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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 24 -<br />

(2) Die Qualität <strong>und</strong> die Absicherung der Einschät<strong>zu</strong>ng gentoxischer Eigenschaften<br />

ist <strong>zu</strong> charakterisieren (Differenzierung nach In-vivo-, In-vitro-Bef<strong>und</strong>en, Kompatibilität<br />

der vorliegenden Studienergebnisse, Einfluss des Dosisbereichs in vorliegenden<br />

Tests, Information über Lücken).<br />

(3) Informationen <strong>zu</strong>r Gentoxizität (Art der Gentoxizität, Qualität <strong>und</strong> Absicherung<br />

der Erkenntnisse) können im Hinblick auf eine Spezifität am Zielorgan, in dem Tumorgenität<br />

beobachtet wurde, wesentlich sein. Bei manchen Formen der Gentoxizität<br />

(z. B. Aneuploidien) können Mindestschadstoffkonzentrationen angenommen werden,<br />

die erforderlich sind, um Krebs <strong>zu</strong> erzeugen.<br />

Bei der Bewertung von Gentoxizitätstest ist <strong>zu</strong> bedenken, dass bis <strong>zu</strong> 80 Prozent der<br />

Stoffe, die negativ in Kanzerogenitätstests an Nagern sind, in einem oder mehreren<br />

In-vitro-Tests positiv sind. Dies betrifft vor allem Chromosomenaberrationstests, Mikrokerntests<br />

<strong>und</strong> den Maus-Lymphom-Test. Hierfür gibt es in Abhängigkeit vom verwendeten<br />

Testsystem <strong>und</strong> von der Substanzklasse zahlreiche Gründe, die die<br />

Übertragbarkeit der In-vitro-Ergebnisse auf die In-vivo-Situation nicht gestatten <strong>und</strong><br />

von denen einige beispielhaft aufgeführt werden:<br />

- Verwendung hoher Konzentrationen, die metabolische Detoxifizierungsmechanismen<br />

überlasten,<br />

- im Testsystem fehlende Phase-II-Enzyme <strong>und</strong> deren Kofaktoren,<br />

- Testsystem mit DNA-Reparatur-Defizienz (alle Salmonella-Stämme <strong>und</strong> E. coli),<br />

- Testsystem ohne oder mit anomaler Expression von p53-Protein (CHO-Zellen,<br />

L5178Y-Zellen, V79-Zellen),<br />

- Effekte mit Schwelle, die in vivo nicht erreicht wird: Aneuploidie, Hemmung der<br />

DNA-Polymerase, der Topoisomerasen oder Kinasen, Zytotoxizität, pH-Wert-<br />

Änderung.<br />

Weiterhin ist die Übertragbarkeit auf den Menschen eingeschränkt durch Verwendung<br />

rattenspezifischer metabolischer Aktivierung, die nicht das Muster fremdstoffmetabolisierender<br />

aktivierender Enzyme beim Menschen widerspiegelt (Kirkland et<br />

al., 2007a). Andererseits ist es auch möglich, dass die Aktivierung im Organismus<br />

nicht in Standard-in-vitro-Tests nachgebildet wird, z. B. bei Aktivierung des Stoffs<br />

über Sulfotransferasen <strong>und</strong> daher falsch-negative Ergebnisse erhalten werden (Kirkland<br />

et al., 2007b).<br />

Um <strong>zu</strong> entscheiden, ob ein kanzerogener Stoff primär gentoxisch wirkt, ist daher die<br />

Relevanz der Ergebnisse von In-vitro-Gentoxizitätstests anhand der in den Tests<br />

verwendeten Bedingungen (z. B. Vergleich der Dosis-Wirkungs-Beziehungen von<br />

Gentoxizität <strong>und</strong> Zytotoxizität, Hochdosiseffekte) <strong>und</strong> der Struktur des untersuchten<br />

Stoffs <strong>zu</strong> prüfen. Gegebenenfalls sollten Struktur-Wirkungs-Beziehungen miteinbezogen<br />

werden. Bei systemisch wirkenden Kanzerogenen geben im Zweifelsfall die<br />

Ergebnisse von validen In-vivo-Tests den Ausschlag. Bei lokal wirkenden Kanzerogenen<br />

sind negative In-vivo-Tests nur dann aussagekräftig, wenn gezeigt wird, dass<br />

das Zielorgan erreicht wurde.<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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