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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 22 -<br />

terschiede in Krebsabwehrmechanismen) fehlen derzeit unterstützende statistische<br />

Daten oder Regeln. Verwendete Konventionen (1 Prozent Risiko für empfindliche<br />

Personen avisiert) wären gesellschaftlich <strong>zu</strong> konsentieren. Es wäre erforderlich,<br />

Maßstäbe <strong>zu</strong> erarbeiten, wie substanzspezifisch vom Default-Vorgehen abgewichen<br />

werden kann, wenn qualifiziertere Angaben vorliegen (Differenzierung im Vorgehen<br />

für verschiedene „mode of action“). Der nach dem modifizierten EFSA-Verfahren<br />

standardmäßig berechnete Grenzwert (DMEL) kann jedoch im Ergebnis mit einem<br />

DMEL identisch sein, der nach dem Konzept der Risikozahl berechnet wurde. Für die<br />

Anwendung der Risikozahl <strong>und</strong> die Transformation in einen DMEL im Rahmen von<br />

REACH fehlt derzeit die gesellschaftliche Konsentierung einer tolerablen <strong>und</strong>/oder<br />

akzeptablen (nominellen) Risikohöhe (die Ausweisung dieser Risikohöhe ist auch für<br />

die Anwendung des vorliegenden Leitfadens in nationaler Anwendung dann notwendig,<br />

wenn z. B. ein Arbeitsplatzgrenzwert für krebserzeugende Stoffe etabliert werden<br />

soll).<br />

1.5 Datenbasis<br />

(1) Sofern Humandaten <strong>zu</strong>r Risikoquantifizierung vorliegen, so sind diese prioritär<br />

auf ihre Eignung <strong>zu</strong>r Risikoquantifizierung hin <strong>zu</strong> überprüfen <strong>und</strong> ggf. heran<strong>zu</strong>ziehen,<br />

jedoch ist die Datenqualität (Erkrankungsdaten, Expositionsverlauf) <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Risikoquantifizierungen auf tierexperimenteller Basis <strong>und</strong> auf humanepidemiologischer<br />

Basis sind vergleichend gegenüber<strong>zu</strong>stellen (Plausibilitätskontrolle mit<br />

Humandaten).<br />

Epidemiologische Studien können nur verwendet werden, wenn Effekte (Tumoren)<br />

beim Menschen aufgetreten sind. Eine negative Epidemiologie kann in der Regel<br />

nicht <strong>zu</strong>r Plausibilitätskontrolle eines positiven tierexperimentellen Bef<strong>und</strong>es herangezogen<br />

werden. Zur Einordnung der Relevanz von Humandaten im Vergleich <strong>zu</strong>m<br />

Tierexperiment vgl. auch Goldbohm et al. (2006).<br />

(2) Die Vorgehensweise dieses Leitfadens berücksichtigt, dass in der Mehrzahl der<br />

Fälle nur tierexperimentelle Daten als Basis der Risikoquantifizierung herangezogen<br />

werden können; entsprechend gelten die Festlegungen in diesem Leitfaden für tierexperimentelle<br />

Daten, jedoch werden Humandaten methodisch gleich behandelt, wo<br />

keine anders lautende Vorgehensweise beim jeweiligen Quantifizierungsschritt angegeben<br />

ist.<br />

(3) Nicht positive epidemiologische Studienergebnisse stellen in der Regel keinen<br />

Nachweis der Abwesenheit eines möglichen Risikos dar. Sie sind diesbezüglich mit<br />

der gebotenen Zurückhaltung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung ihrer Eignung für die gegebene<br />

Fragestellung (statistische Power, Höhe der Exposition, Qualität der Expositionseinstufung)<br />

<strong>zu</strong> interpretieren.<br />

Literatur: Ahlbom et al. (1990); Doll <strong>und</strong> Wald (1994)<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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