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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 32 -<br />

(4) Ist die Ausweisung einer hinreichend qualifizierten Benchmark-Konzentration<br />

nicht möglich, ist die T25 in der Berechnung nach dem Verfahren von Sanner et al.<br />

(2001) / Dybing et al. (1997) als POD heran<strong>zu</strong>ziehen.<br />

Der T25 wird gegenüber ähnlichen anderen Werten als POD der Vor<strong>zu</strong>g gegeben,<br />

wenn das Benchmark-Verfahren nicht eingesetzt werden kann, weil<br />

- dies dem Verfahren der Risikoquantifizierung in verschiedenen Festlegungen<br />

<strong>zu</strong>m Risk Assessment der EU entspricht,<br />

- die in Deutschland früher diskutierte „Steinhoff“-Methode mit dem T25 als POD<br />

kompatibel ist, sie jedoch nicht auf einen normierten Prozentsatz (25 Prozent)<br />

bezogen ist,<br />

- die LED10 in den USA (EPA, 2005) die Anwendung des Benchmark-Verfahrens<br />

voraussetzt, was nicht immer hinreichend qualifiziert ist.<br />

Das ED10-Verfahren der U.S. EPA basiert ebenfalls auf der Benchmark-Modellierung<br />

(ohne Berücksichtigung des Vertrauensbereichs) <strong>und</strong> ist methodisch identisch <strong>zu</strong>r<br />

Ableitung der BMD10. Für die Berechnung eines Referenz-MoE (siehe Glossar „margin<br />

of exposure“) nach EU/TGD wird in der Regel der Unterschied zwischen T25 <strong>und</strong><br />

ED10 linear berücksichtigt, so dass in dem EU-MoE-Ansatz auch die ED10 als POD<br />

herangezogen werden kann.<br />

(5) Für Extrapolationen in den Bereich unterhalb der beobachteten Inzidenzen, bei<br />

denen die Fortset<strong>zu</strong>ng der Konzentrations-Wirkungs-Beziehung angenommen wird,<br />

wie diese im Beobachtungsbereich bereits vorliegt (stetige Funktion; siehe Nummer<br />

5.2), ist die Angabe eines POD formal nicht erforderlich. Dieser sollte aber dennoch<br />

<strong>zu</strong> Vergleichszwecken ausgewiesen werden.<br />

(6) BMD10 bzw. T25 sind für alle humanrelevanten Tumorlokalisationen <strong>zu</strong> errechnen<br />

(<strong>zu</strong>r Auswahl der Tumorlokalisationen <strong>und</strong> Spezies siehe Nummer 3.1).<br />

(7) Bei Benchmark-Modellierungen mit schlechterer Datenqualität (siehe Nummer<br />

3.3) ist es sinnvoll, sowohl die Berechnung des T25 wie der BMD10 vor<strong>zu</strong>nehmen,<br />

um die Auswirkungen der Unsicherheit der jeweiligen Entscheidung <strong>zu</strong> erkennen:<br />

ggf. liegen die nach den jeweiligen Verfahren ermittelten POD nahe beieinander oder<br />

zeigen deutliche Diskrepanzen. Die entsprechende Information ist <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />

Beispiele: siehe Nummer 5.2 (Fall B)<br />

3.3 Mindestkriterien an Datenqualität für Anwendung des Benchmark-<br />

Verfahrens<br />

(1) Zur Wahl des Benchmark-Verfahrens sollten in der Regel mindestens die Daten<br />

<strong>zu</strong>r Kontrollgruppe <strong>und</strong> drei Dosisgruppen vorliegen.<br />

In Annex XI <strong>zu</strong>m TGD der EU wird anhand einiger Beispiele eine Abwägung zwischen<br />

T25 <strong>und</strong> BMD05 vorgenommen. Dabei wurde das genannte Kriterium hervorgehoben.<br />

(2) Unterscheidet sich die Tumorhäufigkeit in allen Dosisgruppen nicht oder nur<br />

unwesentlich (Plateaueffekt), ist die Anwendung des Benchmark-Verfahrens nicht<br />

sinnvoll.<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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