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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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2.3 Nichtgentoxische Ereignisse<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 25 -<br />

(1) Informationen <strong>zu</strong> nichtgentoxischen Effekten mit möglicherweise ursächlichem<br />

Einfluss auf den Prozess der Kanzerogenese sind <strong>zu</strong> erfassen <strong>und</strong> <strong>zu</strong> beschreiben<br />

sowie der ermittelte Dosisbereich mit dem krebsauslösenden Dosierungen <strong>zu</strong> vergleichen.<br />

Zu nennen sind insbesondere Zytotoxizität (z. B. Rei<strong>zu</strong>ng, Entzündung,<br />

Nekrose), induzierte Zellproliferation, toxikokinetische Informationen (z. B. Enzyminduktion,<br />

Sättigung bzw. neue Metaboliten spezifisch bei hoher Dosis), rezeptorvermittelte<br />

Prozesse, Proteinbindung, direkte hormonelle Wirkung, indirekter Einfluss<br />

auf Hormonregelkreise, Organspezifität <strong>und</strong> Geschlechtsspezifität.<br />

(2) Die Qualität <strong>und</strong> die Absicherung der Einschät<strong>zu</strong>ng nichtgentoxischer Eigenschaften<br />

ist <strong>zu</strong> charakterisieren (Differenzierung nach In-vivo-, In-vitro-Bef<strong>und</strong>en,<br />

Kompatibilität der vorliegenden Studienergebnisse, Einfluss des Dosisbereichs in<br />

vorliegenden Tests, Information über Lücken).<br />

(3) Informationen <strong>zu</strong> nichtgentoxischen Ereignissen (Art des Effekts, Qualität <strong>und</strong><br />

Absicherung der Erkenntnisse) sind insbesondere in Be<strong>zu</strong>g auf die Relevanz im Zielorgan,<br />

in dem Tumorgenität beobachtet wurde, <strong>zu</strong> spezifizieren.<br />

2.4 Bedeutung verschiedener Einflüsse im multifaktoriellen Geschehen<br />

(1) Nach einem „Weight of evidence“-Ansatz sind die Bedeutung der primären<br />

<strong>und</strong>/oder sek<strong>und</strong>ären Gentoxität (siehe Nummer 2.2) <strong>und</strong> nichtgentoxischer Ereignisse<br />

(siehe Nummer 2.3) auf den Prozess der Kanzerogenese ab<strong>zu</strong>schätzen. Der<br />

oder die zentralen Einflussfaktoren auf das Krebsgeschehen sind dar<strong>zu</strong>stellen <strong>und</strong><br />

deren vermutete Bedeutung für den Menschen <strong>zu</strong> begründen.<br />

(2) Ergebnis kann auch eine, je nach Tumorlokalisation <strong>und</strong>/oder Dosisbereich differenzierte,<br />

Unterscheidung der an<strong>zu</strong>nehmenden Wirkprinzipien sein. Das Vorliegen<br />

mehrerer (möglicher) Wirkprinzipien ist kenntlich <strong>zu</strong> machen.<br />

(3) Das Vorliegen prämaligner Effekte (wie die Bildung von Foci in der Leber) ist <strong>zu</strong><br />

prüfen <strong>und</strong> deren Dosis-Wirkungsbeziehung nach Möglichkeit <strong>zu</strong> beschreiben.<br />

(4) Hintergr<strong>und</strong>raten <strong>und</strong> das Auftreten spontaner Tumoren in der Kontrollgruppe<br />

sind bei der Diskussion des Wirkprinzips ein<strong>zu</strong>ordnen.<br />

2.5 Zielgerichtete Schlussfolgerung<br />

(1) Die Erfassung des Informationsstands mündet in folgenden Aussagen:<br />

- postuliertes Wirkprinzip,<br />

- Schlüsselereignisse (beobachtete, Übereinstimmung mit Wirkprinzip),<br />

- Dosis-Wirkungs-Zusammenhang,<br />

- zeitliche Assoziation,<br />

- Stärke des Zusammenhangs, Konsistenz der Daten für diese Schlussfolgerung,<br />

Spezifität der Assoziation,<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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