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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 20 -<br />

bereichs, wird im vorliegenden Rahmen die angegebene Konvention gewählt.<br />

(3) Die Bewertung der Daten <strong>zu</strong> Einzelstoffen <strong>und</strong> die sich daraus ergebenden<br />

Schlussfolgerungen (<strong>zu</strong>m Beispiel <strong>zu</strong>m an<strong>zu</strong>nehmenden Wirkprinzip, Ausmaß der<br />

Abweichung vom Default-Wert im Einzelfall) ist nicht Gegenstand dieser Methodik.<br />

Das stoffspezifische Vorgehen erfolgt – so weit es vom hier formulierten Default-<br />

Vorgehen abweicht – nach Maßstäben, die für den Einzelstoff <strong>zu</strong> begründen sind.<br />

1.4 Definition <strong>und</strong> Einordnung der Risikozahl<br />

(1) Dieser Leitfaden befasst sich mit den Methoden der Berechnung einer Risikozahl.<br />

Die Risikozahl stellt einen unter bestimmten Annahmen <strong>und</strong> für die einleitend<br />

definierten Zwecke berechneten Wert für das expositionsbedingte Lebenszeitrisiko<br />

im Szenario einer Exposition über das gesamte Arbeitsleben dar (definiertes Expositionsszenario<br />

siehe Nummer 4.4). Das Lebenszeitrisiko gibt die Wahrscheinlichkeit<br />

an, im Laufe des Lebens an einer bestimmten Tumor- bzw. Krebsart <strong>zu</strong> erkranken,<br />

wenn die Sterblichkeit an anderen Ursachen ungefähr gleich ist wie in einer nichtexponierten<br />

Population. Die Risikozahl kann auch als (statistisch-mathematische)<br />

Schät<strong>zu</strong>ng des Exzess-Risikos bzw. als „additional risk“ oder „extra risk“ bezeichnet<br />

werden, da dabei die Hintergr<strong>und</strong>inzidenz entsprechend eingerechnet wurde (siehe<br />

Nummer 3.5).<br />

Die Aussagekraft des im Tierexperiment ermittelten Exzess-Risikos für ein Exzess-<br />

Risiko beim Menschen halten verschiedene Wissenschaftler für so gering, dass sie<br />

eine Risikoquantifizierung wegen <strong>zu</strong> großer Unsicherheiten auf dieser Basis ablehnen.<br />

Die Autoren dieses Leitfadens unterstützen mit einer Ausnahme jedoch die<br />

Verwendung der Risikozahl mit der Interpretation als Exzess-Risiko, wobei ausdrücklich<br />

auf die Definition (expliziter Ausweis der Randbedingungen des berechneten Risikos<br />

<strong>und</strong> der Unsicherheit) <strong>und</strong> die Abgren<strong>zu</strong>ng gegenüber einem tatsächlich beim<br />

Menschen beobachtbaren Risiko verwiesen wird.<br />

Der Begriff Lebenszeitrisiko soll deutlich machen, dass die gesamte Zeitspanne bis<br />

ins hohe Alter betrachtet wird, wobei eine Verteilung der Lebenszeiten wie in einer<br />

Allgemeinbevölkerung bzw. in der Kontrollgruppe eines Kanzerogenitätsversuchs <strong>zu</strong><br />

Gr<strong>und</strong>e gelegt wird (Becher <strong>und</strong> Steindorf, 1993). In der Praxis der quantitativen Risikoabschät<strong>zu</strong>ng<br />

bezieht sich die Ableitung des Risikos aber in der Regel auf ein<br />

ganz bestimmtes Alter, in Tierversuchen auf ungefähr 2 bis 2,5 Jahre, bei epidemiologischen<br />

Daten auf 70 bis 90 Jahre (z. B. 89 J.: Goldbohm et al., 2006; 85 J.: Attfield<br />

<strong>und</strong> Costello, 2004; Rice et al., 2001; SCOEL, 2003; Sorahan et al., 1998; Stayner et<br />

al., 1998, 2000; 80 J.: HEI-AR, 1991; 75 J.: Stayner et al., 1995; Steenland et al.,<br />

2001). Das Statistische Jahrbuch 2006 für die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland (Statistisches<br />

B<strong>und</strong>esamt Deutschland, 2006) enthält durchschnittliche Lebenserwartungen,<br />

die anhand der altersspezifischen Mortalitätsraten der Jahre 2002/2004 berechnet<br />

wurden. Demnach reichte die statistische Lebenserwartung (ab dem Alter 20 Jahre)<br />

für Männer bis <strong>zu</strong>m Alter von 76 Jahren <strong>und</strong> für Frauen bis <strong>zu</strong>m Alter von 82 Jahren.<br />

Das Krebsrisiko nach der Sterbetafelmethode sollte daher mindestens bis <strong>zu</strong>m Alter<br />

von 80 Jahren berechnet werden.<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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