitt zeigen<br />

(z. B. aus pharmakokinetischen Modellen) können für die Begründung einer vom<br />

Default abweichenden Risikoquantifizierung herangezogen werden.<br />

Dieses Vorgehen ermöglicht bei „deutlichem Abweichen vom Durchschnitt“ ein Abweichen<br />

vom Default. Welches Gewicht an mechanistischen oder kinetischen Erkenntnissen<br />

eine geringere Empfindlichkeit des Menschen mit hinreichender<br />

Wahrscheinlichkeit vermuten lässt, ist eine Abwägung bzw. Einzelfallentscheidung<br />

(„expert judgement“).<br />

4.2 Vorgehen bei Vorliegen einer tierexperimentellen Inhalationsstudie<br />

(1) Bei Substanzen mit einem Blut-Luft-Verteilungskoeffizienten > 10 <strong>und</strong> systemisch<br />

auftretenden Tumoren ist die im Tierexperiment eingesetzte Raumluftkonzentration<br />

(6h Exposition/ Tag; Ruhebedingung) über einen Korrekturfaktor von 2 auf das<br />

Arbeitsplatzszenario (8h Exposition/Tag; leichte Aktivität) als humanäquivalente Expositionshöhe<br />

an<strong>zu</strong>passen.<br />

Im Entwurf <strong>zu</strong>m REACH-Implementation Projekt (REACH RIP 3.2-1B preliminary<br />

Technical Guidance Document) werden die Hintergr<strong>und</strong>daten für diese Umrechnung<br />

erläutert:<br />

Ratte Mensch<br />

Körpergewicht 250 g<br />

70 kg<br />

Atemvolumen<br />

0.2 l/min/Ratte<br />

(Standard; sRV)<br />

=> allometrisches Scaling *<br />

0.8 l/min/kg Körpergew.(KG)<br />

0.2 l/min/kg KG<br />

Für verschiedene<br />

Expositionsdauer<br />

6 h Exposition<br />

8 h Exposition<br />

24 h Exposition<br />

Atemvolumen bei leichter<br />

beruflicher Aktivität (wRV)<br />

8 h Exposition<br />

* Scalingfaktor 4 bei Ratte - Mensch<br />

0.29 m 3 /kg KG<br />

0.38 m 3 /kg bKG<br />

1.15 m 3 /kg KG<br />

5 m 3 /Person<br />

6.7 m 3 /Person<br />

20 m 3 /Person<br />

10 m 3 /Person<br />

Danach entspricht bei systemischen Effekten z. B. ein T25 (Ratte) bei 6h Exposition/d<br />

von 10 mg/m 3 einer hT25 (Mensch, 8h/Tag) von 5 mg/m 3 .<br />

Da nicht für alle Stoffe der Blut-Luft-Verteilungskoeffizient bekannt ist, kann näherungsweise<br />

die Wasserlöslichkeit (> 1g/l, gut wasserlösliche Substanzen) herangezogen<br />

werden.<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!