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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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werden kann (siehe Nummer 7, Minimalkriterien).<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 35 -<br />

- T25-Werte werden in der Regel getrennt für Spezies, Geschlecht <strong>und</strong> Organ/Tumortyp<br />

berechnet (siehe Nummer 3.1 Abs. 6).<br />

Eine Zusammenfassung von Tumortypen/Organen/Geschlechtern kann mit Begründung<br />

erfolgen (siehe Nummer 3.1 Abs. 6).<br />

- Eine gegenüber der Standard-Lebensspanne der Versuchsspezies verkürzte<br />

Expositionsdauer <strong>und</strong> verkürzte Expositionszeit wird korrigiert.<br />

Die gegenüber der Standard-Lebensspanne (w in Wochen) der Versuchsspezies<br />

verkürzte Expositionsdauer (w1 in Wochen) <strong>und</strong> verkürzte Expositionszeit<br />

(w2 in Wochen) wird durch Multiplikation mit dem Faktor (w1 w)x(w2 w) korrigiert<br />

(siehe Nummer 4.4).<br />

- Gegenüber den gewählten Standardwerten abweichende Expositionsschemata<br />

werden berücksichtigt.<br />

Dies erfolgt durch lineare Korrekturfaktoren etwa bei Dosierungen/Tag, Expositionstage/Woche,<br />

sowie Expositionsdauer/Tag bei Inhalation.<br />

- Für die Risikoquantifizierung wird der niedrigste, als humanrelevant (in Be<strong>zu</strong>g<br />

auf Spezies/Organ/Tumortyp) erachtete T25-Wert verwendet (siehe auch<br />

Nummer 3.1).<br />

Diese Ausführungen sind nicht in voller Übereinstimmung mit der üblichen Vorgehensweise<br />

nach EU: Der T25-Wert wurde ursprünglich als körpergewichtsbezogene<br />

Stoffdosis konzipiert <strong>und</strong> somit in mg/kg Körpergewicht/Tag<br />

angegeben. Bei Vorliegen mehrerer Studien, die nicht alle Schl<strong>und</strong>sondierung<br />

benutzten, sondern Tiere z.B. über Trinkwasser, Futter oder Atemluft exponierten,<br />

wird die Umrechnung der Exposition auf die körpergewichtsbezogene Dosis<br />

als gemeinsame Vergleichsbasis vorgeschlagen (EC, 1999). Im<br />

vorliegenden Fall ist jedoch die Ausweisung einer Konzentrationsangabe erforderlich<br />

(mg/m 3 ).<br />

Wenn keine Pfad-<strong>zu</strong>-Pfad-Übertragung <strong>zu</strong>lässig ist (siehe Nummer 4.3), dann<br />

kann der entsprechende (orale oder dermale) Ausgangswert für einen inhalativen<br />

T25 nicht verwendet werden.<br />

(4) Der T25 wird mit den Faktoren, wie in Nummer 4 spezifiziert, in ein Humanäquivalent<br />

umgerechnet (hT25).<br />

3.7 Vorgehen im Falle vorliegender Humandaten<br />

Die Einordnung der Rolle epidemiologischer Beobachtungsstudien im Vergleich <strong>zu</strong>m<br />

Tierexperiment bei der Quantifizierung von Krebsrisiken am Arbeitsplatz erfolgte bereits<br />

in Nummer 1.1 <strong>und</strong> bei der Erläuterung der <strong>zu</strong> Gr<strong>und</strong>e <strong>zu</strong> legenden Datenbasis<br />

(Nummer 1.5 Abs. 1). Zum hier verwendeten Risikobegriff wird auf Nummer 1.4 verwiesen<br />

(Risikozahl).<br />

Die folgenden Hinweise <strong>zu</strong>m Vorgehen setzen eine adäquate epidemiologische Datenlage<br />

voraus (für Mindestkriterien siehe Nummer 7.6 dieses Leitfadens).<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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