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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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3. Organisatorische Maßnahmen<br />

(Gr<strong>und</strong>)Hygienemaß-<br />

nahmen<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 13 -<br />

I. Niedriges Risiko II. Mittleres Risiko III. Hohes Risiko<br />

Ja Ja Ja<br />

Erläuterung Unabhängig von der tatsächlichen Expositionshöhe <strong>und</strong> dem damit korrespondierenden Risikobereich hat der Arbeitgeber stets<br />

Hygienemaßnahmen <strong>zu</strong> veranlassen.<br />

Minimierung der Ex-<br />

./. Ja Ja<br />

positionsdauer<br />

Erläuterung<br />

Minimierung der Exponiertenzahl<br />

Erläuterung<br />

Optimierung stoffspezifisch <strong>und</strong> tätigkeitsspezifisch bzgl. Expositionsdauer <strong>und</strong> Exponiertenanzahl notwendig. Dabei hat der Arbeitgeber<br />

stoff- <strong>und</strong> tätigkeitsspezifisch eine Optimierung hinsichtlich minimaler Expositionsdauer <strong>und</strong> minimaler Exponiertenzahl vor-<br />

<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Die Minimierung der Exposition ist wünschenswert.<br />

Hier<strong>zu</strong> können betriebliche<br />

Vereinbarungen getroffen werden.<br />

Die Minimierung der Exposition ist verpflichtend. Hier<strong>zu</strong> können betriebliche Vereinbarungen<br />

getroffen werden.<br />

Ja Ja Ja<br />

Optimierung stoffspezifisch <strong>und</strong> tätigkeitsspezifisch bzgl. Expositionsdauer <strong>und</strong> Exponiertenanzahl notwendig.<br />

Zur Minimierung der Exponiertenzahl hat<br />

der Arbeitgeber <strong>zu</strong> veranlassen, dass<br />

Beschäftigte, die für eine Tätigkeit mit<br />

krebserzeugenden Stoffen nicht erforderlich<br />

sind (sogenannte Bystander), nicht<br />

<strong>zu</strong>sätzlich exponiert werden.<br />

Die Minimierung der Exponiertenzahl ist verpflichtend. Dabei hat der Arbeitgeber stoff-<br />

<strong>und</strong> tätigkeitsspezifisch eine Optimierung hinsichtlich minimaler Exponiertenzahl <strong>und</strong><br />

minimaler Expositionsdauer vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Risikotransparenz <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

Ja Ja Ja<br />

Erläuterung<br />

Betriebsanweisung,<br />

Unabhängig von der tatsächlichen Expositionshöhe <strong>und</strong> dem damit korrespondierenden Risikobereich hat der Arbeitgeber das<br />

Ausmaß des Krebsrisikos <strong>zu</strong> ermitteln <strong>und</strong> die Beschäftigten hierüber <strong>zu</strong> unterrichten.<br />

Unterweisung,<br />

lungSchu-<br />

Ja Ja Ja<br />

Erläuterung Unabhängig von der tatsächlichen Expositionshöhe <strong>und</strong> dem damit korrespondierenden Risikobereich hat der Arbeitgeber sicher<strong>zu</strong>stellen,<br />

dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung <strong>zu</strong>gänglich gemacht wird, dass sie in den Methoden <strong>und</strong> Verfahren<br />

unterrichtet werden (Schulung), die im Hinblick auf die Sicherheit bei der Verwendung der betreffenden Gefahrstoffe<br />

angewendet werden müssen <strong>und</strong> dass sie anhand der Betriebsanweisung über auftretende Gefährdungen <strong>und</strong> entsprechende<br />

Schutzanweisungen mündlich unterwiesen werden.<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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