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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 26 -<br />

- biologische Plausibilität,<br />

- andere mögliche Wirkprinzipien,<br />

- Vertrauen in die Einschät<strong>zu</strong>ng,<br />

- Datenlücken, Unsicherheiten.<br />

(2) Es ist insbesondere <strong>zu</strong> beantworten:<br />

- Ist das „weight of evidence“ ausreichend, um im Tierexperiment ein Wirkprinzip<br />

<strong>zu</strong> benennen?<br />

- Kann die Humanrelevanz des Wirkprinzips mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />

ausgeschlossen werden auf Basis gr<strong>und</strong>sätzlicher qualitativer Unterschiede in<br />

Schlüsselereignissen zwischen Tier <strong>und</strong> Mensch?<br />

- Kann die Humanrelevanz des Wirkprinzips mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />

auf Basis quantitativer toxikokinetischer <strong>und</strong>/oder toxikodynamischer Unterschiede<br />

zwischen Tier <strong>und</strong> Mensch ausgeschlossen werden?<br />

- Welches Vertrauen besteht in die abgegebene Einschät<strong>zu</strong>ng (Bedeutung)?<br />

Auch bei gentoxischen Ereignissen kann eine Wirkungsschwelle auftreten. Gentoxische<br />

Ereignisse sind unter diesem Blickwinkel <strong>zu</strong> differenzieren (vgl. TGD, Risk Characterisation,<br />

Abschnitt 4.14.3.4; Butterworth, 2006).<br />

Auch nicht gentoxische Ereignisse können nicht regelmäßig mit einer Wirkungsschwelle<br />

verknüpft werden, z. B. ist bei einigen Rezeptor-vermittelten Prozessen der<br />

Ausweis eines Werts für eine solche Wirkungsschwelle nicht immer möglich (vgl.<br />

TGD, Risk Characterisation, Abschnitt 4.14.3.3; Butterworth, 2006).<br />

Soweit für die Ermittlung der Bedeutung der verschiedenen Aussagen Angaben <strong>zu</strong>r<br />

Expositions-Risiko-Beziehung im experimentellen Bereich erforderlich sind, besteht<br />

eine Interdependenz zwischen Aufgaben nach Nummer 3 <strong>und</strong> Aufgaben nach Nummer<br />

2 dieses Leitfadens (insbesondere 2.4 <strong>und</strong> 2.5: Expositions-Risiko-Beziehung).<br />

Entsprechend können die Positionen dieses Leitfadens nicht in strenger zeitlicher<br />

Abfolge bearbeitet werden.<br />

Die angesprochenen Punkte unter 2.5 basieren auf Überlegungen der WHO (IPCS)<br />

<strong>und</strong> sind im Detail in Boobis et al. (2006) erläutert. Beispiele für die Vorgehensweise<br />

bei der Diskussion des Wirkprinzips finden sich z. B. in Kirman et al. (2004), Cohen<br />

et al. (2003) sowie Preston <strong>und</strong> Williams (2005). Die gr<strong>und</strong>sätzliche methodische<br />

Vorgehensweise, um den „mode of action“ <strong>zu</strong> erfassen, ist in Meek et al. (2003) <strong>und</strong><br />

Seed et al. (2005) erläutert.<br />

In verschiedenen Veröffentlichungen (z. B. Streffer et al., 2004; Hengstler et al.,<br />

2006; Bolt <strong>und</strong> Huici-Montagud, 2007; Foth et al., 2005) wurden ähnliche Differenzierungen<br />

des Wirkprinzips gefordert, wie sie sich in der hier <strong>zu</strong> Gr<strong>und</strong>e gelegten Vorgehensweise<br />

darstellen. Diese münden in einer Differenzierung wie sie auch in<br />

Nummer 5.1 dieses Leitfadens vorgenommen wurde.<br />

Neumann (2006a,b,c) begründet die Unmöglichkeit, bei krebserzeugender Wirkung<br />

eine eindeutige Schwelle <strong>zu</strong> finden <strong>und</strong> schlägt vor, den Begriff gänzlich <strong>zu</strong> vemeiden.<br />

Wegen der nicht vorliegenden besser kommunizierbaren Alternativen wird jedoch<br />

im vorliegenden Rahmen mit den oben ausgeführten Einschränkungen im<br />

Verständnis der Begriff weitergeführt.<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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